Dr. Azubi

Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Ich arbeite seit 2005 für den Betrieb und befinde mich seit 2007 in einem Ausbildungsverhältnis d.h. ich bin mitlerweile im 3. Lernjahr. Bis Anfang des Jahres hat mit die Arbeit auch noch Spaß gemacht und dabei sogar darüber hinweg gesehen, dass mir meine Chefin keine fachlichen Kentnisse vermittelt und ich mir mein Wissen im Eigenstudium und in der Schule aneigne. Dazu fühle ich mich seit Anfang meiner Ausbildung nicht wie ein Azubi sondern wie ein voller Mitarbeiter, sie ließ mich direkt am Anfang der Ausbildung 2 Wochen alleine im Laden, ihre Mutter kam lediglich in der Mittagspause um mir eine Stunde Pause zu geben (und dies ist nicht nur einmal passiert). Die Arbeitsatmosphäre war immer sehr familiär war, private Sachen wurden immer bis ins kleinste Detail diskutiert (es führte so weit, dass ich in ihre Trennung hineingezogen wurde und den Laden früher verlassen sollte) Dieses Jahr hatte ich dann privat größere Probleme. In der Zeit bin ich dann ausgezogen, da ich dachte es sei alles in Ordnung. Nun war ich der Phase zugegeben etwas unkonzentriert und habe privat auch am Pc etwas gemacht ( früher nie ein Problem) sie hatte sich jedoch nicht beschwert, mich zurechtgewiesen o.ä. Schon seit Anfang des Jahres beschwert sie sich zunehmend über die Einnahmen des Geschäftes und ihrer zunehmenden Unlust, dass sie schon von ihrem Ersparten leben würde etc. sie sagte mir, dass sie, wenn der Laden weiterhin so schlecht laufen würde, mit mir die Prüfung noch durchboxt und schließen schließen wird. Im Juni gab es dann eine großen Knall, sie schrie mich an und fragte mich ob ich überhaupt arbeiten würde, Papierkorb nicht geleert, dass ich ihr Umschläge geklaut hätte ( ich hatte dafür Geld in die Kaffeekasse getan, was sie in ihrem Wutrausch übergangen hat, ich war in solcher Panik, dass sie mich gleich rausschmeißt) Ich war wie vor den Kopf gestoßen, als sie sagte, sie hätte mich jetzt schon einige Zeit angeschaut, aber warum sie mir das nicht sofort gesagt hatte als sie den Verdacht/ Beanstandungen hatte, weiß ich nicht. Ich habe mich für die Sachen entschuldigt und Besserung versprochen, ich will immerhin meine Prüfung machen. Um nichts verkehrt zu machen habe ich am Anfang die Regale ausgewischt und den Laden geputzt, Kunden bedient und Rechnungen geschrieben und bei unklarheiten sofort nachgeharkt.... und sie hat mich immer belächelt und gekiekst und bei jeder Kleinigkeit fuhr sie aus der Haut. ( Kurze Zusammenfassung) wir hatten abgemacht die Sache zu vergessen und von vorne anzufangen, sie mich aber trotzdem im Auge behält. Eine Woche später ging sie in den Urlaub und ließ mich trotz der massiven Vorwürfe einfach alleine, eine Aushilfe kam morgens für 1,5 Stunden, das wars. Ich war voller Angst etwas verkehrt zu machen, dadurch schlichen sich kleine Fehler ein und ich fühlte mich einfach nicht wohl. Seit dem hatte ich regelrechte Magenschmerzen wenn ich an sie denke und bin total verkrampft. Zwei Monate habe ich zwischendurch immer wieder gefragt, ob alles i.O. sei und sie hatte nichts zu beanstanden, ich dachte alles wäre wieder im Lot.
Nun war ich wegen einer Bronchitis letzte Woche Mittwoch beim Arzt, nachdem ich über eine Woche, bedingt durch ihren Urlaub alleine war und es mir sehr schlecht ging, an einem Tag musste ich nach Hause, da es nicht mehr ging und sie musste natürlich einspringen, da wir nur noch zu zweit sind. Und weil ich Angst hatte sie würde mir ein Strick daraus drehen, bin ich Freitag wieder gekommen, wo sie mich ersteinmal arrogant und miesgelaunt wieder aufnahm. Montag un Dienstag nahm sie dann ersatzweise wieder Urlaub. Und mir ging es zunehmend schlechter, Di. kam sie einmal vorbei und da