Dr. Azubi

fragen über fragen

Wenn ich Urlaub habe muss ich dann trotzdem zur Berufsschule gehen?

Wenn ich schon 8 Stunden gearbeitet habe (von 6:40 bis 15:40) darf Chefin mich dann nach Hause schicken damit ich später nochmal arbeite weil noch ne Versammlung am Abend ist die um 19 Uhr beginnt und bis ca 0 Uhr geht?

Privatputz bei Chefin ist doch nich erlaubt oder?

Müssen Azubis ihr Trinkgeld abgeben wenn Chefin das verlangt?

Muss man als Azubi immer an sein Telefon gehen wenn der Betrieb anruft, egal ob paar Stunden nach Feierabend oder an seinem freien Tag?

Kann man den Betrieb verklagen, wenn man für seine Überstunden kein extra Geld oder Urlaub bekommt?


Re: fragen über fragen

Liebe Naomi,

der Reihe nach:

1) Ja, falls es nicht möglich ist, deinen gesamten Jahresurlaub in den Berufschulferien zu nehmen, musst du weiterhin in die Berufsschule gehen. Für die Berufsschultage musst du dann aber natürlich keinen Urlaubstag abrechnen. Außerdem hast du einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

2) Das ist pauschal sehr schwer zu beantworten. Hier die Regeln, die berücksichtigt werden müssen:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.
Ein Beispiel:
Ein volljähriger Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.

3) Nein, das ist nicht erlaubt! Deine Chefin darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten (also Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen) sind verboten - und das Putzen bei deiner Chefin gehört ganz klar dazu.

4) Dein Trinkgeld gehört dir, denn das Trinkgeld erhältst du persönlich vom Kunden für deinen guten Service.

5) Wenn du in deiner Freizeit nicht erreichbar bist, bist du eben nicht erreichbar. Wenn dein Betrieb von dir verlangt, auf Abruf bereit zu stehen, müsste er dir diese Zeit extra vergüten.

6) Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:

NGG Bürogemeinschaft OstWestfalenLippe
Regionen Bielefeld, Detmold-Paderborn und Bünde-Lübbecke-Minden
Marktstr. 8
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 98 62 90
Fax: 05 21/ 9 86 29 29 oder 05 21/9 86 29 19
Mail: region.owl@ngg.net
Homepage: www.ngg-owl.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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