Hallo liebes Dr. Azubi-Team,
die Fragestellung betrifft jetzt nicht persönlich, sondern jemand anderes, aber kann und darf der Mutterschutz die Probezeit eines Arbeitsverhältnisses verlängern?
Beispiel:
eine Frau befindet sich im zweiten Monat einer dreimonatigen Probezeit und macht ihr Recht auf Mutterschutz im dritten Monat geltend. Verlängert sich dadurch die Probezeit und läuft erst dann weiter, wenn sie nach Beendigung des Mutterschutzes in den Betrieb zurück gekehrt ist?
Vielen Dank
lieber bastian,
von dem zeitpunkt der schwangerschaft bis 4 monate nach der geburt hat die frau einen besonderen kündigungsschutz. auch in der probezeit darf sie dann nicht gekündigt werden.
ob die probezeit unterbrochen wird und nach der mutterschutzfrist wieder aufgenommen wird, muss im zweifelsfall verhandelt werden. frag auch die zuständige stelle um rat. deine gewerkschaft verdi hilft dir, deine rechte einzufordern.
dies war ein service deiner gewerkschaft!
liebe grüße,
dr. azubi
p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....