ALso ich mache eine ausbildung als textilreinigerin
mein meister kümert sich überhaupt net um mich wenn ich mal komme um es berichtsheft anzugeben dann macht er so als ich total nervig sei.
das ich ein azubi bin im dritten lehrjahr das interessiert keinen die aufgaben die ich eigendlich erfüllen muss für die gessellenprüfung darf ich nicht ausübern.
sie stellen mich nur an sortierbänder das is harte arbeit wäsche rausziehn und so ich werde nur ausgenutzt für die drecksarbeit.
vorarbeiterinen meinten ich muss dich da einteilen wo leute fehlen und nicht wo du hin willst
bei der zwischenprüfung hab ich mit meinem meister geredet er soll dafür sorgen das ich mal ein faltenrock bügeln darf.
die vorarbeiterin sagte nein ich soll lieber spanner legen (spanner legen kommt in der prüfung nicht vor ) mein meister kam und sagte was los sei warum ich nicht bügel dann sagte ich ich bin hierher geschickt wor 20 minuten später kam die vorarbeiterin und motze mich an ich soll ans bügeln gehen was mir einfällt und so an allem hat sie was zum merkern die ganzen 2 jahre motz sie nur.
ich war ein tag da und in der zwischenprüfung bekam ich eine 4 in praxis.
obwohl wir eigendlich alles haben reinigung und wäscherei.
ich trau mich auch keine vorarbeiterin mehr anzusprechen weil sie immer so gemein sind einmal wollte ich eine std früher gehn weil ich ein wichtigen termin hatte und sie sagte ja nie da sein aber früher gehn wollen oder letzte woche musste zum artz morgen hab was gespritzt bekommen das ich danach net mehr arbeiten gehn darf und sie sagte ja normale menshcen gehn nach der arbeit der termin ging net später wegen blutabnahme und so
die behandeln mich wie ein vollidiot halten die ausbildungsplanen nicht ein und ich hab angst da durch die prüfung zufallen
da wäre noch das thema urlaub ich kenn mich nicht so ganz aus damit ich hab blockunterricht hab 3 wochen schule und dann bekomm ich gesagt wann nochmal schule ist. muss mein urlaub nach der schule richten ich hab nun noch 16 tage und hab schon dreimal nen zettel ausgefüllt die sagten ich darf net mehr als 5 tage nehmen und die wollen mir nicht richtig urlaub geben hab nun nur 5 tage vor weihnachten kann silvester und heiligabend arbeiten gehn sie bieten mir nur an das ich urlaub machen kann da wo ich schule hab
ist das irgendwie gerecht ..
oder nicht
ich weis net ob ich das jetzt nur unfair finde oder ob es nicht richtig is
ich hoffe sie können mir helfen
vielen dank
mfg jenny
Liebe Jennifer,
für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und –rahmenpläne findest du im Netz unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Ausbildungsordnungen/index.jsp?zweigstelle=). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz).
Du solltest unbedingt dafür kämpfen, dass deine Ausbildung nach dem Rahmenplan verläuft, denn sonst ist dein Ausbildungsziel gefährdet. Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:
1. Bitte deinen Chef um ein Gespräch und erkläre ihm ruhig und sachlich, dass du Angst hast, dein Ausbildungsziel nicht zu erreichen. Am besten nimmst du den Ausbildungsplan mit in das Gespräch. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen. Schalte außerdem (falls vorhanden) den Betriebsrat ein.
2. Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest du den Ausbilder schriftlich auffordern. Hebe eine Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief:
Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz müssen Sie mich entsprechend des gesetzlichen und betrieblichen Ausbildungsplans ausbilden. Ich habe jedoch wichtige berufliche Fertigkeiten noch nicht erlernt, die ich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Ausbildung längst beherrschen müsste. Einige Beispiele:
- (Berufliche Fertigkeiten)
- (Berufliche Fertigkeiten)
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Azubi ____________
3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
ver.di Westpfalz, Christian Hartard, Barbarossastr. 60, 67655 Kaiserslautern, Mail BZ.Westpfalz@verdi.de, Fon (06 31) 41 49 99 0, Fax (06 31) 41 49 99 27.
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der zuständigen Kammer wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die Kammer ist dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.
Alle Infos über deine Rechte auf Ulaub findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html. Das wichtigste ist Folgendes:
du hast einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden. Deshalb hast du auch einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub darf nur aufgeteilt werden, wenn du das wünscht oder wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dir für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden.
Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und dein Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige soziale (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) oder betriebliche Gründe (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.
Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Du solltest dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum unbedingt schriftlich geben lassen, so hättest du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du den Urlaub auch tatsächlich antreten kannst! Reagiert dein Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund (§22 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall solltest du dich lieber an deine Gewerkschaft wenden und versuchen deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
vielen dank für ihre antwort
ich hab mit dem chef nochmal geredet er sagte er versucht es zu klären das die vorarbeiterinen mich richtig einteilen.
er kam auch mit dieser aussage das wir personmangel haben und dann gezwungen sei am sortierband zu stehn.
ich sagte dazu ja das haben wir immer und wann soll ich dann was arbeiten wo meinem beruf entsprechend ist und er sagte ja er regelt das
naja so überzeugend hört sich das nicht an
wenn er nach 2 wochen noch nix machte dann geh ich zu betriebsrat und versuch es da zu regeln wenn die sich quer stellen ruf ich an wie bei punkt 2.
