Re: Überstunden / Lehrlinge
Hallo Dr. Azubi !
Sie haben mir mitgeteilt das ich mir das gut Überlegen soll,Überstunden auszahlen oder in einen Freizeitaugleich.
Ich bin in diesen Betrieb nicht mehr,ich weiß nun auch nicht genau wie ich fortfahren soll,ich habe auch ein bisschen angst weil der mich immer gleich anbrüllt und verdreht meine Sätze.
Ich bin wirklich sehr froh das es so schnell geklappt hat mit einen neuen Ausbildungsplatz,ich habe den neuen Arbeitgeber alles genau erzählt nichts weggelassen,ich sage das nur der Mann hat ein gutes Herz für Auszubildende.
Dr. Azubi können Sie mir sagen was für ein Zuschlag noch dazukommt wenn ich mir meine Überstunden auszahlen lasse, ich meine gleich netto.Freizeitausgleich geht wohl nicht mehr da ich nicht mehr in diesen Betrieb bin,und ich muß sagen bin auch erlichfroh, möchte mit den alten Ausbilder auch nichts mehr zu tun haben.
Diese Lokal könnte ich nicht weiter empfelen,weil ich genau weiß wie es da abgeht mit Speisen und so.
Nun habe ich noch eine Frage ich habe am 1.08.09 meine Lehre im alten Betrieb angefangen,da war ich noch nicht volljährig, habe dort einen Mietsverag unterschrieben ist das rechtsgültig ?
Da ich erst am 9.09.1991 volljährig geworden bin.
Die ersten zwei Mieten habe ich pünktlich immer überwiesen,nun habe ich zum 30 September gekündigt in meiner Probezeit,nun rief der Arbeitsgeber an ich müsse noch drei Monatsmieten bezahlen obwohl er damals gesagt hat wenn die Lehre zu ende ist oder er oder ich kündige ist alles abgegloden meine Lehre sowie auch der Mietsvertrag.
Ich sehe das so wenn ich gekündigt habe muß ich nichts mehr bezahlen,ist das richtig ?
Durfte er mit mir einen Vertrag abschliesen,ich denke nein,da ich noch nicht Volljährig war.
Nun hat mein Vater da angerufen und gesagt was das soll mit der Miete,da ich doch alles gekündigt habe,plötzlich sagte er , er bekommt noch eine Miete aber erst wollte er drei haben.
Muß ich da noch was bezahlen..
PS: über hilfe und Info wäre ich sehr Dankbar.
besten Dank Dr . Azubi für Ihre Hilfe, ich werde Sie weiter empfehlen an all meine Freunde über so nette Auskunft.
Verbleibe mit freudlichen Grüssen Michael
Lieber Michael,
du müsstest wie gesagt bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort erfragen, ob für dich ein Tarifvertrag gilt, der einen Mehrarbeitszuschlag festlegt und - wenn ja - wie hoch dieser ausfällt (einen Kontakt zur NGG habe ich dir ja bereits gegeben). Darüber habe ich leider keinen näheren Informationen, weil die Mehrarbeitszuschläge von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterschiedlich ausgehandelt werden.
Auch mit deiner Frage nach der Rechtsgültigkeit des Mietvertrages, muss ich dich an einen Rechtsexperten verweisen, denn aus der Distanz kann ich das leider nicht einschätzen. Es ist so:
Minderjährige bis zum 18. Geburtstag gelten als "beschränkt geschäftsfähig". Das heißt, dass sie Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Verträge abschließen können, die dann auch ihre Gültigkeit haben. Die maßgebliche juristische Norm ist dabei der Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph besagt folgendes:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Ob der Mietvertrag rechtliche Gültigkeit besitzt, kommt also u. a. darauf an, ob du die Mietkosten selbst getragen hast oder ob deine Eltern dich dabei finanziell unterstützt haben.
Ob du (wenn der Vertrag gültig wäre) tatsächlich noch drei Monatsmieten nach der Kündigung zahlen musst(est), hängt davon ab, was Mietvertrag bezüglich der Kündigungsfrist steht und ob die Wohnung direkt im Anschluss an deine Auszug weitervermietet wurde.
Bitte wende dich an einen Rechtsexperten (z.B. von deiner Gewerkschaft NGG) und lass dich dort beraten - aus der Distanz kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi