Liebes Dr. Azubi-Team,
ich habe zum 1.8.08 eine Ausbildung als Orgelbauer begonnen. Nun, nach über drei Monaten Einblick in den Betrieb und nach Durchstöbern dieses Forums habe ich einige Fragen:
1. Vertrag:
Auch ich habe nur eine Kopie des Ausbildungsvertrages erhalten. Das Original sollte zur Handswerkskammer geschickt werden. Wie lange dauert die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse in der Regel?
(Im Vertragstext ist von "weiteren Vertragsbestimmungen §§ 1-11" die Rede, eine Kopie dieser habe ich jedoch nicht zu Gesicht bekommen. Wobei handelt es sich hier?)
2. Berichtsheft:
Ich habe gelesen, dass der Ausbilder das zu führende Berichtsheft zur Verfügung zu stellen. Bis heute habe ich kein solches erhalten. Auf mein Nachfragen bekam ich als Antwort, ich solle einfach eines in einem Schreibwarenladen kaufen. Ich habe jedoch noch keinen gefunden der Hefte zum "Ausbildungsnachweis" führt. Kann ich das Berichtsheft NUR über den Betrieb bekommen?
3. Überstunden:
Scheinbar bin ich nicht der einzige der viele Überstunden zu leisten hat. Nach bereits einem Monat würde ich mit einem Gesellen auf Montage geschickt, wobei ich sechs Wochen lang im Schnitt 12 Stunden täglich gearbeitet habe. An den letzten beiden Tagen betrug meine Arbeitszeit sogar 15 bzw. 17 Stunden. Vertraglich vereinbart sind 8 Std. täglich, bzw. 40 Stunden wöchentlich. Ich sehe durchaus ein, dass auf Montagen mit Unterbringung im Hotel Überstunden sinnvoll sind, jedoch gehe ich im regulären Werkstattbebetrieb selten mit weniger als einer Überstunde nach Hause. Über eine Vergütung gibt es nur eine schwammige, mündliche Absprache. Da ich zur Berufsschule pro Block sechs Wochen nach Baden-Würtemberg ziehen muss will mir mein Ausbilder die Unterkunft dort über die Auszahlung von Spesen bezahlen, da er diese nicht versteuern muss. Gleichzeitig sollen damit meine Überstunden ausgeglichen werden. Bei einem Betrag von etwa 950€ pro Block und bisher über 160 (!) geleisteten Überstunden denke ich jedoch, dass ich dabei schlecht abschneide. Zumal ich kein besonders großes Vertrauen in das Wort meines Ausbilders lege, habe ich die Befürchtung, dass er diese "Abmachung" gar nicht erst einhält.
Ich weiß, dass ich nicht verpflichtet bin Überstunden zu leisten, aber unter besonderen Umständen (Montage ?) "gelegentlich" Überstunden zu leisten sind. Wie habe ich diese Formulierung auszulegen?
4. Wochenendarbeit
Diese Woche war ich wieder auf Montage, habe neben meinen regulären 40 Stunden über 19 Stunden extra gearbeitet. Nun hab mich mein Chef für morgen (Samstag) angefordert. Ist das zulässig? Wie steht es grundsätzlich damit 6 Tage zu arbeiten wenn die reguläre Arbeitszeit eingehalten wird?
Der Geselle mit dem ich unterwegs war sieht ebenfalls nicht mehr ein soviel zu arbeiten, zumal ihm die Überstunden gar nicht bezahlt werden. Als er telefonisch ankündigte den Samstag nicht zu kommen bekam er als Antwort, "er habe dann eben die Konsequenzen zu tragen" und wurde aus dem Gespräch geworfen. Als ich darauf meinen Chef anrief, um zu erklären, dass ich ebenfalls nicht auch noch am Wochenende arbeiten möchte war das Telefon meines Chefs ausgeschaltet, worauf ich ihm nur per SMS absagen konnte. Wie soll ich mich in Zukunft in solchen Situationen verhalten? Gerade in Anbetracht dass mein Chef zu keinerlei Diskussion bereit ist.
5. Gewerkschaft
Ich habe gehört, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für Azubis kostenlos ist. Ich weiß langsam, dass eine Mitgliegschaft für mich mehr als nötig ist. Ich weiß jedoch nicht welche Gewerkschaft für einen "exotischen" Beruf wie meinen zuständig ist...
