Hallo,
Im Januar bin ich ausgezogen und habe es gleich der Familienkasse gemeldet. Ab Januar erfolgten keine Zahlungen.
Jetzt war ich tausend mal bei der Familienkasse wurde mir gesagt wenn ich BAB kriegen würde, hätte ich keinen Anspruch auf Kindergeld. Quasi das Kindergeld würde mir dann gestrichen werden.
Ist das rechtlich richtig? Ich kriege brutto 750 €, und jetzt auch noch ca. 100 € BAB. Eine andere Mitarbeiterin hat gemeint das eine hätte mit dem anderen nix zu tun. Ich warte seit Januar auf meinen Bescheid. Und bin einmal die Woche bei der Familienkasse um nach dem Stand zu fragen. Jetzt woltle ich zum Sozialgericht gehn gibt es andere Möglichkeiten? Ich habe schon einen Anwalt und einen Rechtberatungsschein.
Wenn das mit dem streichen von Kindergeld geht, warum wurde ich nicht vorher darüber in Kenntnis gesetzt die Familienkasse und die BAB Stelle gehören beide zur Agentur für Arbeit. Dürfen die das?
Jetzt verlangt die Familienkasse den Bescheid vom BAB den ich noch nicht per Per post gekriegt habe. Aber eine Zahlung für diesen Monat wurde mir überwiesen. Ich war auch persönlich an der BAB Stelle es wurde mir gesagt das der Brief noch kommen würde. Die Dame dort hat mir zwar den Brief kopiert aber die Anlagen z. B. der Bscheid für die Familienkasse hat sie mir einfach nicht geben wollen. Darf sie das? Heute werde ich nochmal hingehn müssen.
Hallo D.,
Bab und Kindergeld schließen sich nicht grundsätzlich aus. Du musst nur aufpassen, dass Du zusammen mit dem Bab und Deinem Verdienst nicht über die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug kommst.
Die liegt momentan bei 8.004 Euro brutto zzgl. 920,-€ Werbungskostenpauschale. Wenn Du pro Jahr höhere Einkünfte hast, verfällt Dein Kindergeldanspruch. Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld musst Du dann sogar zurück zahlen.
Mit Deinem Lohn und dem Bab kommst Du auf jährliche Einkünfte von 10.200€. Von den Einkünften können neben der Werbungskostenpauschale noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Da das ganze etwas kompliziert zu erklären ist und Du sowieso schon einen Beratungsgutschein hast, solltest Du das Verfahren nochmal von einem Anwalt prüfen lassen.
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!