Dr. Azubi

Berichtsheft

Also erst mal ist es doch so das ich mein Berichtsheft während der Arbeitszeit führen darf oder ? Ich führe es immer während meiner Privatzeit. Ich hatte einen Termin bekommen wann ich mein Berichtsheft an meinen Meister zur Kontrolle abgeben sollte. Nur dann bin ich krank geworden und war daher nicht auf der Arbeit (und bin es immernoch nicht). Nun hat mein Chef mich abgemahnt weil ich zu dem Termin mein Berichtsheft nicht abgegeben habe !! Aber ich bin doch krank geschrieben da kann er doch nicht verlangen das ich währenddessen mein Berichtsheft führe und es noch abgeben oder ?!!! Mein Chef droht in dem Schreiben mich beim nächste mal zu entlassen. Wenn er mich zu Unrecht abgemahnt hat, wie verhalte ich mich dann ?

Danke für euren Rat


Re: Berichtsheft

bist du aus der probezeit? wenn ja kann er dich nicht kündigen sondern nur ein aufhebungsvertrag mit dir abschließen wo ihr beide unterschreiben müst, also einfach verweigern und zu ihk gehen die regeln das meistens.

dein ausbilder muss nicht die berichtshefte unterschreiben, werden trotzdem bei uns annerkannt.. frag dein berufschullehrer einfach mal

Re: Berichtsheft

ne mit 3 abmahnungen kann er dich trotzdem raus schmeißen.. du kommst ja "deinen pflichten als auszubildenen" nicht nach..
aus der probezeit bin ich raus.. ich hab nur noch bis januar und dann hab ich das geschafft.. mein chef sucht schon dauernd nen grund um mich raus zu schmeißen.. alles sehr stressig.. die frage ob er dafür ne abmahnung schreiben darf ist immernoch offen

Re: Berichtsheft

Lieber Peter,

ja, normalerweise schreibt die Ausbildungsordnung deines Ausbildungsberufes vor, dass du deine schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Arbeitszeit führen darfst. Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: www.bibb.de/de/26171.htm. Schau da einfach mal nach.

Aus der Distanz kann ich leider nur schwer beurteilen, ob deine Abmahnung gerechtfertigt war oder nicht - das kommt ganz drauf an, wie sie genau begründet wurde.
Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst. - Die Androhung der Kündigung ist also erst einmal reine Formsache, da solltest du jetzt keine all zu große Panik bekommen. Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen für die gleiche Pflichtverletzung vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!

Und: Nach ungefähr 1 1/2 bis 2 Jahren verliert die Abmahnung ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen.

Wenn du die Abmahnung als ungerechtfertigt, also inhaltlich falsch, ansiehst, kannst du eine Gegendarstellung schreiben. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen. Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.

Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.

Achtung:
Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend deiner Gewerkschaft beraten lassen. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:

IG Metall Kiel
Legienstr. 22-24
24103 Kiel
Telefon: 0431/519512-50
Fax: 0431/519512-60
E-Mail: kiel@igmetall.de
Homepage: www.kiel.igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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