6. Urlaub
Für das Jahr '08 stehen mir 10 Werktage Urlaub zu. Im nächsten sind es 24. Nun soll die Werkstatt von Weihnachten bis Mitte Januar geschlossen bleiben, da beide Chefs in Urlaub fahren. Ist es rechtens, dass mir für diese Zeit mein Urlaubsanspruch angerechnet wird? Oder darf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme? Wie steht es mit der Verrechnung von Überstunden, wenn die Termine von Arbeitgeberseite aus einfach festgelegt werden?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe, und möchte euch ein Lob für dieses Forum aussprechen, das Leuten wie mir in schwierigen Situationen weiterhilft.
Wenn es möglich ist, könntet ihr in eurer Antwort, wenn ihr euch auf Gesetzestexte begründet, diese mit Quellen versehen, als dass ich diese Nachlesen und gegebenenfalls meinem Chef unter die Nase halten kann...?
Hallo Christian,
das sind eine Menge Fragen. Ich hoffe auf alles eingehen zu können. Es ist aber oftmals besser - gerade bei einer solchen Fülle an Probleme - ein direktes Gespräch mit der Gewerkschaft zu führen. Die können Dir ebenfalls konkrete Tipps geben und unterstützen Dich bei der Durchsetzung Deiner Rechte. Für Orgelbauer ist entweder die IG Metall oder Verdi zuständig. Ich gebe dir beide Kontakte:
IG Metall
Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Tel: 0221/951524-0
Verdi Köln
Christian Lindner
Hans-Böckler-Platz 9
50672 Köln
Tel.:(02 21) 48 55 85 31
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
Nun zu deinen Fragen:
1. Der Ausbildungsvertrag muss von der zuständigen Stelle kontrolliert und abgestempelt werden. Dem Antrag muss der Ausbilder einen ausgefüllten Vertrag beilegen und Angaben dazu machen, welche berufliche oder schulische Vorbildung du hast und wer als Ausbilder deine Ausbildung durchführen wird (§36 Berufsbildungsgesetz). Du erhältst dann einen abgestempelten Vertrag. Der Stempel bedeutet, dass die zuständige Stelle (zum Beispiel IHK, Innung) deinen Vertrag und die Eignung des Betriebes überprüft hat und dass dein Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet ist. Länger als 2 Wochen dürfte das eigentlich nicht dauern. Du kannst dich auch bei Deiner Stelle erkundigen, ob Dein Ausbildungsverhältnis eingetragen ist.
2. Es ist richtig, dass dir das Berichtsheft vom Ausbilder zur Verfügung gestellt werden muss. Hier gibt es welche zum Bestellen: http://www.mercateo.com/kw/berichtshefte/berichtshefte.html
3. Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge und Spätarbeitszulagen fest. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag. Überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich. Aufgrund Deines geringen Stundenlohnes lohnt sich eine Auszahlung meist nicht.
4. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.
Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Volljährige dürfen normalerweise nicht mehr als 48 Stunden und nur in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden arbeiten!
Wie Du schon sagtest sind die Überstunden für Azubis freiwillig. D.h. wenn Du Deine wöchentliche Arbeitszeit bereits abgeleistet hast, dann hast Du Dein Soll erfüllt. Wenn Du es dann ablehnst Überstunden zu machen, kann Dir daraus kein Strick gedreht werden.
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du richtige Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
6. Du darfst erst nach sechs Monaten Ausbildung zum ersten Mal in Urlaub gehen. Ab diesem Zeitpunkt hast du auch Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub. Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.
Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten.
Solange du noch in der Probezeit bist, solltest Du erstmal nichts unternehmen. Danach solltest Du Deine Rechte auf jeden Fall einfordern.
liebe grüße,
dr. azubi
p.s. bitte empfehle unseren service weiter!
Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Dennoch bin ich gerade nicht besonders optimistisch. Heute abend, wieder Montage bis 20.30, wobei ich um sieben anfange, nimmt mich der Chef beiseite und drückt mir eine Abmahnung in die Hand. Diese sieht er darin begründet, das ich per SMS mein Fehlen am Samstag angekündigt habe (obwohl sein Handy ausgeschaltet war). Dann behauptet er, er hätte montags schon angekündigt, dass am Samstag gearbeitet werden soll, und Doonnerstags nur die engültige Bestätigung kam, was auch nicht stimmt.