sagte sie, du siehst aber schlecht aus ich bejate und sie ist wieder gegangen. Letzte Woche Mittwoch ist sie dann wieder gekommen und mir ging es immer schlechter und ich hatte Angst und ein schlechtes Gewissen zu Hause zu bleiben. Während sie die Ware machte und ich die Rechnungen schrieb viel ihr auf, dass ich eins bestellt hatte obwohl wir es im Laden hatten (Was eigentlich nicht schlimm war, denn es wurde direkt mit Rechnung verschickt), stellte also in dem Sinne kein Risiko für den Laden da. Aber sie fing wieder an mich zu maßregeln, dagegen ist ja nichts einzuwenden, doch einem Ton, ohne jegliche Rechtfertigung. Ich müsse ihr doch sagen, wenn ich nicht mehr kann, sie könnte mir das ja nicht ansehen (und dass obwohl sie das wusste!) Auf meine Frage, ob sonst noch etwas sei, verneinte sie. Nachdem ich ihr dann gestand, dass es nicht mehr geht, hat sie gesagt ok dann geh, aber in einem Ton, der mit sagte, dass sie es für übertieben hielt. Mittwoch hat mein Vater dann einen gelben Zettel abgegeben, da ich nicht mehr konnte und da tat sie auf einmal so, als ob sie mich nach Hause geschickt hätte, ich hätte ja auch wirklich sehr schlecht ausgesehen und hätte ihr ja richtig leid getan, ihr wäre ihre Aufsichtspflicht ja sehr wichtig.( Davon habe ich noch nie etwas gemerkt). Montag ließ mich wieder krankschreiben, da ich jedoch durch meine Halsentzüdung nicht sprechen konnte schrieb ich einen Brief, indem ich mich dafür entschultigte, dass ich so lange ausfalle. Mittwoch schrieb ich ihr dann eine SMS ( das war früher nie ein Problem gewesen), dass ich wieder kommen würde. Doch zwei Stunden später hatte ich wieder Fieber und schrieb ihr, dass ich lieber bedingt durch das Fieber lieber noch einmal zum Arzt gehen würde. Ich dachte sie wüsste, dass ich dadurch am nächsten Tag nicht zur Arbeit komme und da ich nichts von ihr gehört hatte, dachte ich war alles i.O. doch gestern rief sie mich dann gegen halb zwei an und fragte wo ich denn bleiben würde, sie würden sich sorgen machen (und das war ihr am Do noch nicht aufgefallen), was mir denn einfallen würde nicht zur Arbeit zu erscheinen und das die Krankmeldung schon Do hätte da sein sollen ( zudem, sie wollte früher nie eine Bescheinigung, ihr reichte es, wenn ich bescheid gab), dass ich eine Verantwortung hätte und ich so komisch geworden wäre. Auf meine Frage, was denn komich bedeute meinte sie nur: Ja eben komisch und dass das nicht in ihren Kopf reingeht. Ich war fertig, weil ich dachte sie wirft mich gleich raus. Da rief ich meine Mutter an, die sich daraufhin bei ihr meldete um in einem ruhigen Ton zu fragen was vorgefallen wäre. Sie hat in einem solchem unverschämten Ton geantwortet, dass sie mir nicht glaubt, dass ich krank bin und die alten Geschichten rausgekramt. Sie hat auch private Sachen erzählt, um meine Eltern gegen mich aufzuhetzen, ein Glück, dass sie davon wussten. Meine Mutter würde mich ja gar nicht richtig kennen und dass es eine Frechheit wäre sich bei ihr im Laden zu melden. Ich könnte noch viel mehr erzählen, doch unter diesen Bedingungen kann ich da nicht mehr arbeiten, zumal ich den Verdacht habe, dass sie das Gechäft schließen will. Ich möchte die Ausbildung in diesem Betrieb nicht vortsetzen, zumal ich hier nicht im geringsten auf meine Prüfung vorbereitet werde, was kann ich tun?
Vieln Dank im Vorraus.Sarah


Re: Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Ich habe da noch eine Sache: Und zwar wäre es möglich, dass ich die Prüfung vorziehe und diese dann im November zu machen? Immerhin hätte ich bis dahin alle wichtigen Unterrichtsblöcke durchlaufen. Wenn ich nicht verkürzen kann oder in einem anderen Betrieb weiter machen kann, würde ich sonst die Ausbildung abbrechen, denn ich kann nicht mehr.

