Hallo Dr Azubi!
Seit August 2008 bin ich in einer Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau tätig. Bisher gab es schon einige Dinge die mich gestört haben bzw. von denen ich dachte "das kann ja nicht wahr sein", aber alles der Reihe nach.
Ich habe meine Ausbildung mit einer Ausbildungsvergütung von 450€ mtl (brutto) begonnen (inzwischen 530€). Mein Ausbildungsplatz liegt zirka 32KM von meinem Wohnort entfernt (wohne bei meinen Eltern). Ich muss mit meinem Auto täglich 64km zum Ausbildungsplatz fahren (Bus/Bahn ist nicht möglich, da ich mit der ersten möglichen Verbindung nicht rechtzeitig am Ausbildungsplatz wäre). Die Arbeitszeit an Tagen ohne Berufsschule ist von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr geregelt wobei ich 1 Stunde Pause machen darf (kommt aber oft nicht zu stande da Kunden in der Filiale sind und einfach keine Zeit dazu ist).
Dazu kommt zusätzlich noch 2x pro Woche Berufsschule ab 8.00Uhr (70km vom Wohnort entfernt, Fahrzeit etwa 65 Minuten) und nach dem Unterricht ohne Pause (die "Fahrtzeit" wird mir als Pause angerechnet) gehts direkt weiter in die ~38km entfernte Ausbildungsstätte von der ich dann Abends um 17.00 Uhr wieder 32km nach Hause fahren darf (Fahrtzeit etwa 45Minuten).
An Tagen ohne Berufsschule heißt das für mich um 8.00 das Haus verlassen und um 19.00 wieder zuhause sein. An Tagen mit Berufsschule um 6.30 das Haus verlassen und um 18.00 Uhr wieder zu hause.
Die Benzinkosten für die Anfahrt zur arbeit belaufen sich mtl. auf zirka 280Euro, mit Steuern und Versicherung bin ich mtl. bei etwa 330Euro.
Ein Anrecht auf BAB besteht für mich nicht, da ich bei den Eltern wohne. Ein Zuschuss zum Spritgeld (200Euro)von der BAB Behörde wurde abgelehnt, mir wurde gesagt ich könne ja ausziehen in eine eigene Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte, dann würde ich BAB für die Wohnung und die Anfahrt zur Schule bekommen (über 400€)... Wirtschaftlich und logisch ist das nicht, naja Behörden halt.
Und etwas anderes als BAB gibts für mich laut Behördenauskunft nicht.
Zu all dem Arbeiten meine Kollegen und mein Ausbilder seit einigen Monaten Kurzzeit. Da mein Chef zu kauserig ist Sprinnger einzusetzen um die fehlenden Stunden auf zu füllen werde dafür oft ich benutzt. In der Regel heißt dass dass ich Morgens um 9.00 die erste im Büro bin, aufschließe und die Filiale alleine Schmeiße. Mein Ausbilder kommt dann so gegen 11, halb 12 irgendwann und geht irgendwann um 17.00 Uhr wenn er keine Lust mehr hat. (Ausbilder = Büroleiter)
Bei der Kollegin siehts ähnlich aus, auch sie kommt und geht eigentlich wann sie will.
Meine Arbeitszeiten erfahre ich oft eine Woche vorher. Dann kommt mein Ausbilder zu mir und erklärt mir wie ich die nächste Woche arbeiten werde. Mehrmals musste ich auch schon von 9.00 bis 20.00 Arbeiten. Für mich heißt dass, um 8.00 losfahren auf die Arbeit, aufschließen und zich Kunden betreuen, um 11 kommt mein Ausbilder und lässt mich irgendwelche neuen Kataloge einsortieren, wenn Zeit ist kurz Mittagspause (ist eigentlich nie ne Stunde lang, wies eig. in meinem Vertrag steht), meine Arbeitskollegin kommt irgendwann gegen 12, um 17.00 Uhr geht mein Ausbilder, gegen 19.00 Uhr geht die Kollegin, um 20.00 schließe ich ab und fahre heim. Gegen 21.00 Uhr komme ich zu hause an, esse etwas, dusche schnell, versuch noch bissel zu lernen weil ich am Folgetag um 6.30 ja wieder in die Berufsschule fahren muss. Die Arbeitszeiten ändern sich fast wöchentlich.
Wenn ich mal mehr als 8 Stunden arbeite (10 Stunden) dann bekomme ich zwar auch 1-2 Wochen darauf auch mal 2 Stunden frei, das bringt einem aber nicht wirklich viel wenn mal an den Tagen an denen man 10 Stunden arbeitet fix und fertig ist.