Und zum Schluss, und hier hat er und das merke ich schon selber, nicht aufgepasst. Er schreibt mir das eine SMS an die Geschäftleitung keine akzeptable Form der Informationsübermittlung sei. Ich hatte jedoch vor der SMS die ich um 22.43 verschickt habe mehrfach versucht anzurufen, und das auch nur, weil der andere Chef spätnachmittags sagt, ich solle mit meinem "Problem" zu seinem Compagnion gehen. Meiner Ansicht nach war zu dem Zeitpunkt die Geschäftsleitung ja schon informiert.
Überhaupt erweckt der Text der Abmahnung den Eindruck, also hätte mein Chef sie spontan und überhitzt verfasst. Neben zahlreichen Rechtschreibfehlern erhält sie sogar ein falsch zitierterten Paragraphen.
Mit meinem Fehlen trotz seiner Mitteilung es müsse gearbeitet werden, habe ich gegen § 3 Nr. 3 verstoßen, "den Weisungen des Ausbilders zu folgen". Nach dem ich vorhin nachgeschlagen habe entdeckte ich, das § 3 nur die Pflichten des Ausbilders abdeckt, meine jedoch in § 4 verankert sind. Bitte belehrt mich sollte ich mich irren!
Auf ein solches Schreiben sollte ich doch reagieren...
Übrigens hat ein Geselle der am Samstag gefehlt hat auch eine Abmahnung bekommen, dem gestern schon erwähnten wurde gekündigt.
In was für einem Laden bin ich da gelandet??
Ist es möglich für einen Besuch bei einer Gewerkschaft einen Urlaubstag zu erzwingen? Wie komme ich zu Öffnungszeiten dorthin, ohne morgens erst zu einem Arzt zu gehen?
MfG Christian
Hallo erstmal
Lieber Christian, du bist nicht alleine... ich bin jetzt im 3.Lehrjahr zur Einzelhandelskauffrau und bis jetzt war es ein einziger Horrortrip!
Überstunden ohne Ende, tägliche Arbeitszeiten von 14 Stunden und nie frei außer Sonntag.
Ständige Erpressungen von meinem Chef kamen dazu bis hin zur Androhung von Schlägen...
Es kam soweit, dass ich einen Nervenzusammenbruch hatte und seitdem in psychologischer Behandlung bin.
Das schlimme ist, das einem keiner hilft, ich war schon bei der IHK und bei ver.di, doch wurde ich immer damit abgewimmelt, man könne nichts machen.
Meine Mitazubis und Mitarbeiter habe zu viel Angst ihren Mund aufzumachen, aus Angst ihren Job zu verlieren, den auch da ist er gnadenlos, wer was äußert fliegt.
Dazu ist zu sagen, dass mein Chef Choleriker ist und Frauen hasst, ich bin daher die erste und einzige Auszubildende die er bis jetzt hatte.
Die männlichen Auszubildenden hatten immer weniger Stunden als ich.
Zudem wurde ich versetzt und mir wurde die Aufgabe erteilt den Laden, in den ich gekommen war, zu "retten", ich musste meine Filialleitung kontrollieren,weil diese überfordert war,und fast alle Bestellungen machen und dazu kamen noch die vielen Überstunden, die ich natürlich nicht freiwillig geleistet habe. Doch ich wurde ständig erpresst und traute mich nicht, meine Rechte geltend zu machen!
Mittlerweile habe ich meine schriftliche Prüfung abgelegt, es fehlt noch die mündliche, doch jetzt will mein Chef verweigern, mein Ausbildungsnachweis zu unterschreiben, was mich meine Prüfungszulassung kosten kann.
Zudem zahlt er mir mein ausstehendes Gehalt nicht.
Und das ist nur ein Ausschnitt von den Dingen, die während meiner Ausbildungszeit alle passiert sind.
Ich weiß nicht mehr weiter und bin total verzweifelt!
Ich kann nur hoffen, dass du das mit deiner Ausbildung in den Griff bekommt´st und dir ver.di zur Seite steht!
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Liebe Grüße
Saskia