Hallo Dr. Azubi,
ich stehe kurz vor dem Ende meiner Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten und weiß einfach nicht mehr weiter. Mein Chef schikaniert und beleidigt mich täglich. Ich stand schon mehrmals heulend vor ihm, weil ich einfach seinem Druck nicht mehr stand halten konnte. Diese Woche war ich beim Arzt und habe ihm meine Situation geschildert. Mein Arzt hat mich für eine Woche krankgeschrieben, meinte aber, dass dies keine Dauerlösung sei. Deshalb hat er mich auch an einen Psychologen überwiesen. Ein Kollege von mir, mit dem ich auch privat befreundet bin, wurde heute von meinem Chef "ausgequetscht" ob er wüsste, was mit mir los sei, da er meine Krankschreibung anzweifelt. Mein Chef geht davon aus, dass ich "blau" mache. Das ist aber wirklich nicht der Fall. Ich kam abends schon oft weinend nach Hause. Meine Familie hat mir Mut gemacht endlich zum Arzt zu gehen.
Nun weiß ich nicht mehr weiter, da ich unbedingt meine Ausbildung erfolgreich Abschließen möchte. Wie sieht jetzt aus, wenn ich bis zum Ende der Ausbildung krankgeschrieben bin? Kann ich dann trotzdem die Abschlussprüfungen ablegen und weiterhin zur Berufschule gehen? Die Abschlussprüfungen sind im Mai und Juni. Oder kann mir mein Chef mir trotzdem kündigen? Kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung nachträglich zurückgezogen werden? Für eine Antwort bin ich euch dankbar.
Liebe Grüße
Malte
Lieber Malte,
als erstes möchte ich dir sagen, dass es absolut richtig war, dass du einen Arzt aufgesucht hast. Deine Gesundheit geht vor und du brauchst dir nichts vorwerfen - dein Arzt hat dich ja krank geschrieben.
Kündigen kann dich dein Chef nicht, wenn du dich ordnungsgemäß krank meldest. Wenn es am Arbeitsplatz kriselt empfehlen wir übrigens immer, die AU per Einschreiben ins Büro zu schicken - dann hast du einen Nachweis über deine fristgerechte Krankmeldung.
Dich bis zum Ende der Ausbildung krankschreiben zu lassen aber trotzdem weiterhin zur Berufsschule zu gehen, geht leider nicht. Wenn dich ein Arzt krank schreibt, darfst du schließlich auch nicht zur Schule gehen.
Wenn du es in deinem Betrieb überhaupt nicht mehr aushalten solltest, könntest du dich mal erkundigen, ob du als externer Prüfling zur Abschlussprüfung zugelassen werden könntest (sprich: in deinem jetzigen Betrieb kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen könntest, weil du es dort nicht mehr aushältst). Da du deine Anmeldung zur Abschlussprüfung ja scheinbar schon bekommen hast, sollte es damit keine Probleme geben - erkundige dich aber vorsichtshalber noch einmal bei der IHK, das ist die entscheidungstragende Instanz.
Der Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist übrigens, dass du die Prüfungsgebühren selbst tragen musst und dich selbstständig frühzeitig zur Abschlussprüfung anmelden musst.
Außerdem ist es natürlich nicht ideal als externer Prüfling in die Prüfung zu gehen, wenn du noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsstest. Ob du weiterhin zur Berufsschule gehen dürftest, obwohl du keinen Betrieb mehr hättest, müsstest du bei deiner Berufsschule erfragen.
Wenn du kündigst, bzw. einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, giltst du zudem als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Grundsätzlich ist die IHK übrigens auch dafür da, die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu kontrollieren. Da könntest du die Missstände in deinem Betrieb also auch mal ansprechen.
Wenn du Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di Essen / Mülheim / Oberhausen, Kay-Guido Lipka, Schützenbahn 11 – 13, 45127 Essen, Mail kay.lipka@verdi.de, Fon (02 01) 2 47 52 66, Fax (02 01) 2 47 52 74.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Ich wünsche dir alles Gute für deine Abschlussprüfung - bitte lass den Kopf nicht hängen, du schaffst das schon! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!