Ich habe ein Problem mit meinen Arbeitszeit. Ich habe das Gefühl, dass ich von der Firma für das Ohr gezogen werde. In meinem Vertrag steht das ich eine 40 Std. Woche habe, dazu arbeite ich nur 5 Tage die Woche. Meine Arbeitszeiten sind
Montag: 09:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 06:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 06:45 - 13:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00
Donnerstag: 06:45 - 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 18:00.
Ich soll jeden Tag eine Stunde länger arbeiten damit ich am Donnerstsg nach der Schule nach Hause gehen darf. Ich habe am Mittwoch und Donnerstag Berufsschule. Nun ist meine Frage, ob ich zu viel arbeite und wie wird eigentlich die Berufsschulzeit angerechnet? Ich bin in der Meinung ich arbeite 42,5 Std. in der Woche.
Vielleicht könnte Sie mir helfen, damit ich endlich weiß woran ich bin.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Gallus
Schreib bitte noch dazu, wieviel Pause du pro Tag im Betrieb hast. Diese wird nicht zur Arbeitszeit dazu gerechnet.
Du darfst am Tag 8 Stunden zur Arbeit herangezogen werden. Wenn du am Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr arbeitest, aber 1 Stunde insgesamt Pause hast, überschreitest du das nicht. Die Firma bleibt im Recht.
Der Mittwoch sieht etwas komisch aus, da müsste man halt genauer wissen mit den Pausen.
Und was meinst du damit, dass du 1 Stunde länger am Tag arbeiten musst, damit du Donnerstags heim darfst, ist das schon bei deinen Zeitangaben oben mit einberechnet?
liebe janine,
überstunden sind für azubis nicht vorgesehen, denn die im ausbildungsvertrag festgelegte arbeitszeit reicht aus, um die ausbildungsinhalte zu vermitteln. falls du aber überstunden machst müssen sie dir - mit zuschlag - ausbezahlt oder – mit zeitzuschlag - in freizeit ausgeglichen werden! bitte schreib dir deine überstunden immer genau auf (oder kopiere z.b. auch schichtpläne oder arbeitszeitnachweise) , denn nur wenn du einen guten nachweis hast kannst du die überstunden auch rückwirkend geltend machen.
laut arbeitszeitgesetz darfst du nur 8 stunden am tag und nur zeitweise bis zu 10 stunden arbeiten, mehr auf keinen fall! allerdings an sechs tagen die woche: die maximale arbeitszeit liegt per gesetz also bei 48 stunden bzw. zeitweise bei 60 stunden!
du musst für den besuch der berufsschule vom betrieb freigestellt werden. bei volljährigen gilt: die freistellung umfasst dabei nicht nur die reine unterrichtszeit, sondern alle zeiten des notwendigen verbleibs in der berufsschule, zum beispiel unterrichtsfreie zeiten, pausen und die wegzeiten zwischen berufsschule und ausbildungsbetrieb.
allerdings gibt es einen haken: eine freistellung ist nur dann möglich, wenn sich unterrichtszeit und ausbildungszeit überschneiden. findet die berufsschule also zu tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßig ausbildung statt findet, muss keine freistellung und auch keine anrechnung erfolgen!
oft verlangen ausbilder von volljährigen azubis, dass sie nach der berufsschule noch in den betrieb kommen sollen. hier gilt: von der täglichen arbeitzeit wird die gesamt zeit in der berufsschule abgezogen, falls die berufsschule während der üblichen arbeitszeit statt findet. außerdem wird der weg von der berufsschule in den betrieb auf die arbeitzeit angerechnet. ist die zeit, die der azubi nach der berufsschule noch im ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der ausbilder die rückkehr des azubis nicht verlangen!
dies war ein service deiner gewerkschaft!
liebe grüße,
dr. azubi
p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....
Ich bin es nochmal!
Ich wollte noch einmal auf meine Pausen eingehen. Also bei uns ist es so im Betrieb, wir bekommen jeden Mittag eine warme Mahlzeit. Und dann essen wir gemeinsam, dies dauer ca. 15 min. und danach geht jeder wieder an seinen Arbeitsplatz und arbeite. Also mache ich wenn es hoch kommt ca. 30 min. am Tag Pause.
Hallo Janine,
Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).
liebe grüße,
dr. azubi