hallo dr. azubi!
ich habe meinen ausbildungsvertrag mit einer OHG in meinem wohnort (genthin). die chefin hat noch eine zweite firma (einzelunternehmen) in burg (30km entfernt). die adresse dieser firma steht ebenfalls als ausbildungsstätte in meinem ausbildungsvertrag.
frage: darf die adresse einer anderen firma als ausbildungsstätte in meinem ausbildungsvertrag stehen? das wäre doch das gleiche, wenn sie die adresse der ÜLU reinschreiben würde - darf sie sicher auch nicht.
nächstes problem:
ich habe fahrtkosten zur ÜLU von ihr gefordert. erst wollte sie die zahlung verweigern, dann meinte sie, sie würde höchstens die fahrtkosten von burg aus bezahlen, weil es von dort kürzer ist. ich habe wärend der letzten 13 monate jedoch lediglich 30 mal bei ihrer firma in burg gearbeitet. mein stammarbeitsplatz ist in genthin. (ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit)
fahrtstrecke burg - möckern: 14km
fahrtstrecke genthin - möckern: 45km
frage: darf sie sich aussuchen, von wo aus sie fahrtkosten bezahlt?
die fahrtkosten für die 30 fahrten zu dem betrieb in burg würde ich am liebsten auch von ihr haben. ich habe dort für den gesellen der werkstatt urlaubsvertretung gemacht. es wäre laut gesetzt auch erst ab 46 fahrten in diesen betrieb in einem zeitraum von 12 monaten ein regelmäßiger arbeitsplatz. (R 37 Abs. 2 LStR 2005)
frage: stehen mir auch hierfür fahrtkosten von meinem stammarbeitsplatz aus zu?
nachdem ich die fahrtkosten von ihr verlangte, reagierte sie natürlich genau wie ich es erwartet hatte. meine berufsschule ist in burg. meine normalen arbeitszeiten dauern von 8 bis 17 uhr, die berufsschulzeiten von 8 bis 14:45 uhr. überschneiden sich also voll. sie rechnete mir aus, ich solle täglich noch 1h 15min arbeiten kommen. dies lehnte ich ab, da sie die fahrzeit nicht berücksichtigt hat. ich benötige ca 45 min bis genthin. darauf antwortete sie, dann nimmt sie halt die fahrzeit zum burger betrieb, das geht schneller. in genthin würde ausbildung meiner meinung nach kaum sinn machen, da, bis ich umgezogen und fertig am arbeitsplatz bin, längst keine 30 min mehr bis zum feierabend verbleiben.
frage: würde auch hier die fahrzeit zu meinem stammbetrieb gelten, oder kann sie sich das wieder aussuchen?
in den burger betrieb möchte ich ehrlich gesagt nicht nach der schule geschickt werden. dies hätte enorme finanzielle konsequenzen, da ich auf meine fahrgemeinschaft zur schule verzichten müsste.
letzte frage: muss ich diesen nachteil etwa auch noch in kauf nehmen, falls sie im recht ist?
Lieber Benjamin,
in einem Ausbildungsvertrag dürfen tatsächlich mehrere Ausbildungsorte festgehalten werden.
Für alle Ausbildungsorte (auch die Berufsschule), die in Deinem Ausbildungsvertrag eingetragen sind, musst du die Fahrtkosten theoretisch selbst übernehmen. Der Arbeitgeber muss nur die Fahrtkosten übernehmen, wenn deine Ausbildung an einem Ort stattfindet, der nicht in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
Viele Organisationen übernehmen bei der überbetrieblichen Ausbildung aber die Fahrtkosten. Erkundige dich bei den zuständigen Stellen, denn nur die können dir verbindliche Antworten geben.
In einigen Bundesländern werden außerdem die Fahrtkosten zur Schule vom Land bezuschusst. Frag’ am Besten im Sekretariat deiner Berufschule nach, wie es in deinem Fall aussieht.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich am besten direkt an deine Gewerkschaft IG Metall vor Ort und lass dich dort beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:
IG Metall Magdeburg
Ernst-Reuter-Allee 39
39104 Magdeburg
Telefon: 0391/53293-0
Fax: 0391/53293-40
E-Mail: magdeburg-schoenebeck@igmetall.de
Homepage: www.magdeburg.igmetall.de
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!