Dr. Azubi

Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

ich bin 21 jahre alt und aktuell im 2 ausbildungsjahr was fast vorrüber ist. ich stehe unter großen privaten stress und schaffe es nicht mehr weiter der ausbildung nachzugehen. daher Muss ich kündigen mein Problem aber ist das ich eine eigene Wohung habe und dann ja direkt kein geld mehr habe glaube ich zumindes ..
ich würde gerne wissen was ich da alles machen muss und was auf mich zu kommt werde ich jetzte meine wohnung verlieren ?


Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Hallo,

also wenn du kein Geld hast, dann hast du wohl auch keine Wohnung...

Auch, wenn du unter "privaten Stress" stehst, steht die Ausbildung vor allem. Wie willst du denn sonst den Abschluss machen etc.?

Ansonsten bleibt dir nur Umzug zu den Eltern zurück, weil du unter 25 bist.

Gruss
asd/chriss

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Ich kann das verstehen, wenn du wegen privater Probleme kündigen willst, ich habe das auch schon gemacht. Ich war und bin psychisch auch sehr angeschlagen, ich bekam Depressionen und war oft krank geschrieben, darum hätte ich die Ausbildung wohl eh nicht geschafft. Private Probleme wie z.B. Trennung, Scheidung, Todesfälle belasten einen Menschen unter Umständen so extrem, dass man kaum noch in der Lage ist eine Ausbildung/ Arbeit weiterzumachen. Tu das, was du für richtig hälst! Ich habe 2 Lehrstellen abgebrochen und habe dennoch wieder eine neue Ausbildung bekommen, die sogar mein Traumberuf ist! Lass dir also nicht von irgendjemanden einreden, dass du nach einem Abbruch keine neue Lehrstelle kriegst... das Leben geht immer irgendwie weiter.
Du müsstest dann natürlich Harzt 4 beantragen, wahrscheinlich bekommst du dann aber eine Kürzung reingewürgt weil du die Ausbildung abgebrochen hast. Und zu deinen Eltern zurück musst du nur, wenn es dort angemessene Bedingungen gibt (vor allem ausreichend Platz). Ansonsten kann das Amt von dir nicht erwarten, dass du wieder bei "Mutti" einziehst. Da müssen nämlich bestimmte Quadratmeter Wohnraum für dich vorhanden sein.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Liebe Sandy,

1.: sind die Eltern für die 1. Ausbildung verantwortlich. Somit muss er ggf. nach Hause.

2.: Halte ich deine Art und Weise, dass jemand, der gewisse Probleme hat und gleich die Hand ausstreckt (Hartz4) für sehr gewagt.

Nicht die Gesellschafft trägt die Verantwortung, sondern soll unterstützen.

Ferner hat er erst ein Jahr hinter sich. Ich glaube kaum, dass die Eltern die Wohnung (oder das Haus) dann gewechselt haben. Somit hat er immer noch sein Kinderzimmer.

Ferner spricht sicherlich auch nichts dagegen mal im Wohnzimmer zu pennen. Das ging "früher" auch. Immer die Hand ausstrecken mag heutzutage modern sein, spricht aber nicht für die Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft.

Denn Schlussendlich ist es sein Luxusproblem.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Ps.: Er ist im Prinzip im dritten Lehrjahr.

Das heisst er braucht nur noch ein Jahr. Somit sollte er auch die Ausbildung beenden.

Und es geht nicht ums reinreden. Aber man sollte auch realistisch genug sein um seine Situation zu erkennen.

Das können wir beide nicht, weil wir seine Situation nicht kennen. Eine Umschreibung (ich habe Probleme) bringen hierbei nichts und alles weitere sind Mutmassungen.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Quatsch, die Eltern sind doch nicht dafür verantwortlich, dass ihr Kind eine Ausbildung macht. Der Fragesteller ist über 18 und kann selber entscheiden was er wie und wann macht.
Nun ja, und wenn er meint, dass er die Ausbildung nicht packt, dann soll er doch selber entscheiden ob er es sein lässt oder nicht. Ich kann es einfach nur nicht leiden, dass man immer gleich in eine Schublade gesteckt wird wenn man eine Ausbildung abbricht. Nur weil man dann eventuell Hartz 4 bezieht ist man doch nicht gleich ein Schmarotzer. Das sind für mich solche, die Geld vom Amt bekommen und sagen " Nö, ich hab keinen Bock auf Arbeit". DAS sind Schmarotzer. Alle hacken dauernd auf den Hartz-4- Empfängern herum, obwohl niemand richtig die Umstände kennt weshalb jemand keinen Job hat. Diese Klischee- Denken ist doch furchtbar...
Und falls er zu seinen Eltern zurück soll: nur ein Kinderzimmer ist kein angemessener Wohnraum! Da hat er u.U. das Recht eine eigene kleine Wohnung zu nehmen.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Sandy,

sorry, aber du redest quatsch. Sofern du keine Ahnung hast, so versuche erst dich zu informieren.

Die Eltern müssen die 1. Ausbildung finanzieren. Ob sie es bar, oder durch Naturalien (Wohnung etc.) machen, ist denen überlassen.

Sollte er dann einfach abbrechen, so muss er dann zu den Eltern. Das wird auch die Arge so weitergeben. Unabhängig davon, dass die Eltern erstmal unterhaltspflichtig sind! Nicht der Staat.

Da er aber nur noch ein Jahr braucht, ist es sinnvoller es zu Ende zu bringen.

Ferner ist ein Kinderzimmer natürlich ein angemessener Wohnraum. Sorry, aber du scheinst da grad ein komisches Wunschdenken zu haben. Denn der Steuerzahler ist nicht verpflichtet Luxus (kein Bock auf Ausbildung, egal warum, Wohnungen etc.) zu finanzieren.

