Hallo Dr. Azubi,
bin Klavierbauer im 3.Lehrjahr und möchte im September eine Ausbildung als Mechatroniker beginnen. Meine momentane Ausbildung endet Januar 2009, habe meine theoretische Prüfung schon absolviert. Mache meine praktische Prüfung als externer Schüler, wofür ich eine Freistellung meines zukünftigen Betriebes bekomme.
Wie kann ich es erreichen, dass ich im Guten fristlos kündigen kann, obwohl ich allen Grund hätte auch im Bösen zu gehen?
Wir sind ein Zweimannbetrieb, in beengten räumlichen Verhältnissen im Privathaushalt;
mein Lehrherr ist Erstausbilder(bekommt Hälfte aller Kosten zugeschossen).
Obwohl Klavierstimmen den Haupterwerb eines Klavierbauers ausmacht und auch in der Ausbildungsverordnung einen großen Raum einnimmt, hat mir mein Lehrherr diesen Teil der Ausbildung weitgehend vorenthalten, sodass ich in der Zwischenprüfung schlecht abgeschnitten habe. Richtet sich auch sonst wenig nach der Ausbildungsverordnung, lässt mich stattdessen monatelang schleifen und polieren – dieser Bereich der Ausbildung sollte eigentlich nur ein wenig angeschnitten werden.
In meinem zweiten Lehrjahr hat mein Meister 2000 Euro Zuschuss für Ausbildungsmittel zweckentfremdet und zur Tilgung von Schulden verwendet.
Meinen Lohn habe ich fast immer bar und einige Male mit ziemlicher Verspätung erhalten. Ich habe den Eindruck, mein Meister hat sich mit meiner Ausbildung finanziell übernommen. Ich darf mir in meiner Ausbildung keine Fehler leisten und habe fast keine Gelegenheit zu üben, um ihn nicht durch Zeitverluste und Materialausschuss in weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen.
.Durch seine prekäre finanzielle Lage (Gerichtsvollzieher und Banken) gerät er oftmals in Stresssituationen in welchen er mich dann beschimpft (Penner, Opa, Arschloch) und mit Entlassung oder Mehrarbeit droht. Mein Lehrherr hat während der Ausbildung den zeitlichen Überblick verloren: im 1. Lehrjahr zwar gründlich, aber zu langsam ausgebildet. Diese Rückstände konnten später nicht mehr eingehollt werden. Mein Meister hat schon gute Absichten und Pläne hinsichtlich der Ausbildung, aber die widrigen Umstände s.o machen alles wieder zunichte. Er tut sich jedoch schwer mir die Lehrinhalte zu vermitteln.
In den letzten zwei Jahren vorwiegend im Sommer war ich mehrmals stundenlang bei meiner Arbeit auf mich gestellt, weil mein Chef nicht etwa wegen Stimmungen sondern wegen Freizeitaktivitäten außer Haus war.
Der Grund, aus dem ich im Guten kündigen will ist die Tatsache, dass ich jeden Mittag von der Mutter meines Lehrherrn verköstigt werde.
Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es und wie hat so etwas auszusehen?
Brauche einen guten Grund für (fristlose) Kündigung!
Wie schaut es mit Gewährung des Urlaubs aus (ca. 5 Wochen) ?
Wie ist es mit der Restbezahlung?
Mit freundlichen Grüßen
R. Leutelt
Jornalisten dürfen nur nach Anfrage per Email meine Telefonnummer erfahren.
hallo,
bei einer fristlose kündigung aus wichtigem grund ist einiges zu beachten. falls du aber den beruf wechseln möchtest, kannst du ordentlich mit 4 wochen frist kündigen. ansonsten gibt es noch die möglichkeit eines aufhebungsvertrags, dieser vereinbart die aufhebung des ausbildungsverhältnisses in gegenseitigem einvernehmen zu einem beliebigen zeitpunkt. hier muss der betrieb einverstanden sein, dies ist aber die eleganteste möglichkeit die ausbildung vorzeitig zu beenden.
