Dr. Azubi

Arbeitszeitgesetz ü 18

Hallo.
Da es nun schon sehr viele Fragen zwecks des Arbeitszeitgesetzes eines Azubis gab und meiner Meinung nach trotzdem viele Fragen gerade für ü 18-Azubis offenbleiben,möchte ich euch auch einige Fragen bezüglich dessen stellen und deren Rechtmäßigkeit stellen.

Grundsätzlich ist doch der Ausbildungsvertrag dafür verantwortlich,wie die tägliche Arbeitszeit eines Azubis auszusehen hat,oder?

Was bedeutet,wenn in meinem Ausbildungsvertrag 8 Stunden tägliche Arbeitszeit a´40 Stunden pro Woche steht,dann dies auch so vom Ausbilder einzuhalten ist. Er könnte aber auch weniger Stunden in den Vertrag reinschreiben,müsste sich aber dann auch an die wenigeren Stunden halten. Er kann aber trotzallem maximal in den Vertrag nur 48 Stunden laut Gesetz als Wochenarbeitszeit im Vertrag festlegen,was laut Gesetz mit Tageshöchstarbeitszeit von 8 Stunden eine 6 Tages-Woche wäre,oder?

Jetzt die eigentliche Fragen:

AUSGANGSSITUATION:

Vertrag: 8 h täglich / 40 Stunden Woche
ü-18Azubi hat 2mal die Woche Berufsschule von jeweils 5,5 Stunden
Weg von Berufsschule zur Arbeit 60 min.

Arbeitszeitbeginn bei Betrieb ab 7 Uhr / Berufschulbeginn 8 Uhr

Im Normalfall würde der Azubi somit an den Berufsschultagen noch je 1,5 h im Betrieb arbeiten müssen um auf die 8 h tägl. /40 h Woche zu kommen.

Fall1:
Der Ausbilder fordert den Azubi nach der Schule nicht in seinen Betrieb.Der Azubi soll dann die Reststunden auf die restlichen Tage der Woche verteilt "aufholen"

Fall 1 (6 Tage):Mo,Di,Mi je 8 Stunden + Do,Fr je 5,5 h + Sa 5h =40 h

Rechtens?

Fall 2 (5 Tage): Mo 9+Di,Mi je 10 h + Do,Fr je 5,5 h = 40 h

Rechtens?

Fall3 (Stunden über den Monat verteilt ausgleichen):

1. Woche Mo,Di,Mi je 9 Stunden + Do,Fr je 5,5 + Sa 9 h =47h

2. Wochen Mo,Di,Mi je 9 Stunden + Do,Fr je 5,5 + So 9 h =47h

3. Woche Mo 8 h + Di,Mi je 9 Stunden + Do,Fr je 5,5 = 37 h

4. Woche Mo (Frei)+ Di,Mi 9 h + Do,Fr je 5,5 = 29h

= 160 h pro Monat

Rechtens?

Zusatzfrage:

Wenn ein Ausbilder einen Azubi an jeden Tag nur 7 Stunden beschäftigt,obwohl er 8h täglich im Vertrag stehen hat,sind das laut Gesetz keine Minusstunden,sondern läuft unter "Unternehmerisches Risiko"-gilt dies dann eigentlich bei Nichtaufforderung in den Betrieb nach der Berufschule zu kommen nicht auch?

Vielen Dank für Eure Mühen.


Re: Arbeitszeitgesetz ü 18

Hallo Eric,

die im Vertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit gilt. In Deinem Fall 40 Stunden. Alles was Du darüber hinaus arbeitest sind Überstunden.
Für die meisten Azubis gilt auch die 5 Tage Woche. Das kann entweder im Arbeitsvertrag festgelegt sein oder in einem Tarifvertrag, der für Dich gilt. Wenn in Deinem Ausbildungsvertrag eine 5 Tage Woche festgeschrieben ist, so brauchst Du auch nur 5 Tage pro Woche arbeiten.

Nach (§15 Berufsbildungsgesetz) bist Du für die Teilnahme am Unterricht freigestellt. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

In Deinem Fall kann der Ausbilder verlangen, dass Du bis zum regulären Dienstschluss noch in den Betireb kommst. Wenn er darauf verzichtet, so bist Du bezahlt freigestellt und es fallen keine Minusstunden an. Demnach muss die Zeit auch nicht nachgearbeitet werden (§19 Berufsbildungsgesetz).

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!

