Dr. Azubi

? Anrechnung und Vergütung ?

eilt
hallo dr. azubi,
danke für die nachricht - die aber leider meine wichtigste frage nicht beantwortet.

du schreibst "unter umständen kann ein EQJ angerechnet werden" - das war ja meine frage :

a) unter WELCHEN umständen kann mein EQJ angerechnet werden ?
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du schreibst "zuständige Stelle (siehe Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag, z.B. IHK, Innung)"

b) auf meinem ausbildungsvertrag ist KEIN stempel, wo kann ich also erfahren, ob das EQJ angerechnet wird, wenn dr.azubi das nicht beantworten kann?

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du schreibst: durchschnittliche Tarif - Ausbildungsvergütungen für Industriemechaniker 723 EUR im 1. Jahr
in meinem vertrag steht: nach §5 angemess. ausbildungsvergütung im 1.lehrjahr brutto 478,05 EUR (im zweiten 521,52, im dritten 564,98,im vierten 608,44)

c) warum erhalte ich 245 EUR weniger, also statt 723 nur 478 ?

ich würde mich freuen, wenn du meine 3 fragen ganz schnell beantworten würdest

vielen dank
PWenne


Re: ? Anrechnung und Vergütung ?

hallo,

wie bereits geschrieben:

die zuständige stelle entscheidet über die anrechnung und verkürzung. daher können wir dir keine verbindliche aussage machen! deshalb solltest du tatsächlich dort einmal nachfragen: für industriemachaniker ist die ihk (industrie- und handelskammer) zuständig!

wegen deiner vergütung solltest du dich an deine gewerkschaft ver.di wenden, hier ein kontakt für dich:

Sabrina Kohlrausch,
Groner-Tor-Str. 32,
37073 Göttingen
Fon (05 51) 548 50 20

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....

Re: ? Anrechnung und Vergütung ?

Hallo, schade - könnt ihr echt gar keine regelung sagen, wonach EQJs anerkannt werden können ??? da muss es doch was allgemeines geben !?!?! es brauchte doch gar keine verbindliche auskunft zur anerkennung von EQJs sein, eine UNverbindliche auskunft von dr.azubi reicht mir erstmal ! 2.) ist denn die IHK auch zuständig wenn ein industriemechaniker im handwerk arbeitet ? 3.) wegen meiner frage nach der ausbildungsvergütung (im 1.lehrjahr krieg ich brutto 478,05 EUR) hat dr.azubi mir letztes mal gesagt, für mich ist die ig-metall zuständig (du musst also mal bei deiner gewerkschaft ig metall rausfinden welcher tarifvertrag für dich gilt. hier ein kontakt zu deienr gewerkschaft: IG Metall Alte Jakobstr. 149 10969 Berlin) - jetzt schreibst du , dass meine gewerkschaft ver.di ist (du solltest dich an deine gewerkschaft ver.di wenden, hier ein kontakt für dich:
Sabrina Kohlrausch,Groner-Tor-Str. 32,37073 Göttingen) ...... WAS IST DENN NUN MEINE GEWERKSCHAFT ALS INDUSTRIEMECHANIKER ? Leider steige ich überhaupt nicht mehr durch und weiß nicht, wo ich nun überhaupt auskunft und hilfe herkriege ! für deine antwort, dr.azubi , danke , mfg pwenne

Re: ? Anrechnung und Vergütung ?

Hallo,

sorry, das mit Verdi ist natürlich ein Fehler. Für Industriemechaniker ist definitiv die IG Metall zuständig.

Wie gesagt, können wir keine genaue Auskunft über die Anrechnung des EQJ geben, also erkundige Dich bitte bei der IHK, die letztlich auch die Entscheidung über eine Ausbildungsverkürzung trifft.

Was die Ausbildungsvergütung betrifft, solltest Du Dich bei der IG Metall erkundigen, ob es für Dich einen Tarifvertrag gibt. Sollte Dein Lohn zu gering sein, dann kannst gemeinsam mit der IG Metall dagegen vorgehen.

liebe grüße,
dr. azubi

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