Dr. Azubi

Kündigung

Hallo Dr. Azubi, die derzeitige Situation in meinem Betrieb ist so festgefahren das ich nur noch den Weg der Kündigung sehe. Ich habe versucht andere Betriebe zu finden, über längere Zeit. Dies hat nicht funktioniert, ich hätte sogar einen Betrieb gehabt, allerdings wäre der nur überbetrieblich gewesen und in einem anderen Bundesland. Allerdings nur wenn ich dann sofort hätte anknüpfen können. Ich hätte aber neu anfangen müssen laut Berufsbildungsverein in Leipzig.

Nun meine Frage. Wie kann ich Kündigen so das ich sofort aus dem Betrieb raus kann. Das Problem dürfte nicht sein das mein Chef auf die 4 Wochen Kündigungsfrist besteht, sondern das ich kein ALG I bekomme wenn ich selbst Kündige. Deshalb nun meine Frage, wie komme ich aus den Vertrag raus, so das ich nach der Kündigung ALG I bekomme. Sonst werde ich nämlich nicht über die Runden kommen, bis ich eine neue Ausbildung gefunden habe.

Aus der hoffnung daraus, das mein Chef mich Abmahnt und dann Kündigt. Fehle ich nun auch schon etwas länger auf der Arbeit. Es ist vielleicht nicht die feine Englische Art, aber ich dachte das zieht schnellstmöglich ein Schlussstrich unter dieser Ausbildung. Ein zurück zum Chef ist absolut nicht möglich. Ich lasse mich nicht weiter ausnutzen.

Ich hoffe du kannst mir helfen.

MfG K.


Re: Kündigung

hallo,

es ist schonmal sehr gut, dass du dich um neue ausbildungsstellen bemüht hast. auch wenn du bisher erfolglos warst, solltest du nicht aufgeben. unter www.arbeitsagentur.de gibt es ausbildungsstellen ab sofort. vielleicht findest du auch unterstützung für deine bewerbungsunterlagen.

erst wenn du etwas neues hast - und erst dann! - kannst du überlegen, wie du den vertrags auflösen kannst. grundsätzlich darst du NUR mit 4 wochen frist kündigen, wenn du den beruf wechselst oder aufgibst. nach so einer kündigung bist du also bei der kammer für diesen beruf erst mal "gesperrt".

ansonsten kannst du einen aufhebungsvertrag machen, wenn der betrieb mit deinem weggang einverstanden ist. falls das nicht der fall ist und die massive gründe hast, gibt es noch die möglichkeit der fristlosen kündigung. aber vorsicht: dabei gibt es einiges zu beachten und du musst dem betrieb schwere pflichtverletzungen vorwerfen. so eine küdnigung solltest du niemals alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll.

und wegen deiner situation: ich rate dir dringend dein verhalten zu ändern und nicht weiter eine kündigung zu provozieren. so wie du es beschreibst, klingt es sehr nach arbeitsverweigerung. das gibt dem betrieb nicht nur das recht dich zu kündigen, sondern auch dich auf schadensersatz zu verklagen und das kann ganz schön teuer werden!

du solltest dir also nicht gedanken machen, wie du am besten da raus kommst und alg II beziehen kannst, sondern welche alternative du hast. denn noch bist du in der ausbildung.

dies war ein service deiner gewerkschaft!
liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....

Re: Kündigung

Hallo.
Natürlich ist das Arbeitsverweigerung, ich werde in diesen Betrieb keinen Fuß mehr setzen. Ich will außerdem kein ALG II sonder ALG I beziehen. Ich werde schon nicht zum Sozialschmarotzer, ich will in diesem Betrieb nur nicht weiter arbeiten. Außerdem, wie soll das gehen. Ich erscheine einfach so wieder als wäre nichts gewesen?Ich hätte auch ewig lange Krankenscheine abgeben können, ABER das will ich nicht ich will sowenig Zeit vergeuden wie möglich. Also nochmals zu den Fakten,

-ich werde nicht weiter in dem betrieb arbeiten
-ich fehle bewusst unentschuldigt damit ich gekündigt werde
-habe ich schon versucht einen betrieb zu finden, das ganze läuft schon ein paar monate
-es lies sich aber nichts finden bis auf die sache mit leipzig, wo ich aber eh hätte kündigen müssen um dann wieder von vorn und auch noch überbetrieblich anzufangen, das ist ja dann totaler schwachsinn wenn ich das gemacht hätte. zumal ich mich dann vorher in leipzig ausbildungssuchend melden müsste mit dem verweis das ich einen betrieb hätte, und natürlich vorher nach leipzig ziehen

Das ich dann in dem Beruf gesperrt werde wusste ich nicht und das ist wirklich sehr schade. Der Beruf hat eigentlich sehr viel spaß gemacht. Aber das negative aus dem Betrieb überwiegt und somit muss ich das hinnehmen und einen anderen Ausbildingszweig einschlagen.
Wenn dieser Mensch mich auf Schadensersatz verklagt, verklage ich ihn wegen ganz anderen Dingen. Aber nur interesse halber, über welche Summen sprechen wir hier?

