Guten Morgen Doktor Azubi,
ich habe am 01.08.10 meine Ausbildung zur ''Fachkraft für Schutz und Sicherheit'' angefangen. Und ich hab folgendes Problem. Ich habe heute Morgen den Dienstplan für diesen Monat bekommen. Am Sonntag den 05.09.10 habe ich Nachtschicht von 23.00- 07.00 Uhr. Das Wochenende darauf Samstag von 07.00- 19.00 Uhr und Sonntag von 19.00-07.00 Uhr. Ebenfalls das Wochenende am 25.09.10 am Samstag von 07.00-19.00 Uhr. Ich habe auf dieser Seite gelesen das die tägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden darf. Und ich muss grundsätzlich fast jedes Wochenende durcharbeiten. Meine überstunden bekomme ich zwar bezahlt,aber ich brauche auch mal etwas erholung! Was soll ich jetzt tun??
Lieber Gerrit,
wenn du deinen Ausbildungsplatz nicht aufs Spiel setzen möchtest, solltest du lieber erst einmal nichts unternehmen und deine Schichten so hinnehmen, wie sie dir gegeben werden, denn innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz).
Wenn deine Probezeit rum ist, rate ich dir zunächst deinen Ausbilder um ein Gespräch zu bitten und ihm zu erklären, dass du nicht jedes Wochenende arbeiten möchtest. Du kannst ihm auch ruhig zu verstehen geben, dass du die Arbeitszeitgesetze kennst.
Denmach liegt tägliche Höchstarbeitszeit für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zu ver.di in deiner Nähe:
ver.di Bielefeld, Oelmühlenstr. 57 – 59, 33604 Bielefeld / Paderborn, Mail bz.bi-pb@verdi.de, Fon (05 21) 4 17 14 0, Fax (05 21) 4 17 14 29.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Übrigens hast du als Gewerkschaftsmitglied Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist, um hier Rückendeckung zu erhalten. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!