Ich habe am 01.08.2011 mit 4 anderen Azubis die Ausbildung angefangen, die aber alle schon volljährig sind. Bei der ersten Lohnauszahlung habe ich nun festgestellt, dass die anderen 540 Euro brutto bekommen, ich aber nur 500 Euro. In meinem Ausbildungsvertrag stehen auch 500 Euro drin, aber ich bin davon ausgegangen, dass alle Azubis im 1. Lehrjahr gleich viel verdienen.
Mir wurde gesagt, der Unterschied werde gemacht, da ich noch nicht 18 Jahre alt sei. Ist das überhaupt o.k.? Schließlich arbeite ich genauso lange wie die anderen, habe nach einem Monat schon 40 Überstunden und musste auch schon einen Samstag arbeiten.
Lieber Marc,
vielen Dank für deine Anfrage. In Deutschland gilt der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Daher kann deine Ausbildungsvergütung nicht ohne qualitativen Grund von derjenigen der anderen Azubi abweichen. Allerdings spricht das Berufsbildungsgesetz auch davon, dass deine Ausbildungsvergütung auch nach dem Lebensalter bemessen werden muss (§ 17 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Das bedeutet aber nicht, dass du deswegen weniger Vergütung als deine älteren Kollegen für die gleiche Arbeit bekommen kannst, sondern nur, dass deine Vergütung mit jedem Jahr steigen muss. Du hast daher den Anspruch auf die gleiche Vergütung im gleichen Lehrjahr.
Einfacher wäre es für dich noch, wenn ein Tarifvertrag existieren würde. Dort sind die Ausbildungsvergütungen tariflich festgelegt. Ob für dich ein Tarifvertrag existiert, kannst du bei deiner Gewerkschaft ver.di erfragen. Dort bekommst du auch Hilfe, deine Ansprüche auf die gleiche Vergütung – auch rückwirkend – geltend zu machen (für wie lange würde auch der Tarifvertrag regeln.) Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
IG BAU Mitgliederbüro Duisburg
Stapeltor 17-19
47051 Duisburg
Telefon: 0203-29887-0
Mail: duisburg@igbau.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Auch wenn für dich kein Tarifvertrag gilt, hast du Anspruch auf eine Vergütung, die sich an einer Vergütung nach Tarif orientiert. Vereinfacht wird davon gesprochen, dass du nicht mehr als 20% unter dem Tarifwert bezahlt werden solltest. Orientierung ergibt dir dabei eine Übersicht, die jedes Jahr vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht wird. Dort findest du die tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Branchen. Diese findest du hier:
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/DAV_Gesamtuebersicht_Ausbildungsverguetungen_2010.pdf
Liegt deine Vergütung weit unter diesem Vergleichswert, solltest du dich auch an deine Gewerkschaft wenden. Dann muss deine Vergütung angeglichen werden – dein Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem bestehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hallo Dr. Azubi,
mit wirklich großen interesse habe ich diesen Beitrag gelesen und wundere mich wie so eine eklatante Falschberatung seinen Weg online finden konnte.
"In Deutschland gilt der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit."
Gerne lasse ich mir von Ihnen hierzu die gesetzliche Grundlage zeigen, ich bin gespannt.
"Daher kann deine Ausbildungsvergütung nicht ohne qualitativen Grund von derjenigen der anderen Azubi abweichen."
Falsch, eventuell wurden Bonuskonditionen bei Abschluss ausgehandelt, Fahrtgeld etc. etc.
"Du hast daher den Anspruch auf die gleiche Vergütung im gleichen Lehrjahr."
Siehe oben!
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Eventuell spielt auch eine andere Steuerklasse hier mit, das weiß SO niemand und deshalb wäre ich mit einer derartigen Aussage sehr vorsichtig.
Lieber Chris,
das stimmt nicht ganz...
Du vergißt tatsächlich dabei, dass es um einen Minderjährigen geht.
-> Aufgrund des Jugendschutzgesetzes gibt es von den Kammern entsprechende "niedrigere" Löhne. Hintergrund war und ist, dass eben (bis auf gewisse Ausnahmen) minderjährige Azubis nicht am Wochenende und nicht über 40 Stunden arbeiten dürfen.
Da der Betrieb des TE´s sich aber nicht dran hält nutzt er den Azubis aus, indem er a) trotz Jugendschutzes arbeiten lässt und b) gleichzeitig einen niedrigeren Lohn bezahlt.
-> Dr. Azubi hat einen Teil der Antwort einfach weggelassen, was hierbei auch zu berücksichtigen ist.
Gruss
asd / chriss
Lieber Marc,
wie bereits geschreiben, solltest du dich an deine örtliche Gewerkschaft in Duisburg wenden um zu erfragen ob für dich eine Tarifvertrag gilt, in dem die Ausbildungsvergütung geregelt ist.
Zudem ist es sinnvoll deine Interessen mit Hilfe der Gewerkschaft oder ggf. dem Betriebsrat durchzusetzen.
Bei der IG BAU in Duisburg geben die Kolleginnen und Kollegen von der Rechtsabteilung dir eine fundierte Unterstützung und Rückendeckung.
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi