Dr. Azubi

Ich brauch dringend Hilfe

Ich hab so einige Probleme im Betrieb.
Mein Betrieb denkt gar nicht daran sich an das Jugendschutzgesetz zu halten.Auch nach mehrmaliger Aufforderung meiner Mutter noch der Besuch der IHK hat nichts gebracht.
Das größte Problem liegt in der Arbeitszeit.
Ich arbeite jede Woche 45Stunden statt 40Stunden.
Auch während des Schulbesuches ( Blockunterricht),sowie jetzt während ich im Internat bin, muß ich Freitag Abend und Samstag arbeiten.
Laut Betrieb sin d es Überstunden, hatte im Juni schon an die 5 Tage Überstunden stehen.
Habe seit letzten September nur 10 Tage Urlaub genehmigt bekommen.
Kann mit meinen Abmahnungen schon das Gäste WC tapezieren, bekam ich da ich mein Berichtsheft nicht termingerecht vorgelegt hatte, war im Schulblock.
Eine weil ich eine halbe Stunde verschlafen habe.
Letztes Silvester hab ich von 17.30 bis morgens halb fünf durchgearbeitet und mußte um 8 wieder da sein.
Nachdem meine Mutter sich schon das eine oder andere mal Beschwert hat wurde ihr gesagt, das Sie die einzigste Mutter wär die sich dauernd beschwert und Sie doch froh sein soll wenn ich das Arbeiten lerne.
Wenn ich es nicht wolle oder könnte, auch den Lehrvertrag aufheben kann.
Und wenn das jede Mutter machen würde es den Ablauf stören würde.
Seit Januar leide ich auch körperlich unter diesem Betrieb
Angefangen hat es aber erst richtig mit den Magenbeschwerden, nachdem Herr Fais von der IHK im Betrieb war, seitdem hab ich das Gefühl gemobbt zu werden.
Auch das ich seit Juli kein Wochenende mehr frei hatte macht mir zu schaffen.Meine 2 freien Tage liegen meist nicht hintereinander, sondern sind durch einen Arbeitstag getrennt.
Ich komm mit der IHK nicht weiter - ihm wurde bei seinem Besuch zugesichert, dass man sich ab jetzt an das Jugendschutzgesetz halten werde, aber passiert ist nichts.
Andere Lehrlinge haben die gleiche Probleme, nur nicht so viel Unterstützungen, wie ich von zu Hause und unternehmen deswegen nichts.
Ich kann nicht mehr, kriege schon Panikattacken und Magenschmerzen wenn ich nur dran denkt wieder dort hin zu müssen


Re: Ich brauch dringend Hilfe

Liebe Jacqueline,

vielen Dank für deine Anfrage. Ich kann gut verstehen, dass dich die enorme Belastung in deinem Ausbildungsbetrieb sowohl psychisch als auch physisch belastet. Tatsächlich verstößt dein Betrieb in vielen Punkten, gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (s.u.). Deine Mutter ist dabei kein Vorwurf zu machen, dass sie sich für deine Rechte einsetzt. Ich finde es auch enttäuschend, dass das Engagement der Kammer in deinem Fall nicht weiter geht. Wegen der vielen Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, der vielen Abmahnungen und weil die IHK nicht durchgreift, empfehle ich dir dringend, dass du dich über die weiteren Schritte mit deiner Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) berätst. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

NGG Stuttgart
Willi-Bleicher-Str. 20
70174 Stuttgart

Tel.: 0711 / 202 83 21 / 2
region.stuttgart@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

Mit Hilfe deiner Gewerkschaft kannst du die Gewerbeaufsicht einschalten. Das ist die Stelle, die bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz aktiv wird. Als Jugendliche (unter 18 Jahren) darfst du in einer Woche (inklusive Wochenende und Überstunden) maximal 40 Stunden an fünf Tagen arbeiten (§§ 8, 15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Du kannst zwar in einem Hotel auch am Wochenende beschäftigt werden, aber dafür muss dir für jeden Tag, den du am Wochenende arbeitest, ein berufsschulfreier Tag in der gleichen Woche freigestellt werden (§§ 16, 17 Jugendarbeitsschutzgesetz). Diese Tage müssen nach Möglichkeit zusammen liegen – das bedeutet, es muss nicht immer so sein, aber es darf nur bei dringenden betrieblichen Gründen von dieser Regel abgewichen werden. Am 31. Dezember darfst du nicht nach 14 Uhr arbeiten, am 1. Januar überhaupt nicht (§ 18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Wenn du eine Berufsschulwoche von mindestens 25 Unterrichtsstunden hast, dann ist dir diese in der Höhe von 40 Stunden anzurechnen. In so einer Woche darfst du darüber hinaus maximal 2 Stunden im Betrieb arbeiten (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Dein Jahresurlaub liegt auch deutlich über den 10 genehmigten Tagen. Je nachdem, wie alt du zu Beginn des Kalenderjahres bist: Mit 16 Jahren 27 Werktage, mit 17 Jahren 25 Werktage. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen musst du mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit haben (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz) usw.

Bei dieser Anzahl an Verstößen und der mangelnden Einsicht deines Ausbildungsbetriebes, diese Verstöße abzustellen, solltest du von deiner Gewerkschaft prüfen lassen, ob hier nicht bereits eine Straftat nach § 58 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegt.

Aber trotzdem solltest du auch vorsichtig vorgehen. Dass du bereits mehrere Abmahnungen hast, zeigt, dass du in deinem Betrieb bereits unter verschärfter Beobachtung stehst. Du solltest also versuchen, dir nichts weiter zu Schulden kommen zu lassen, um deinen Ausbildungsplatz nicht zu gefährden.

Andererseits: Wenn du glaubst, dass sich deine Ausbildungssituation in deinem jetzigen Betrieb nicht verbessern wird, überlege dir, ob nicht vielleicht ein Ausbildungsplatzwechsel die richtige Lösung für dich wäre.
Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:

Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung.

Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist. Aufhebungsvertrag bedeutet, dass es sich um eine vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses im Einverständnis mit deinem Ausbilder handelt. Falls du noch Minderjährig bist, müssen deine Eltern den Aufhebungsvertrag auch unterschreiben. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• mehrmalige ausbleibende Ausbildungsvergütung
• wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, entzogen wird oder er gar keine besitzt

• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Den Kontakt findest du oben.

Als Vorbereitung einer fristlosen Kündigung wäre es wichtig für dich Nachweise zu sammeln. du aufgrund schwerer Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kündigen möchtest, dann ist ein Dienstplan/Arbeitszeitnachweis für dich wichtig.

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Ich brauch dringend Hilfe

Hi,

generelle Frage:

Wie wäre es einfach mal die IHK zu verklagen wg. unterlassener Hilfestellung.

Da die IHK wohl für die Ausbildungsstätten verantwortlich ist, hat die wohl auch eine entsprechende Verantwortung.

Somit meine Frage: Wurde das jemals mal gemacht?!

Denn damit hätte man zumindest ein direktes Instrument.

Re: Ich brauch dringend Hilfe

Liebe interessierte Netzgemeinde,

ob und in wie weit ein verklagen wg. unterlassener Hilfestellung möglich ist, kann beispielsweise die Rechtsberatung der Gewekschaft beantworten.

Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

Liebe Grüße,

Dr. Azubi


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