Es mag durchaus Leute geben, die die Unterstützung brauchen. In seinem Fall sehe ich das nicht. Zumal eben zu viele Hintergründe fehlen und du einfach mal aus der Glaskugel dichtest.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

ich habe nicht vor von harz4 zu leben und mit luxus hat das nichts zu tun welche probleme das sind spielen keine rolle es ist zu 100 % klar das ich die ausbilung nicht fortfahren kann und nach hause kann ich nicht da das verhältnis der größe zwar gut ist aber von der beziehung die reinste kathastrophe.. aus dem grund musste ich dort auch raus ... also wie ist das nun ?

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Dann wirst wohl auf der Strasse leben.

Du kannst natürlich einen Antrag bei der ARGE stellen. Diese wird dir aber bescheinigen, dass die Eltern erst zahlen müssen. Da du aber keine Antwort gibst, ob deine Eltern Hartz4 erhalten oder "Normalverdiener" sind, so erübrigt sich jedes weitere Kommentar dazu.

-> Deine Eltern müssen zahlen, wenn sie es finanziell können. Aber das muss eben nicht bar sein. Du musst dann eben zu Hause wohnen.

Sollten sie es nicht können, kann die Arge von dir verlangen zurückzukehren. Da es 2 Jahre waren und du wohl immer noch dein Kinderzimmer hast (was du bis jetzt auch nicht beantwortet hast), wird das wohl auch kein Thema sein.

Und zu meiner Meinung:
Und natürlich ist es ein "Luxus"-Problem. Du schmeisst alles hin, und bist der Meinung, dass der Steuerzahler dafür zahlen soll. Wenn du keine Lust mehr hast, dann such dir eine andere Beschäftigung etc.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Das kann man so pauschal nicht beantworten, das ist eben von Fall zu Fall anders. Frag doch einfach mal bei den Ämtern nach. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. Ich musste auch nicht bei meinen Eltern einziehen obwohl ich unter 25 bin. Ich habe einfach im Jobcenter nachgefragt und ein gutes Argument angeführt und schon hab ich die Erlaubnis bekommen, dass ich nicht in meinem Elternhaus wohnen muss. Ist aber wiegesagt auch von Amt zu Amt unterschiedlich. Manche Ämter sind gnädig und andere nicht.
@asd: Du vergleichst doch Hartz 4 nicht ernsthaft mit Luxus??? Also Luxus ist was anderes...
Ich könnte mich auch nicht daran erinnern, dass meine Eltern die Ausbildung von mir oder meinem Bruder finanzieren mussten/ müssen. Wohnung, Lebensunterhalt etc. hat man mithilfe der Ausbildungsvergütung und BAB bezahlt und es reichte aus! Die Eltern müssen nur was dazugeben, wenn sie selber genug Geld zur Verfügung haben. Jedenfalls ist das meine Erfahrung. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Sandy,

lies meine Beiträge. Du scheinst wohl nicht lernwillig zu sein. bzw. zu kannst schlichtweg nicht lesen.

Thomas,

wünsche dir viel Glück. Aber du solltest eben klären, ob es nicht bessere Alternativen gibt. Sollte es eher der Betrieb sein, der dich stört, kann man wechseln oder einfach auch dafür sorgen, dass der Betrieb seine Ausbildungspflicht erfüllt.

Re: Nach Kündigung - Wohnung zu bezahlen

Lieber Thomas,

vielen Dank für deine Anfrage und dein Vertrauen.
Manchmal können private Probleme sehr belastend sein, dass kann ich sehr gut verstehen. Bevor du deine Ausbildung so kurz vor dem Ende abbrechen möchtest solltest du dir trotzdem Alternativen überlegen oder einmal persönlich Beraten lassen. Vielleicht gibt es doch noch einen anderen Ausweg? Am Ende meines Beitrags findest du die Telefonnummer deiner Gewerkschaft ganz in deiner Nähe.

Viellicht wäre dies eine Idee: Eine "Ausbildungspause" oder Unterbrechung gibt es im wörtlichen Sinne zwar nicht, aber du kannst dich selbstverständlich krank schreiben lassen und so erst einmal aussetzen, denn wenn du krankgeschrieben bist, bist du krankgeschrieben.

Wenn dein Arzt dich länger krank schreiben würde, damit du z.B. eine Therapie oder so machen könntest, hast du zunächst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Grundsätzlich lässt sich sagen, wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK) aufnehmen und eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit beantragen.
Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.

Wenn du während deiner Ausbildung längere Zeit krank warst oder aus anderen Gründen das Ausbildungsziel in der vorgeschriebenen Zeit nicht erreicht hast, kannst du eine Verlängerung deiner Ausbildung bei der zuständigen Stelle (z.B. IHK) beantragen (§8 Berufsbildungsgesetz). Die zuständige Stelle wird dann deinen Ausbilder anhören und über die Verlängerung entscheiden.

Wenn dies keine Alternative ist und du kündigst bist erst einmal arbeitslos. Wenn du keine Rücklagen hast musst du dich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nur wenn du dich arbeitlos meldest, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld/ Existenzsicherung. Da du aber von dir aus kündigst, bist du unter Umständen mit Schuld am Verlust deines Ausbilungsplatzes und musst mit einer Sperre rechnen. Genauere Auskünfte kann dir deine örtliche Agentur für Arbeit mitteilen.

Ich rate dir deshalb dringend, dich vorher persönlich beraten zu lassen. Hier ist ein Kontakt für dich:


ver.di - Geschäftsstelle Aachen

Harscampstraße 20
52062 Aachen
Tel.: 0241/94676-0
Fax.: 0241/94676-37

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich wünsche dir alles Gute - dass du dich bald wieder besser fühlst. Lass den Kopf nicht hängen!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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