überlege dir aber, ob du die aktuelle ausbildung nicht noch beenden möchtest, schließlich bist du schon im 3. lehrjahr und hast "schon so lange durchgehalten". so kannst du eine abgeschlossene ausbildung vorweisen und danach eine neue beginnen.
mit deinem urlaub sieht es so auf:
du musst dich mit deinem betrieb auf den urlaubszeitpunkt einigen. in der praxis bedeutet das: du stellst einen urlaubsantrag und der ausbilder darf dir den urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale gründe dagegen sprechen. ein häufiger und legitimer grund sind dabei betriebsferien. aber oft wird der urlaub aus anderen gründen verweigert wie zum beispiel personalmangel. dieser grund ist nur in ausnahmesituationen rechtens, denn der azubi sollte von vornherein gar keine so wichtige rolle im betrieblichen ablauf spielen, dass man ihn nicht entbehren könnte.
du hast einen Anspruch darauf, deinen jahresurlaub im laufenden kalenderjahr zu nehmen.
dein urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen rechtsanspruch darauf, zwei wochen deines jahresurlaubs am stück und in einer berufsschulfreien zeit zu nehmen.
restansprüche (wie z.b. nicht genommener urlaub) können nach einer kündigung oder einem aufhebungsvertrag schriftlich geltend gemacht werden. die ansprüche müssen dir dann ausbezahlt werden.
bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (z.b. urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir deine gewerkschaft verdi. hier ein kontakt für dich:
Aline Gottschalk,
Am Katzenstadel 34,
86152 Augsburg
Fon (08 21) 279 54 90
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße,
dr. azubi
p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....
Hallo Dr. Azubi,
musste für meine neue Lehrstelle sofort zusagen, um sie zu bekommen. Kann mir natürlich den Beginn der Lehre nicht raussuchen (1.September).
Meine weiteren Fragen wären:
-Hat eine ordentliche Kündigung mit der Frist von 4 Wochen Nachteile oder Folgen für mich (z.B. Zeugnis) und meinen künftigen Arbeitsplatz?
-Wann muss ich kündigen, wenn ich meinen Jahresurlaub ( 5 Wochen) zum ganz zum Ende des 3. Lehrjahres nehemen will?
-Muss das Berichtsheft für das letzte halbe Jahr das bei mir ja dann fehlt, bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden?
-Welche Gründe können für eine fristlose und ordentliche Kündigung geltend gemacht werden?
In wie weit kann sich der Meister bei den verschiedenen Kündigugnsarten quer stellen?
Wie muss eine fristlose Kündigung aussehen und was ist zu beachten?
Kann ich bei einer fristlosen küdigung von einem auf den anderen Tag gehen?
Bitte sei so gut und beantworte alle Fragen einzeln!!!!!
Vielen Dank im Voraus
Habe meinen Kollegen schon von eurem tollen Service.
Mit freundlichen Grüßen
Roland L.
lieber roland,
deine situation ist wirklich komplex. eigentlich wäre eine kündigung mit vier wochen frist wegen berufsaufgabe das richtige, aber das ist etwas schwierig, weil du ja die ausbildung noch zu ende machst und gar nicht aufgibst, was ja auch dem betrieb bekannt sein dürfte.
von daher kommt wohl doch eher eine fristlose kündigung in frage, bei der du dann in der tat von einem tag auf den anderen gehen kannst. falls du trotz der fehlenden ausbildugnszeit zugelassen wirst ist natürlich auch klar, dass diese zeiten im berichtsheft fehlen - hier kannst du noch mal mit der zuständigen stelle reden.
die frage mit dem urlaub verstehe ich nicht. du solltest ihn aber bald beantragen, wenn du spätestens zum 31.8 kündigen willst, das ist ja nicht mehr lange hin.
was die fristlose kündigung konkret angeht musst du dich persönlich beraten lassen, da gibt es sehr viel zu beachten. wir bieten hier nur eine einführende beratung an...
liebe grüße,
dr. azubi
Welche Stellen können sie mir empfehlen für eine weiteren Beratung?
Hallo Roland,
zum einen kannst Du Dich bei Verdi in Augsburg beraten lassen (Adresse siehe erste Antwort) oder Du wendest Dich an Deine zuständige Stelle (siehe Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag).
Dr. Azubi