Dr. Azubi

Überforderung/Ärger

Hallo,
ich arbeite in einer ZA praxis und bin oft sehr verärgert und gestresst,was sich bei mir auch körperlich teilweise auswirkt,obwohl ich noch jung bin!!!
Auf jeden Fall ist es so,dass ich montags immer erst um 8 zur Berufsschule muss bis 13uhr20 und danach ohne Pause bis 19uhr (oder länger)arbeiten muss,Donnerstags habe ich von 8uhr45 bis 19uhr30 "Dienst".Da wir sehr viele Patienten(habe bis zu 29 gezählt bei einer zahnärztin!!!)haben und ich in der Assistenz komplett allein für 2 räume verantwortlich bin,und von den althelferinnen an der anmeldung keine hilfe erwarten kann,habe ich besonders vor den donnerstag immer ziemlich bammel(morgen is wieder Donnerstag).Am abend zuvor schlafe ich schlecht ein und am nä.morgen bekomme ich ständig zitternde hände,einmal war mir auf der arbeit sogar so sehr übel und schlapp,dass ich mich vor den augen eines patienten übergeben musste.Selbst da hat man mich nicht von der assistenz abgelöst oder nachhause geschickt.ich habe noch über 16 monate vor mir und weiss nicht wie ich diesen 10h tag (ohne Pause)jedesmal durchstehen soll...
Ausserdem verlangt meine Chefin dass ich mich immer für den dienstag abend freihalte um spätdienst zu machen obwohl ich laut plan Frühdienst habe,was ich sehr fraglich finde.

Haben Sie da ein paar gute Ratschläge für mich?Ich möchte die Praxis nicht unbedingt wechseln,weils woanders auch nicht viel besser zugeht...und die Praxis 5 min von zuhaus entfernt ist.
Vielen dank im vorraus C.D.


Re: Überforderung/Ärger

Liebe Carmen,

Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen, denn Du machst ja keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln.

Ganz ohne Konfrontation wird sich deine Ausbildungssituation vermutlich nicht verbessern, deshalb würde ich dir raten, deine Chefin um ein Gespräch zu bitten, ihr zu erklären, dass du am Ende deiner körperlichen Kräfte bist, dass du auch noch Zeit brauchst, dich um die Berufsschule zu kümmern und - wenn dem so ist - du zu vel Verantwortung übertragen bekommst.

Wenn es einen Betriebsrat geben sollte, wäre es gut sich zuvor an den zu wenden - aber das ist in einer Zahnarztpraxis ja eher unwahrscheinlich.
Ich gebe dir hier noch einmal ein paar rechtliche Hinweise, die du im Hinterkopf haben solltest, wenn du in das Gespräch gehst.

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag.
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di Berlin, Stefanie Rabe, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, Mail stefanie.rabe@verdi.de, Fon (0 30) 88 66 51 11, Fax (0 30) 88 66 59 00.
Da kannst du einfach anrufen, nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.
Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt immer noch: Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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