Dr. Azubi

schwanger

hallo,
ich habe da mal eine frage.
undzwar bin ich im 1 ausbildungsjahr. ich hatte im nov. letzten jahres eine fehlgeburt, bin während der zeit vorher noch arbeiten gewesen.
jetzt bin ich erneut schwanger, weiß dies aber auch erst seid 2 tagen.
jetzt möchte ich nicht weiter arbeiten, da ich nicht noch eine fehlgeburt erleiden möchte.
kann ich jetzt einfach so die ausbildung fristlos kündigen? oder muss ich dennoch die 4 wochen frist auch dann einhalten? MUSS ich meinem chef einen nachweis dafür geben das ich schwanger bin, vielleicht auch sogar das ich davor eine fehlgeburt hatte? ich bin echt noch seelisch kaputt davon und möchte nicht das ich dies nochmal wiedererleben muss wenn ich mir einen nachweis holen muss.
auf meinen ersten termin beim frauenarzt muss ich auch noch bis ende april warten. können sie darauf bestehen einen nachweis zu bekommen?
bitte um schnelle antwort!!!
danke im vorraus


Re: schwanger

Liebe Katrin,

erst einmal herzlichen Glückwunsch an die werdende Mama!
Ich verstehe deine Angst vor einer weiteren Fehlgeburt, aber wenn du schwanger bist, solltet du auf keinen Fall kündigen! Für die Zukunft deines Kindes ist es auch sehr wichtig, dass du eine abgeschlossene Ausbildung hast und finanziell unabhängig bist. Geh so schnell wie möglich zu einem Arzt und besprich mit dem deine Angst. Das kann auch dein Hausarzt sein, wenn du bei deinem Frauenarzt jetzt nicht so schnell einen Termin bekommst. Oder setz dich bei deinem Frauenarzt einfach in die Sprechstunde.
Wenn der Arzt meint, dass deine Schwangerschaft durch deine Ausbildung gefährdet ist, kann er dir ein sofortiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hast du weiterhin Anspruch auf deine Ausbildungsvergütung. Dann müsstest du bis mindestens und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin nicht mehr zur Arbeit gehen (wenn du noch eine Elternzeit dran hängen würdest natürlich noch länger), würdest aber deinen Ausbildungsplatz nicht verlieren und weiterhin Geld bekommen.

Dein Ausbildungsplatz ist wegen deiner Schwangerschaft nicht gefährdet, denn du hast ab sofort bis 4 Monate nach der Geburt Kündigungsschutz. Eine Kündigung von deinem Arbeitgeber wäre auch dann unwirksam, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst.
Mitteilen musst Du sie ihm aber in jedem Fall so schnell wie möglich, denn da Du schwanger bist, musst du jetzt natürlich besondere Rücksicht auf dein Baby nehmen - und das muss auch dein Arbeitgeber. Er darf dir keine schweren körperlichen Arbeiten mehr zuweisen oder dich irgendwelche gesundheitsgefährdende Tätigkeiten machen lassen. Einen Nachweis über deine Schwangerschaft musst du deinem Arbeitgeber erst einmal nicht geben.
Wenn dein Arzt dir nicht sofort ein Beschäftigungsverbot erteilt, gilt: Während der Schwangerschaft darfst du nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin darfst du nicht arbeiten, bekommst aber unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Dein Ausbildungsverhältnis wird nicht automatisch verlängert, wenn Du schwanger bist. Darum müsstest du dich selber kümmern, indem Du nach dem Berufsbildungsgesetz die Verlängerung beantragen. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn du sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen würdest, weil du die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht in der vorgeschriebenen Zeit erfüllen konntest. Informationen zur Verlängerung Deiner Ausbildung bekommst du bei deiner zuständigen Stelle (bzw. Innung, siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag). Es ist auch möglich die Ausbildung nach der Geburt in Teilzeit weiterzuführen, z.B. in einem anderen Betrieb. Ich rate dir die Ausbildung erstmal bis zum Beginn der Mutterschutzfrist bzw. bis zum Beginn eines eventuellen Beschäftigungsverbots fortzuführen. Da Du ja absoluten Kündigungsschutz hast, kann Dir nichts passieren.
Falls Du noch weitere Fragen hast oder irgendwelche Hilfe benötigst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

NGG Dortmund
Ostwall 17-21
44135 Dortmund
Tel.: 0231 / 557 97 90
Fax: 0231 / 55 79 79 79
region.dortmund@ngg.net
www.ngg-dortmund.de

Da kannst du einfach anrufen und nach Deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich wünsche Dir alles Gute für Deine weitere Ausbildung und vor allem für Deine Schwangerschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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