Hallo Dr. Azubi,
diesen Monat beginnt mein zweites Ausbildungsjahr. Da leider von Anfanf an immer wieder Probleme seitens des Chef aufgekommen sind, habe ich mich direkt an die HWK gewandt. Man hat mir geraten einen anderen Betrieb zu suchen um dort die Ausbildung weiter zu machen. Jedoch ist das nicht so einfach. Ich habe bisher keinen anderen Betrieb gefunden. Da sich die Situation immer mehr zuspitzt, habe ich am 20.08.10 eine Kündigung geschrieben und diese direkt bei meinem Chef in den Briefkasten geworfen. es kam keine Antwort. Ich muss dazuschreiben, dass ich momentan wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben bin. Da mein chef nicht reagiert, habe ich am Fr. 27.08 diese Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erneut, aber diesmal per Post versandt. Wie soll ich mich verhalten, wenn er auch darauf nicht reagiert? Am liebsten würde ich gar nicht mehr hingehen - vielleicht erledigt sich die Kündigung dann von selbst!
Bin dankbar über schnelle Antwort
Gruss
Marvin
Lieber Marvin,
wie du dich verhalten solltest hängt davon ab, ob du mittels einer fristlosen Kündigung oder einer Kündigung mit vier Wochen Frist gekündigt hast.
Ich nehme an, dass du die fristlose Kündigung gewählt hast, weil eine Kündigung mit vier Wochen Frist an den Wunsch der Berufsaufgabe gekoppelt ist (§22 Berufsbildungsgesetz) und du davon nichts schreibst.
Fristlos zu kündigen bedeutet grundsätzlich, dass du sofort gehen kannst, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Das kannst, bzw. solltest du nun auch tun - allerdings rate ich dir dringend, dir rechtliche Unterstützung von deiner Gewerkschaft vor Ort zu holen, denn eine wasserdichte fristlose Kündigung zu formulieren ist wirklich sehr schwierig. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben, denn du kannst nur außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz).
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Damit die Sache auch wasserdicht ist, bzw. um zu sehen, ob deine Kündigung so in Ordnung ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen, denn im schlechtesten Fall kann dich dein Betrieb sonst auf Schadensersatz verklagen!
Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt für dich:
IG BAU Bonn
Mitgliederbüro Bonn
Endenicher Str. 127
53115 Bonn
Telefon: 0228 - 65 24 59
Fax: 0228 - 65 29 91
E-Mail: bonn@igbau.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!