Dr. Azubi

Urlaub

In meiner Lohnabrechnung steht, dass ich Anspruch auf 30 Tage Urlaub habe. Ich habe zurzeit noch einen Resturlaub von 30 Tagen.
Ich bin Lehrling im 2.ten Lehrjahr und wollte mir die Weihnachtsferien (Hessen) 3 Wochen Urlaub nehmen und habe dies vom Chef nicht genehmigt bekommen. Ist dies rechtlich und kann sowas der Chef machen? In den Ferien habe ich die einzigste Zeit, mich von der Berufsschule zu befreien.

Ich habe gehört, das der Chef dazu verpflichtet ist seinem Auszubildenen den Resturlaub von 30 Tagen bis zum 31.03. zu gewährleisten. Ist diese Angabe korrekt?

MfG Daniel


Re: Urlaub

Hallo Daniel,

Du hast einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Für Kalenderjahre, die du nicht voll arbeitest, hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub. Die Übertragung des Urlaubes in das nächste Jahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Nimmst du alten Urlaub mit in das neue Jahr, musst du den Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres abbauen. Wenn dies bis Ende März nicht möglich ist, musst du unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen, sonst verfällt dein Urlaubsanspruch. Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der Azubi sollte von vornherein gar keine so wichtige Rolle im betrieblichen Ablauf spielen, dass man ihn nicht entbehren könnte.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen:
Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Lass` dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen geplanten Urlaub auch antreten kannst.
Wenn Dir Dein Ausbilder den geplanten Urlaub nicht bewilligen will, so muss er Dir zumindest anbieten Deinen Resturlaub bis zum 30.3.10 nehmen zu können.

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!

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