und das mit dem urlaub
wer sollte den urlaubschein unterschreiben der meister oder eine vorarbeiterin ?
bei mir unterschreibte die vorarbeiterin und ich gabs meinem meister.
wegen personmangel darf ich den urlaub an silvester nicht nehmen und sie sagten nicht mehr wie 5 tage.
bis wann sollte ich den urlaub abgeben wie viel wochen davor weil
ich ja blockuntericht hab und ein block davor erst gesagt bekommen wann ich da wieder hin muss und da schlecht planen kann weil ich ja in schule muss
das bis wann sollte ich den urlaub nehmen also kalenderjahr welcher monat oder datum is das
weil bei uns verfallen alle urlaubs tage im märz aber bei einem azubi ist das sicher anderst geregelt wenn ich jetzt noch 16 tage hab und dieses jahr den nehmen muss
müssen die mir den urlaub genehmigen
ich freue mich schon auf ihre antwort
vielen dank
ich kann den link net öffnen da kommt error meldung
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Ausbildungsordnungen/index.jsp?zweigstelle
Liebe Jennifer,
tut mir leid - dieser Link funktioniert: http://www.ihk-siegen.de/geschaeftsfelder/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsordnungen-und-rahmenplaene.html
Den Urlaubsantrag solltest du wie gesagt am besten mehr als 4 Wochen vor deinem Wunsch-Urlaubs-Datum einreichen. Wer deinen Urlaub genehmigt (also den Antrag unterschreibt), solltest du in deinem Betrieb erfragen - in der Regel ist es die Person, die auch deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat.
Du hast wie gesagt einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Die Übertragung des Urlaubes in das nächste Jahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Nimmst du alten Urlaub mit in das neue Jahr, musst du den Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres abbauen. Wenn dies bis Ende März nicht möglich ist, musst du unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen, sonst verfällt dein Urlaubsanspruch.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
mein meister hat den ausbildungsvertrag unterschrieben aber er gibt es immer vorarbeiterinen die eigendlich nix mit der ausbildung zu tun haben
ich war heute dann im büro bei unserem pruduktionleiter und er sagte er genehmigt mir den urlaub nicht.
angeblich wäre es nicht wegen personalmangel.
sie haben vor kurem erst fast alle leiharbeiter abgemeldet ohne grund das sind ungefähr 15 in jder schicht sie nehmen immmer mehr kunden an und sagen dann es is nicht wegen personmangel.
die haben mich ganz schön nieder gemacht als ich versucht hab mich gegen sie wären im freundlichen .
ich bin immer freundlich geblieben und sie motzen mich nur an.
ein azubi hätte nicht so nen recht das er trotz personalmagel urlaub bekommt.
die eine vorarbeiterin die dabei war und kräftigt mitprovozierte hat mich den ganzen tag nicht mehr in ruhe gelassen nur noch angemotzt von dem einen sortierband ans nächste.
ich sollte einer neuen helfen bei op kasaks und hosen zu sortiern einräumen,das ist sehr kompliziert weil es da sehr viele verschiedene gibt .
sie hat es an und an nicht verstanden, ein grund vielleicht weil sie nicht richtig deutsch kannte ich hab bei ihr gestanden und ihr es vorgemacht und andauert nahm die vorarbeiterin mich weg.
motze nur rum und überall war wäsche zum sortieren nie war das band mal leer ich hatte keine freie minute mehr, weil die vorarbeiterin uns verbietet uns das still stehn auch wenns nur 2 min is wäre das sortierband leer müsste ich was anderes legen und so
aber ich halt das in diesem betrieb nicht länger aus andauert wird nur auf einem rumgehackt das tut so weh die leute wissen garnet wie man sich dann fühlt die denken nicht an so was
es gibt keinen sinn mehr da zu arbeiten da ich ja nur ausgenutz werde für die drecksarbeit
wäre das möglich wenn ich noch im dritten jahr in eine reinigung wechsel oder wie läuft so was ab was muss ich tun ? ich komm da einfach nicht mehr klar seit ich in diesem betrieb bin hacken die nur auf mir rum
ich bin sehr oft fix und fertig, nervlich am ende kurz vor ausbildungsabruch und so und immer sag ich du schaffst das du packst das irgendwann reskpetieren sie dich und nehmen dich für voll.
ich kämpfe und leide jeden tag so ,
so kann es doch nicht weiter gehn
meiner mutter ist das ziemlich egal sie sagt da musste nun durch aber das ich nervlich am ende bin das will sie net sehn
ich hoffe sie können mir weiter helfen
es muss was geschen und das schnell
mit freundlichen gfrüßen
jennifer
http://www.ihk-siegen.de/geschaeftsfelder/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsordnungen-und-rahmenplaene.html
auf dem link is kein textilreiniger dabei
Liebe Jennifer,
hier findest du alle Infos, was deine die Ausbildungsinhalte angeht: www.hwk-hamburg.de/ausbildung/beruf/91/.
Aus der Distanz kann ich dir leider nur ein paar Tipps geben und dir Kontakte nennen, an die du dich wenden kannst, um Unterstützung zu bekommen. Wende dich dafür bitte an deine Gewerkschaft vor Ort.
Hier noch ein paar Tipps zum Ausbildungsplatzwechsel:
1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.
2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!