Dr. Azubi

Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

Hallo,
ich habe der Zeit recht große Probleme in der Ausbildung, wo fange ich den am besten an?

1. Mein Chef beleidigt mich und auch andere Auszubildende als Idiot, Dummkopf usw.

2. Ich muss ständige Überstunden machen, meine Arbeitszeiten sind meistens von 09.00 bis 19.00 Uhr oder auch 07.00 - 19.00 Uhr... insgesammt habe ich schon ca. 80 Überstunden in 4 Monaten angesammelt.

3. Ich habe meiner Meinung nach eine Büroarbeit mit einigen Abwechlungen ''Falsch'' ich muss ständig draußen egal ob es warm oder Kalt ist andere Dinge machen die mich überhaupt nicht lehren.

4. Ich bin zum ersten mal durch die Kälte nach 4,5 Monaten Krank geworden. Und ging zum Arzt welcher mir auf Grund dessen eine ''ARBEITSUNFÄHIGKEITS BESCHEINIGUNG'' ausstellte. Zwei Stunden später rufen mich die Leute von der Ausbildung an und meinen '' So kann es nicht weitergehen, du musst heute zur arbeit kommen, egal wie aber du musst'' Ist das normal?

5. Ich komme echt nicht mehr dazu für die Schule zu lernen ich bin nach der Arbeit meistens total kaputt. Jedes mal wenn ich auch nur an die Arbeit denke verdreht sich alles 10 Fach in meinem Magen.

Die IHK hatte ich schon informiert, außer das ich mir die ÜS aufschreiben soll haben die mir nur noch geraten die Stelle zu wechseln. Aber wie? wenn ich von 9 bis 19 oder auch 21 Uhr arbeite?

Danke im Vorraus


Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

ich mache eine Ausbildung zum Automobilkaufmann

Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

Hallo Bender
laut des Arbeitsschutzgesetz hat dein ausbilder einige Pflichten:
Er
-darf keine Anweisungen ertwilen die nichts mit der Ausbildung zu tun haben
-muss das Jugendarbeitschutzgesetz einhalten
-muss dafür sorge tragen, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Also ich an deiner stelle würde

Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

ich an deiner stelle die firma wechseln

Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

Das ist einfacher gesagt als getan. Ich komme auch meistens erst gegen acht oder halb neun nach Hause. Wo soll ich mich da bitte noch bewerben? Von der Schule komme ich ebenfalls erst nach 17 Uhr nach Hause. Urlaub bekomme ich nicht, genau wie meine Vergütung.
Und als Grund nennt er immer: aus finanziellen Gründen.

Nun, da ich kein Geld mehr bekomme (seit 2 Monaten jetzt) habe ich einen Nebenjob angenommen - also noch weniger Zeit, um mich bei anderen Firmen vorzustellen.

Das ist echt frustrierend...

Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

Hallo Bender,

sorry, für die verspätete Antwort. Du wärst uns fast durchgerutscht.

zu Deinen Fragen:

1. Beleidigungen solltest Du Dir natürlich nicht gefallen lassen. Auch der Chef muss sich an die üblichen Umgangsformen halten.
Du solltest möglichst früh Stellung beziehen, wenn du mit dem Verhalten von Kollegen oder Vorgesetzten dir gegenüber oder auch gegenüber anderen nicht einverstanden bist. Sage klar und deutlich, wenn du etwas nicht in Ordnung findest und benenne genau, was es ist! So verschaffst Du Dir Respekt.

2. Auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Letztlich gilt aber Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Alles was Du darüber hinaus arbeitest sind Überstunden.
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest! Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Du darfst normalerweise nicht mehr als 48 Stunden und nur in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden arbeiten.

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du richtige Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

3. Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst. Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und sie sind verboten. Auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten - sogenannte ausbildungsfremde Routinearbeiten - dienen nicht dem Ausbildungszweck.
Einige Beispiele für ausbildungsfremde Tätigkeiten:
regelmäßiges Putzen, Botengänge, Auto waschen, Rasen mähen usw.
Wenn die ausbildungsfremden Tätigkeiten Überhand nehmen, solltest du dich wehren, denn dann ist das Erreichen deines Ausbildungsziels gefährdet. Wende dich umgehend an deine Gewerkschaft!

4. Wenn Du Dich ordentlich krank gemeldet hast und eine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt hast, dann darf Dich Dein Arbeitgeber nicht weiter belästigen. Wenn Du krank bist, bist du krank. Du solltest Dich auch nicht dazu überreden lassen, trotz Krankheit zu arbeiten, denn dann heißt es womöglich noch "So krank kann er also gar nicht sein..."

5. Wenn Du mit dem Gedanken spielst, die Ausbildungsstelle zu wechseln, dann müsstest Du zunächst einen Betrieb finden, der Dich weiter ausbildet. Ausbildungsplätze ab sofort findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. schau auch in der zeitung und in den stellenportalen im internet nach oder frag im bekanntenkreis.
Für ein Vorstellungsgespräch rate ich Dir, einen Tag Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.

Wenn Du Probleme im Betrieb hast und die IHK keine Unterstützung bietet, dann kannst Du Dich auch an Deine Gewerkschaft Verdi wenden. Hier ein Kontakt:

Verdi Giessen
Marc Kappler
Walltorstraße 17
35390 Giessen
Tel.: (0641) 9323445

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!

Re: Ausbildung, Ausbeutung, Beleidigungen, Überstunden

Hallo Xenia,

Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald gemeinsam mit deiner Gewerkschaft geltend machen. Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel hintern auf deinem Ausbildungsvertrag zum Beispiel IHK) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.

Es gibt auch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehlen wir dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenderen Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird.

Hier ein Kontakt zu Verdi:

Verdi Westpfalz
Sabine Engelhardt
Barbarossastr. 60
67655 Kaiserslautern
Tel.: (06 31) 41 49 99 20

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!

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