Hallo,
ich bin zurzeit im 1. Ausbildungsjahr und habe einen sehr schlechten Start gehabt. Meine Probezeit ist schon vorbei nur leider habe ich sehr viele Fehlstunden aus verschiedenen Gründen.
Meine Chefin und ich haben uns überlegt, dass ich im Sommer mit der Ausbildung neu beginne, da es ja auch gegebene Grenzen zu den Fehlzeiten gibt und wir befürchten, dass es zu knapp wird.
Ist das möglich, kann ich die Ausbildung so zu sagen nochmal beim selben Arzt nochmal neu anfangen???
Bitte beantwortet mir diese Frage so schnell wie möglich, es ist sehr wichtig für mich!!!
Hallo Tore,
ich rate dir dringend davon ab, deine Ausbildung von Neuem zu beginnen - auch nicht in der gleichen Praxis! Zum einen hättest du dann wieder eine Probezeit, in der du jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden könntest (§22 Berufsbildungsgesetz). Zum anderen würdest du ein weiteres Jahr die Vergütung des ersten Ausbildungsjahres bekommen.
Ich will deiner Chefin nichts unterstellen - aber diese Lösung hätte nur Vorteile für sie - nicht aber für dich, ganz im Gegenteil sogar!
Um das Erreichen deines Ausbildungsziels brauchst du dir erst einmal keine Sorgen machen, denn anstatt jetzt wieder von vorne anzufangen, könntest du genauso gut deine Ausbildung am Ende verlängern, wenn du das Ausbildungsziel in der vorgeschriebenen Zeit tatsächlich nicht erreicht hast, weil du während deiner Ausbildung längere Zeit krank warst oder aus anderen Gründen zu hohe Fehlzeiten hast. Wenn du die Zeit hinten dran hängst, bekommst du dann weiterhin die Ausbildungsvergütung des dritten Lehrjahres.
Außerdem ist es ja noch gar nicht gesagt, ob deine Fehlzeit in zwei Jahren tatsächlich zu hoch wäre, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.
Sollte es dann aber tatsächlich so kommen, dass deine Fehlzeiten in zwei Jahren zu hoch sind, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, kannst du wie gesagt eine Verlängerung deiner Ausbildung bei der zuständigen Stelle beantragen (§8 Berufsbildungsgesetz). Die zuständige Stelle wird dann deinen Ausbilder anhören und über die Verlängerung entscheiden. In der Regel gibt es da keine Probleme.
Wenn du weitere Fragen haben solltest oder irgendwelche Unterstützung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di Köln, Christian Lindner, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln, Mail christian.lindner@verdi.de, Fon (02 21) 48 55 85 31, Fax (02 21) 48 55 84 99.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!