Dr. Azubi

Urlaubsregelung

Hallo,
ich habe ein Problem mit der Urlaubsregelung in meinem Betrieb.
Ich arbeite 40 Stunden in der Woche (wie im Ausbildungsvertrag vereinbart) und das vertreilt auf 6 Tage die Woche.
Mo-Do 8 Std und Fr u Sa jeweils 4 Stunden.
wenn ich mir eine Woche Urlaub nehmen möchte muss ich das als 6-Tage-Woche von meinen 27 Urlaubstagen abrechnen.
Ist das recht wenn ich doch zwei Tage der Woche nur die Hälfte der Zeit arbeite?
MfG Stefanie


Re: Urlaubsregelung

liebe stefanie,

beachte bei deinem urlaub, ob dieser in werktagen oder in arbeitstagen in deinem vertrag angegeben ist. das ist ein großer unterschied. werktage sind die tage von montag bis samstag. arbeitstage hingegen die tage, die du üblicherweise arbeitest (meist montag bis freitag).
wenn du nun 24 werktage urlaub im jahr hast, musst du 6 deiner urlaubstage nehmen, um eine woche frei zu bekommen (auch wenn du samstags gar nicht arbeitest. es sind ja werktage).
da du 27 urlaubstage angegeben hast, sind das entweder arbeitstage oder es gilt ein tarifvertrag für dich. wieviele stunden du an einem tag arbeitest macht hierbei keinen unterschied.

dies war ein service deiner gewerkschaft!
liebe grüße,
dr. azubi

p.s. bitte empfiehl unseren service weiter! du kannst auf der dr-azubi-seite auch kostenlos die dr. azubi-card bestellen und in deiner klasse verteilen....

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