Dr. Azubi

Abmahnung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 28.11.11 eine Abmahnung erhalten (auf den 25.11.11 datiert), in der steht, dass ich meine Krankmeldungen für die Zeit vom 17.10.-19.10.11 und vom 02.11.11 nicht abgegeben habe. Des weiteren bin ich der bloßen Krankmeldung im Betrieb bei Abwesenheit in der Berufsschule (im letzten Schuljahr) nicht nachgekommen.

Nun bekam ich heute eine E-Mail von meinem Chef, in der er mich erneut auffordert, die besagten Krankmeldungen nachzureichen, mit einer Frist bis zum 20.12.11 (ohne weiter zu benennen, was nach der Frist passiert). Ebenfalls stand nun in dieser Mail, dass ich verpflichtet sei, meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag vorzulegen. In einem PS stand unter der Mail, dass dieses auch noch alles postalisch an mich kommen wird.

Zur Klärung muss ich folgendes hinzufügen:

1) Ich war nicht vom 17.10.11 bis 19.10.11 "durchgehend" krank, sondern nur am 17.10.11 und am 19.10.11 da ich am 18.10.11 genehmigten Urlaub hatte.
2) Steht in meinem Ausbildungsvertrag, dass ich erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU vorlegen muss, und ich habe nie etwas unterschrieben, wo eine Aufforderung einer AU ab dem 1. Krankheitstag gefordert wird.

Was soll ich nun tun? Ich würde sehr gerne meine Ausbildung noch in diesem Betrieb zu Ende bringen.

Liebe Grüße,
Tanja


Re: Abmahnung

Liebe Tanja,

vielen Dank für deine Anfrage. Eine Abmahnung ist erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen (Ausnahme: Bei groben Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden). Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich „erzieherische Pflichten“, was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazuzulernen. Erst wenn es mehrere Abmahnungen hagelt, solltest dir Sorgen um deine Zukunft im Betrieb machen.

Aber du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern. Ich empfehle dir, dass du das Gespräch mit deinem Ausbilder suchst und noch einmal genau nachhakst, wann du deine Krankschreibung abgeben musst. Schließlich steht im Ausbildungsvertrag eine andere Frist, als die jetzt von dir verlangte. Aber auch wenn du nichts unterschrieben hast, kann dein Ausbilder verlangen, dass du die Krankschreibung früher abgibst. Hat er das nicht verlangt, gilt auf jeden Fall, was im Vertrag steht. Krankschreibung musst du auch fristgemäß einreichen, wenn du im Urlaub bist. Die Tage, an denen du krank bist, werden nicht als Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Gleiches gilt, wenn du in der Berufsschulzeit erkrankst.

Dass du dich bereits am ersten Tag mit Attest krank melden musst, ist trotzdem scheinbar eine neue Regel, die dir so noch nicht bekannt war. Wenn die Abmahnung deiner Meinung nach ungerechtfertigt ist, kannst du auch eine Gegendarstellung schreiben. Aber manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hinzunehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst. Nach frühestens eineinhalb Jahren verliert die Abmahnung dann ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen.

Achtung: Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend bei deiner Gewerkschaft IG Metall beraten lassen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

IG Metall München
Schwanthaler Str. 64
80336 München

Telefon: 089-51411-0
Mail: muenchen@igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Abmahnung

@ Azubi
Wie wäre es den "Guttenberg" mal wegzulassen... :-)

Zum Thema:

Da im Arbeitsvertrag ! (vielleicht mal richtig durchlesen Dr. Azubi!) stand, dass der AU erst für den 3 Tag abzugeben sei, aber: du hast dich nicht abgemeldet, dass du am Urlaubstag wieder gesund bist. Das Problem: Warst du krank, so musst das das deinem AG mitteilen, und so hast du tatsächlich 3 Krankheitstage.

Du musst es im Übrigen deswegen dem AG mitteilen, weil du für den Urlaubstag einen neuen kriegen kannst, weil du eben krank warst.

Vielleicht wäre es in diesem Fall sinnvoll deinem AG mitzuteilen, dass du, sofern er die KRankschreibung will, dass du dann auch einen neuen Urlaubstag willst. Zumindest wäre das eine Option.

Allerdings wird es wohl auf eine Abmahnung hinauslaufen (aus rechtlicher Hinsicht zurecht). Die vom letzten Jahr kann er natürlich nicht verlangen. Da ist der Zug schon abgefahren. Für die Abmahnung wäre somit nur die Krankschreibung für vom 17.10- 19.10 relevant.
Grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen immer (!) eine Krankschreibung zu holen und abzugeben. Den Gang zum Arzt wird sicherlich kein Problem darstellen - und hast damit eine komplette Sicherheit.

Gruss
ASD

Re: Abmahnung

Lieber ASD,

bleibe bitte sachlich und konstruktiv bei deinen Kommentaren.

Liebe Tanja,

wenn du ansonsten ein gutes Verhältnis zu deinem Ausbilder hast würde ich dir raten ein persönliches Gespräch mit deinem Chef zu führen. Vielleicht lässt sich einiges auf diesem Wege klären.
Es kommt relativ häufig zu Abmahnung von Auszubildenden, da sie sich nicht korrekt krank gemeldet haben.
Dies ist aber noch kein Beinbruch. Erst im Wiederholungsfall hat der Arbeigeber die Möglichkeit dich zu Kündigen.

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt der Grundsatz: Dein Ausbilder muss immer wissen, wo du steckst. Also: Vor Arbeitsbeginn anrufen und Atteste frühzeitig abschicken. Falls es am Ausbildungsplatz kriselt und dir deine Arbeitsunfähigkeit zum Vorwurf gemacht wird, kannst du das Attest auch per Einschreiben schicken oder von jemandem persönlich bringen lassen. Dann hast du im Zweifelsfall einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung.

Liebe Grüße,

Dr. Azubi


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