Hallo Dr.Azubi,
hätte eine Frage zum Auslandsaufenthalt. Der Arbeitgeber gibt mir die Möglichkeit vier Wochen ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Hier habe ich bisher eher nur in der Produktion geholfen, also nicht wirklich etwas für meinen Ausbildungsinhalt. Das ist mir eigentlich eher egal, es geht mir mehr darum wie mit den anfallenden Überstunden umgegangen wird. Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn ich hier Überstunden absolviere. Kann ich diese abfeiern?
Außerdem wie sieht es mit der An- bzw Abreise aus? Diese sind am Wochenende und ich bin über 16h unterwegs! Dadurch gehen mir ja insgesamt zwei Tage von meinen Wochenenden verloren.
Zu der Vertragslage: Einfacher Ausbildungsvertrag! Gibt zwar noch einen schriftlichen extra, aber da steht das selbe nur anders geschrieben drin wie die Rückseite des IHK Vertrags. Es gibt auch KEINE Gewerkschaft oder Betriebsrat!
Noch eine kleine Frage zu Überstunden: Im Vertrag steht das Überstunden ausgezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Wer darf entscheiden ob ausgezahlt wird oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
lieber stefan,
richtig ist, dass deine überstunden ausgeglichen werden müssen. dabei darf der arbeitgeber entscheiden, ob dieser ausgleich in form von zusätzlicher vergütung oder freizeit erfolgt. sollte dien ausbildungsverhältnis enden, ist er dazu verpflichtet die überstunden auszuzahlen.
wegen deinem praktikum: die situation lässt sich pauschal nicht beantworten, da es sich hier eher um eine freiwillige sache handelt. es wäre am sinnvollsten, einen extra vertrag abzuschließen. denn grundsätzlich müssen die mehrkosten, die dir entstehen wenn du an einem anderen ausbildungsort eingesetzt wirst, vom betrieb bezahlt werden. dies gilt allerdings nur, wenn es sich um eine verpflichtende veranstaltung oder ausbildungsmaßnahme handelt. dein auslandsaufenthalt scheint aber eher freiwillig zu sein.
frag einfach bei deiner gewerkschaft nach. da du leider deinen ausbildungsberuf nicht angegeben hast, geb ich dir einen kontakt der gewerkschaft verdi:
Geschäftsstelle Aachen
Harscampstraße 20
52062 Aachen
Tel.: 0241/94676-0
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
liebe grüße,
dr. azubi
p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....
Hallo,
wir sind ein kleiner Betrieb und ich bin leider in keiner Gewerkschaft.
Wie sieht es denn generell aus mit Reisezeiten? Sind dies Arbeitszeit oder nicht?
Lieber Stefan,
wenn dein Ausbilder von dir verlangt, dass du an einen Ausbildungsort fährst, der nicht in deinem Ausbildungsvertrag eingetragen ist, muss er dir die Fahrtzeit zu diesem Ort als Arbeitszeit vergüten.
Bei dem Praktikum kommt es also darauf, ob dein Ausbilder von dir verlangt, dass du dieses absolvierst oder ob es dein Wunsch ist, es zu machen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!