Re: Arbeitszeitgesetz ü 18

Hallo! Ich bin vor 2 Wochen 18 geworden, mein Chef hat mir jetzt gesagt das ich montag bis donnerstag von 7.00Uhr-17.00Uhr arbeiten MUSS und freitag von 7.00-15.00.
das wären 44,25h die ich in der woche arbeiten muss, ich bekomme die überstunden nicht bezahlt und darf sie auch nicht in freizeit umsetzen. in meinem Ausbildungsvertrag sind 40 h wöchentlich festgelegt. Ich weiß aber auch nicht wie ich ihm das sagen kann, das dass nicht okay ist. weil 4,25h uberstunde jede woche ist doch viel zu viel. Ist das denn überhaupt rechtens? Und wie könnte ich das meinem chef beibringen? der ist auch so das er sagt das es ihm egal ist was in so einem vertrag steht... ich bin echt verzweifelt, bitte helft mir!!!

Re: Arbeitszeitgesetz ü 18

Liebe Nicole,

bitte entschuldige die späte Antwort. Du hast deine Frage an einen alten Eintrag angehängt, so dass ich sie erst jetzt gesehen habe. Als Volljährige hast du weniger Schutzmöglichkeiten, was deine Arbeitszeit angeht, aber trotzdem gilt, was in deinem Vertrag steht. Alles, was du mehr arbeitest sind Überstunden.

Das mag sich jetzt seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz), volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt.

Falls dein Betrieb sich nicht das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Du bist auf jeden Fall nicht rechtlos und solltest das deinem Chef auch deutlich machen

Dein weiteres Vorgehen kannst du auch mit einem Ansprechpartner bei deiner Dienstleistungsgewerkschaft besprechen. Als Mitglied hast du hier kostenlosen Rechtsschutz. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

Ver.di - Geschäftsstelle Zwickau
Bahnhofstr. 68/70
08056 Zwickau

Tel.: 0375/818960
E-Mail: bz.vogtland-zwickau@verdi.de

Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich da beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Arbeitszeitgesetz ü 18

Hallo,
ich mache meine Ausbildung bei einem Modelabel. Laut Vetrag arbeite ich 5 Tage die Woche a 40h. Mein Betrieb hat auch einen Stand aufm Flohmarkt am Sonntag, wo ich die Stellung halten muss. Momentan bin ich ganz verwirrt, ob das auch alles seinen geregelten Ablauf hat. In der Berufsschule konnte mir nicht wirklich jemand weiterhelfen.
Meine festen Arbeitszeiten: Montag a 8h,Dienstag(beruffschule) a 8h,Donnerstag(berufsschule plus schule) a 8 1/2 h, Samstag a 8 h und Sonntag a 10h. Sonntags arbeite ich 3 mal im Monat. Jeden ersten Sonntag hab ich frei das heiß, dass jede erste Woche des Monats ich a 4tage arbeite. jedoch ist jetzt meine Frage, ob das auch so ok ist. Den freien Tag bekomme ich, da ich sonntags immer 2 Überstunden mache und dadurch eigentlich im Vorteil bin, da ich nur 6h überstunden habe, aber dafür einen extra freien Tag a 8h bekomme. Jetzt ist meine Frage, stimmt das? Ich hab schon bei der IHK angerufen und da wurde mir erklärt, dass es irrelevant sei, wie viel stunden ich an einem sonntag arbeite, sobald ich an einem sonntag arbeite, steht mir ein extra freier tag frei?!
Ich bitte um Hilfe,
Danke!

Re: Arbeitszeitgesetz ü 18

Liebe Maria!

Vielen dank für deine Anfrage!

Folgendes sind die gesetzlichen Regeln für volljährige Azubis in Bezug auf die Arbeitszeit.

Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.

Das scheint mir bei dir der Fall zu sein, wenn man die regelmäßigen Arbeitszeiten zusammen rechnet und dann noch einen Tag im Monat wieder abzieht (inwieweit dies richtig gehandhabt wird, siehe unten).

Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein.

Da bin ich mir nicht so sicher bei dir, dass müsstest du bitte selber nochmal nachrechnen, ob das zutrifft. Müsste aber eigentlich hinhauen, da das Jahr 52 Wochen hat und du 3 mal im Monat sonntags arbeitest, heißt du arbeitest an 36 Sonntagen: und 52-36=16 Tage.

Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Da hat also die IHK recht. Eigentlich müsste dir für jeden gearbeiteten Sonntag ein Ersatzruhetag zustehen, ist halt die Frage inwieweit das mit dem freien Freitag ausgeglichen ist.

Um dies ganz genau abzuklären, wende dich bitte an die Gewerkschaft.
Hier ein Kontakt für dich:

ver.di - Geschäftsstelle Berlin
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin

Tel.: 030/8866-6
E-Mail: BZ.Berlin@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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