Die Prämien die meine Arbeitskollegen bekommen wenn sie eine Reise verkaufen, bekomme ich übrigens auch nicht, die wird meinen Arbeitskollegen aufs Konto gebucht, "weil ich das ja eigentlich noch garnicht machen darf" (Wortlaut Ausbilder).
Dazu sollte ich vllt. sagen dass ich wöchentlich Reisen von über 25.000 Euro Wert verkaufe.
Meine Suche im Internet ergab nur Widersprüchliche Ergebnisse.
Die einen meinen die Anfahrt zur Arbeit und zurück muss von der Arbeitszeit abgezogen werden, die anderen behaupten nur die Fahrzeit zwischen Schule und Ausbildungsstätte, wieder Andere sagen garnichts wird angerechnet.
Die einen sagen Überstunden NIEMALS (nur in extremen Härtefälle, zb. ein Feuer bricht aus und ich muss bei irgendwas helfen), die anderen sagen Überstunden sind OK solange im Schnitt im letzten Monat nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet wurden, wieder andere meinen Überstunden müssen erst von der Gewerkschaft genehmigt werden...
Zum Thema BAB steht auf der Seite der Arbeitsagentur klipp und klar: nur mit eigener Wohnung, in der Brochüre "Deine Rechte in Berufsschule und Betrieb" von der DGB Jugend steht allerdings zum Thema BAB und Fahrtkosten
"
- Eine Beihilfe kann, soweit das Einkommen unter den
Freigrenzen liegt, auch bei Unterbringung im Haushalt
der Eltern gezahlt werden.
- Die Lehrgangskosten, die Fahrtkosten sowie bestimmte
Kosten für Lehrmittel und Arbeitskleidung kann das
Arbeitsamt ohne Anrechnung von Einkommen übernehmen.
"
Auf der Homepage der DGB Jugend ist davon dann wieder nichts zu lesen.
Auch habe ich gelesen es sei Rechtswidrig dass ich ohne Ausbilder arbeiten muss weil dann kein Ausbildungshintergrund besteht und dieser bestehen MUSS. Auch ein Ausbildungsplan wäre zum Beginn des Jahres pflicht, und in diesem MÜSSEN auch die Ausbildungszeiten klipp und klar geregelt sein (was mir schon sehr helfen würde, weil ich dann mal regelmäßige Arbeitszeiten hätte) - Aber auch hier widersprechen sich die Quellen im Internet, und wie bei allen "Hilfen" aus dem Netz, nirgends steht auf welchen § aus dem Arbeitsschutzgesetz sich diese Weisheiten berufen, und ich kann schlecht mit irgendwelchem Halbwissen das ich irgendwo im Internet gefunden habe zu meinem Chef gehen und sagen: "Paulchen aus dem Ausbildungsforum sagt Sie dürfen das nicht...".
Auch habe ich gelesen mir steht per Gesetz nur eine halbe Stunde Pause zu. Ich weiß aber nicht ob ich sie nehmen MUSS oder DARF. Denn ganz ehrlich, von meiner Pause habe ich ohnehin nicht viel, wenn es ein "darf" ist dann würde ich diese Stunde bzw halbe Stunde (falls die 30Min gesetzlich verbindlich sind) lieber früher schluss machen anstatt Pause zu machen die es in der Praxis ja eh kaum gibt.
Zum Gehalt habe ich bei Euch auf der Seite gelesen wären 80% der im Tarifvertrag üblichen Gehälter vorgeschrieben. Beziehen sich diese 80% auf die üblichen Gehälter der "normalen Angestellten" oder der "Auszubildenden"? Denn wenn es sich auf die Gehälter der "Angestellten" bezieht, bin ich definitiv unter 40% des normalen Gehalts...
Man weiß es nur nicht so genau, weil man bei uns nicht über sein Gehalt reden darf (Vertraglich geregelt...)
Achja, Weihnachtsgeld gibts für mich als Auszubildende auch nicht, steht in meinem Vertrag. Ich bin aber in einem ~60 Mitarbeiter Unternehmen mit mehreren Filialen die einzige Azubi, und alle anderen bekommen Weihnachtsgeld. Laut Internet stellt auch das einen verstoß da, selbst dann wenn es in meinem Ausbildungsvertrag drinn steht. Nur leider auch hier: keine Verweise auf irgendwelche § oder Beispielurteile.
Andere in meiner Klasse müssen an Berufsschultagen nicht arbeiten, bekommen ein höheres Gehalt und haben keine Fahrtkosten von 280Euro mtl. - aber ich nehme an das ist ihr gutes Recht und ich hatte einfach nur Pech mit meinem Betrieb.
