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Berufsschultag = Arbeitstag

Hallo, mir wurde heute eröffnet, dass ich angeblich viele Minusstunden habe, da meine Berufsschultage im ersten Lehrjahr nicht als volle Arbeitstage gesehen wurden. Ist das denn rechtens? In der Schule sagte man uns, dass ein Schultag ab 5,5 Std. als Arbeitstag gilt und man daher nach der Schule nicht mehr in den Betrieb muss. Meine Schultage hatten in der Regel 6,5 Std. Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.


Hallo Sabrina,

ein Berufsschultag ist nicht gleich ein Arbeitstag, das ist ein bisschen komplizierter. Die Berufsschulzeit ist auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Am folgenden Beispiel wird die Regelung vielleicht deutlich: Ein volljähriger Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.

Aber Dein Betrieb kann nicht nachträglich Minusstunden berechnen. In der Regel ist die Berechnung von Minusstunden nicht rechtens. Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 berufsbildungsgesetz). Klassisches beispiel: Dein Ausbilder schickt dich heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst nach der Schule kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an, denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten. Wenn also im letzten Schuljahr niemand von Dir verlangt hat, nach der Schule noch zu kommen, so sind keine Minusstunden angefallen. Bei Problemen, wende Dich ruhig an Deine Gewerkschaft Verdi. Hier ein Kontakt:

Verdi Lüneburg
Matthias Hoffmann
Katzenstr. 3
21355 Lüneburg
Tel: (041 31) 76 24 60

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!