Also bleibt die Frage. Wie komme ich aus diesen Betrieb/ Ausbildung raus, aber ohne einbußen von ALG I.

Vielen dank für eure mühen.

Re: Kündigung

Hallo K.,

dir muss bewusst sein, dass du - auch wenn du durch Pflichtverstöße eine Kündigung seitens deines Arbeitgebers provozierst - eine Sperre des Arbeitslosengeldes riskierst.
Eine Sperre bekommst du, wenn du als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes giltst (§144 SGB III). Das ist sowohl der Fall, wenn du bewusst unentschuldigt fehlst um eine Kündigung zu provozieren, als auch wenn du selbst kündigst oder einen Ausfhebungsvertrag unterschreibst.
Die einzige Möglichkeit, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes herum zu kommen ist, wenn du nachweisen kannst, dass es dir unzumutbar ist, dein Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn du deine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben könntest oder ein Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung deinerseits vorliegen würde.
Du kannst außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz



• Ausbildungsfremde Tätigkeiten



• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)



• Ausbleibende Ausbildungsvergütung



• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden



• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir wie gesagt unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.

Wie hoch eventuelle Schadenersatzansprüche deines Ausbilders ausfallen könnte, wenn deine bewusste Pflichtverletzung zur vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führt, müsstest du bei einem Rechtsexperten erfragen - das kann ich dir leider nicht pauschal beantworten.

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Kündigung

Hallo Dr. Azubi, vielen dank für die schnelle Antwort.

Ich halte es diesmal etwas kürzer, um nicht zu sehr ins Detail zu gehen.
Ja es liegen gesundheitliche Gründe vor, welche Psychisch bedingt sind und weswegen ich in behandlung bin. Dies könnte ich also als Grund angeben? Ich weiß es wird nichts bringen, aber ich könnte somit meinen Chef vorschlagen mich zu Kündigen weil es aufgrund der Psychischen Problemen so nicht weiter geht. Um somit selbst keine außerordentliche Kündigung schreiben zu müssen? Ich bekomme nun schon sicherlich 2 Wochen kein Gehalt mehr, da eben keine weiteren Krankenscheine vorliegen. Und ich ja gekündigt werden wollte. Das dies Rückblickend vielleicht nicht die beste Idee war ist mir klar.

Restgehalt dürfte ich also keines bekommen, außer eben die Urlaubstage. Wenn ich meinem Chef eine Email schreibe und dort um eine Kündigung "bitte" bzw vorschlage wäre das eine gute Idee?

Es ist schwer nachzuvollziehen als außenstehender, aber es gibt in diesen Betrieb definitiv kein zurück. Beidseitig. Schade das ich keinen neuen Betrieb gefunden habe. Aber das dürfte sich durch die Fehlzeiten eh erübrigt haben.

Ist es eigentlich richtig das ich nicht anknüpfen hätte können in der Überbetrieblichen Stelle in Berlin? Derzeit ist es ja eine Betriebliche, und ich hätte nur in dem Betrieb hätte arbeiten können wenn ich in Leipzig auf Überbetrieblich gewechselt hätte. Mir wurde jedenfalls gesagt, das ein anknüpfen nich ginge. Sonder ich von neue hätte beginnen müssen.

MfG K.

Re: Kündigung

Hallo K.,

wenn du deine Ausbildung wegen deiner psychischen Probleme nicht fortsetzen kannst (und ein Arzt dir dies bescheinigt), kannst du dies natürlich als Kündigungsgrund angeben.
Ich verstehe nicht so ganz, wieso du lieber möchtest, dass dein Chef dir kündigt, als selbst eine Kündigung bei ihm einzureichen. Wenn du selbst kündigst, kannst du die ganze Sache viel besser steuern und bist weniger auf das Wohlwollen deines Chefs angewiesen. Außerdem sieht es in deinem Lebenslauf besser aus, wenn du deine Ausbildung gekündigt hast, als wenn du gekündigt worden bist.
Wenn du eine außerordentliche und fristlose Kündigung schreiben möchtest, solltest du dir aber wie gesagt unbedingt rechtliche Unterstützung holen, damit sie auch wasserdicht ist.

Inwieweit ein fließender Ausbildungsplatzwechsel (mit Anrechnung deiner bisher verbrachten Ausbildungszeit) in eine überbetriebliche Ausbildung möglich ist, müsstest du bei der Kammer erfragen - das ist die entscheidungstragende Instanz.

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

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