Mein Abi habe ich übrigens auch nicht angerechnet bekommen, d.h. ich muss volle 3 Jahre Ausbildung machen, aber naja - auch das ist das gute Recht meines Ausbilders.
Ich weiß, das ist jetzt alles bissel mehr geworden und vllt auch bissel durcheinander, aber genau so siehts bei mir in der Ausbildung aus: Durcheinander - ALLES. Und ich habe keine Ahnung mehr wen ich noch um Rat fragen kann, weil scheinbar jeder alles weiß, aber keiner weiß es genau, jeder weiß es besser und keiner weiß wo's steht.
Meine Frage(n): Dürfen die das? Wenn nein, wo finde ich das Gesetz dazu oder ein Beispielurteil? Was kann ich dagegen machen ohne es mir direkt mit meinem Ausbilder zu verscherzen?
Liebe Laura,
zunächst einmal möchte ich dir ans Herz legen, dich direkt bei deiner Gewerkschaft ver.di vor Ort beraten zu lassen, denn deine Fragen sind ja wirklich sehr umfangreich und aus der Distanz auch nicht alle puschal zu beantworten. Deshalb gebe ich dir mal einen Kontakt zu ver.di in deiner Nähe:
ver.di Rhein-Neckar, Christian Oswald, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Mail christian.oswald@verdi.de, Fon (06 21) 1 50 31 51 35, Fax (06 21) 1 50 31 55 51 15.
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand. Eine solche umfassende und verbindliche Rechtsberatung können wir dir hier online nicht anbieten - dafür habe ich weder den Platz, noch alle Informationen, die ich bräuchte.
Aber in einigen Punkten kann ich dir ja schon mal ein paar Tipps geben.
Zunächst zu den gesetzlichen Regelungen der Arbeitszeit für Volljährige:
Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. (§9 Arbeitszeitgesetz).
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.
Deine Arbeitszeit muss (!) durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden, denn du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz). Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.
Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt immer noch die Beschränkung des Arbeitszeitgesetzes, nachdem Volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
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Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden.
Außerdem muss dir natürlich der Ausbildungsinhalt vermittelt werden. Für jeden Beruf gibt es deshalb einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und –rahmenpläne findest du im Netz unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Ausbildungsordnungen/index.jsp?zweigstelle=). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird.
Nun zu deiner Vergütung:
Eine erste Orientierungshilfe, ob deine Ausbildungsvergütung dem Durchschnitt entspricht, findest du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_gesamtuebersicht_ausbildungsverguetungen_2008.pdf). Da finden sich die aktuellen Richtwerte für alle Ausbildungsberufe, separat aufgeführt nach Ausbildungsjahr in Ost- und Westdeutschland. Demnach liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung für Azubis zur Reiseverkehrskauffrau im 2. Ausbildungsjahr in den alten Bundesländern bei 619 Euro brutto.
Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt, der die Höhe deiner Ausbildungsvergütung festlegt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung (für Azubis!) betragen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!
Zu den Fahrtkosten:
Für alle Ausbildungsorte (auch die Berufsschule), die in Deinem Ausbildungsvertrag eingetragen sind, musst du die Fahrtkosten übernehmen. Der Arbeitgeber muss nur die Fahrtkosten übernehmen, wenn deine Ausbildung an einem Ort stattfindet, der nicht in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Manchmal gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber, aber dies sind freiwillige Regelungen. Dies wäre dann auch im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt.
Sollte das bei dir nicht der Fall sein, so musst du die Kosten selbst tragen. In einigen Bundesländern werden die Fahrtkosten zur Schule vom Land bezuschusst. Frag’ am Besten im Sekretariat deiner Berufschule nach, wie es in deinem Fall aussieht.
Zum Weihnachtsgeld:
Viele Azubis bekommen kein Weihnachtsgeld, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch darauf begründet. Normalerweise gibt es nur Weihnachtsgeld, wenn ein Tarifvertrag, den deine Gewerkschaft abgeschlossen hat, dies festlegt. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, musst du bei deiner Gewerkschaft nachfragen, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachtsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!
Lass dich wie gesagt am besten bei deiner Gewerkschaft ver.di vor Ort noch einmal ausführlich zu all deinen Fragen beraten. Da sitzen Rechtsexperten, die dir für jeden einzelnen Fall ganz genau sagen können, wie deine Rechte aussehen und was dir zusteht.
Zudem möchte ich die noch die Homepage www.azubi-azubine.de empfehlen. Dort findest du auch ganz viele Informationen über deine Rechte als Azubi.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!