guten tag liebes dr. azubi team.....
ich wollte heute meinen weihnachtsurlaub beantragen und nun teilt mir mein chef mit das ich keinen urlaub zwischen weihnachten und silvester bekomme, als grund nennt er mir keinen weil er meint "er muss sich dazu nicht äußern",
danach habe ich erfahren das jeder in dem betrieb urlaub hat und somit keiner arbeitet!! mein gestelle meint das ein azubi das bleiben muss weil die werkstatt über weihnachten geputzt und in ordnung gehalten werden muss...
muss ich mir diesen scheiß bieten lassen?
muss ich eigentlich überstunden leisten? und wenn ja wieviele weil bei mir pro monat so ca. 30 bis 40 stunden die regel sind obwohl ich das nicht will und ihm auch schon mehrmals mitgeteilt habe?
Lieber Christian,
leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und dein Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige soziale (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) oder betriebliche Gründe (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Wenn es also in seinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.
Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Du solltest dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum unbedingt schriftlich geben lassen, so hättest du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du den Urlaub auch tatsächlich antreten kannst! Reagiert dein Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund (§22 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall solltest du dich lieber an deine Gewerkschaft wenden und versuchen deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen. Hier ist ein Kontakt zur IG Metall für dich:
IG Metall Neustadt
Chemnitzer Str. 2
67433 Neustadt
Telefon: 06321/9247-0
Fax: 06321/9247-50
E-Mail: neustadt@igmetall.de
Homepage: www.igmetall-neustadt.de
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche Arbeiten (aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird) (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
es arbeitet nur der Meister in diesem Zeitraum und das auch nur als hotdienst spricht als Bereitschaftsdienst, d.h. ich wäre alleine mit ausnahme des cheffes der aber nur noch büroarbeit erledigt weil er wegen ner krankheit nichtmehr handwerklich arbeiten kann. das heißt ich muss 2 wochen werkstatt aufräumen bis die gesellen wieder da sind und ich dann arbeiten darf und das ist reine schikane weil er zu mir gesagt hat er braucht bei ablehnung eines urlaubs kein grund anzugeben.....
Lieber Christian,
das ist nicht richtig, wenn dein Chef deinen Urlaubsantrag ablehnt, muss er dafür Gründe angeben - und er darf ihn dir nur aus oben genannten Gründen verweigern.
Wende dich an deine Gewerkschaft vor Ort oder einen Rechtsbeistand, wenn du rechtliche Unterstützung brauchst.
Liebe Grüße,
Dr. Azubi