Dr. Azubi

abbruch der ausbildung

hallo,
ich habe im sommer 2008 ein praktikum in einer konditorei angefangen. seit aug. 2009 bin ich dort in der ausbildung. anfangs war auch alles in ordnung, kam mit jedem dort klar, aber in letzter zeit wird es immer schlimmer. ich stehe schon morgens auf und habe keine lust dort hinzugehen. ich hatte eine fehlgeburt erlitten, weswegen ich auch eine ganze zeit lang nicht die berufsschule besucht habe, was meine chefin dann herausgefunden hat. da ich über dieses schlechte ereignis immer noch nicht hinweg bin und es mich auch seelisch sehr mitnimmt, ich mich auf der arbeit nicht mehr wohl fühle, möchte ich die ausbildung kündigen. meine frage ist jetzt: kann ich das einfach so? und wenn ja wie schreibe ich eine solche kündigung? muss ich dann nach der kündigung noch weiter dort arbeiten gehen? oder gibt es eine fristlose kündigung? wäre sehr dankbar über eine schnelle antwort.


Re: abbruch der ausbildung

Liebe Marie,

auch wenn dich deine Ausbildung grad sehr belastet, empfehle ich dir dringend, erst zu kündigen, wenn du schon etwas neues gefunden hast.
Wenn du nämlich kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, giltst du als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Außerdem würde dein (noch) bestehendes Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis sein und glaubhaft machen, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!


Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

Für die Art der Kündigung ist es wichtig, ob du
1) weiterhin eine Ausbildung zur Konditorin machen möchtest (in diesem Fall könnte dir deine bisher verbrachte Ausbildungszeit angerechnet werden, wenn du eine neue Bäckerei findest, die dich übernehmen würde)
2) oder ob du deinen Ausbildungsberuf gänzlich aufgeben und einen neuen Beruf erlernen möchtest.

zu 1) Wenn du nur den Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest, wäre das am einfachsten mit einem Aufhebungsvertrag.
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen, sondern Azubi und Ausbilder lösen das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen und ein Aufhebungsvertrag bedarf auch keiner Begründung.
Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen!
Der Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Azubi und Ausbilder erhalten je ein Exemplar. Falls der Aufhebungsvertrag vom Betrieb aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte. Ein einfacher Aufhebungsvertrag sieht so aus:

Ort/Datum

Aufhebungsvertrag

Zwischen
___(Name Ausbilder)
und
____(Name Azubi)

Hiermit beenden die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen das Ausbildungsverhältnis zum ________(Datum).

____________(Ort, Datum)

____________(Unterschrift Ausbilder)

____________(Unterschrift Azubi)

zu 2) Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst und eine neue Ausbildung in einem ganz anderen beruf anfangen möchtest, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser.
Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl - das steht in der deutschen Verfassung. Deshalb hast du immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegt. Du solltest diese Kündigung deshalb wie gesagt lieber nicht verwenden, wenn du nur den Ausbildungsplatz wechseln willst.
Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, auf die du dir einen Anspruch erworben hast, zum Beispiel Restgehalt, Urlaubsansprüche die ausbezahlt werden müssen, Arbeitszeugnis. Hier findest du eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb

Ort/Datum

Ordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ________(Datum eintragen, das in vier Wochen sein wird), weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.

Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)

Solltest du deinen Ausbildungsplatz doch kündigen, bevor du einen neuen findest, solltest du folgendes beachten:
• Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis noch Versicherungsschutz hast.
• Auch bei Übergangszeiten solltest du deine Arbeitslosigkeit umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.
• Informiere dich in deiner Berufsschule, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis in die Berufsschule gehen darfst, während du einen neuen Ausbildungsplatz suchst.

Außerordentlich und fristlos kannst du übrigens nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dir noch nicht länger als zwei Wochen bekannt ist (§22 Berufsbildungsgesetz). Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft NGG holen:
NGG Region Dortmund
Ostwall 17-21
44135 Dortmund
Tel.: 0231 / 557 97 90
Fax: 0231 / 55 79 79 79
region.dortmund@ngg.net
www.ngg-dortmund.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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