Vielen Dank
Sarah

Re: Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Liebe Sarah,

wenn du es in deinem Betrieb überhaupt nicht mehr aushältst , könntest du dich mal erkundigen, ob du als externer Prüfling zur Abschlussprüfung zugelassen werden könntest.
Ob deine bisher verbrachte Ausbildungszeit dazu ausreicht (sprich: in deinem jetzigen Betrieb kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen könntest, weil du es dort nicht mehr aushältst), müsstest du bei der IHK erfragen - das ist die entscheidungstragende Instanz.
Als externer Prüfling in die Prüfung zu gehen ist aber natürlich nicht ideal, wenn du noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsstest!

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.
Der Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist übrigens, dass du die Prüfungsgebühren selbst tragen musst.
Wenn du kündigst, bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, giltst du zudem als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Grundsätzlich ist die IHK übrigens auch dafür da, die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu kontrollieren. Da könntest du die Missstände in deinem Betrieb also auch mal ansprechen.

Wenn du Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

ver.di Schleswig / Schleswig-Holstein Nordost und Westküste, Andre H. Meyhoff, Stadtweg 53 – 55, 24837 Schleswig, Mail andre.meyhoff@verdi.de, Fon (0 46 21) 96 96 15, Fax (0 46 21) 96 96 19.
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Wenn es nicht möglich sein sollte, deine Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen, kannst du dich um einen Ausbildungsplatzwechsel bemühen. Dabei solltest du aber nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:


1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.

3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz



• Ausbildungsfremde Tätigkeiten



• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)



• Ausbleibende Ausbildungsvergütung



• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden



• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.

4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Ich wünsche dir alles Gute - auch für deine Abschlussprüfung! Lass den Kopf nicht hängen! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Vielen Dank für die Antwort!
Jetzt habe ich noch ein Frage: Können Sie mir sagen, welche Kosten auf mich zu kommen würde, wenn ich die Prüfung extern machen würde? Und wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus nachdem ich den Betrieb verlassen habe, ich de Prüfung jedoch extern machen werde?

MFG

Re: Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Sorry, noch eine Frage die gerade aufgetaucht ist. Bei der externen Prüfung, müsste ich diese dann noch dieses Jahr absolviert werden oder könnte ich diese im Zweifelsfall auch nächstes Jahr machen? Die Frage ist nämlich, ob die IHK mich dieses Jahr noch zulässt. Ich habe eine kaufmännische Vorbildung, allerdings nicht den Notendurchschnitt von 2,5.
Und der Berater von der IHK sagte mir, dass mich der Betrieb auch noch bewerten müsste und das mit einer 2. Für ihn war zweifelhaft, dass mir der Betrieb
aufgrund der Streitigkeit, diese Note ausstellen werde.

Re: Ich will meine Ausbildungsstätte wechseln, was kann ich tun?

Liebe Sarah,

mit all deinen Fragen zur externen Abschlussprüfung solltest du dich am besten direkt an die zuständige IHK wenden - die können dir ganz genau sagen, welche Kosten auf dich zukommen würden, wenn du deine Prüfung extern ablegen würdest und wann du zugelassen werden könntest.

Mit dem Arbeitslosengeld ist es wie gesagt so, dass wenn du kündigst, bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, du als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes giltst und eine Sperre des Arbeitslosengeldes riskierst. Diese Sperre dauert meist drei Monate - da solltest du aber noch einmal bei der örtlichen Agentur für Arbeit nachfragen - unter gewissen Voraussetzungen (z.B. wenn eine Weiterbeschäftigung zu psychischen Schäden führen würde) machen die manchmal auch Ausnahmen.

Viel Erfolg und liebe Grüße,
Dr. Azubi

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