Dr. Azubi

Lohnerhöhung

Hallo Dr.Azubi, meine Ausbildungsstätte möchte mir 400 Euro mehr Gehalt bezahlen . Ich verdien schon 480 Euro Netto , plus die 400 Euro wären es dann 850 Euro im Moant in meinem 2ten Ausbildungslehrjahr, ist dass in Ordnung oder gibt es da eine Vorschrift?


Re: Lohnerhöhung

Liebe Natascha,

nein, eine diesbezügliche Vorschrift, also Lohnbegrenzung nach oben gibt es nicht.

Du solltest dich nur darauf vorbereiten, dass du bei einem so viel höheren Verdienst auch höhere Abgaben hast, denn vermutlich müsstest du dann Lohnsteuer zahlen und auch die Einkommensgrenze des Kindergeldes könntest du mit dem Gehalt überschreiten.

Wenn du 2010 mehr als 8924 Euro brutto (8004 Euro plus 920 Euro Werbekostenpauschale) verdienst, erlischt der Kindergeldanspruch rückwirkend.

Die Lohnsteuer wird in den Bundesländern unterschiedlich berechnet, und es kommt auch entscheidend darauf an, in welcher Lohnsteuerklasse du bist (siehe Lohnsteuerkarte).
Ab zirka 800 Euro Bruttoverdienst im Monat wird es bei Lohnsteuerklasse 1 wahrscheinlich, dass du Lohnsteuer zahlen musst. Dann behält der Arbeitgeber neben der Sozialversicherung auch Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag von deiner Vergütung ein und führt sie an das Finanzamt ab! Zudem musst du auch Kirchensteuer zahlen, falls du einer Konfession angehörst. Die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer.

Hier kannst du dein Netto-Gehalt ganz einfach ausrechnen und herausfinden, ob du Lohnsteuer zahlen müsstest: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Lohnerhöhung

Lieber Dr. Azubi,

ich möchte dich darauf hinweisen, dass deine Darstellung zum Thema Kindergeld im Artikel zu Lohnerhöhung nicht ganz richtig ist.

Die Bezugsgröße für das Kindergeld von 8004 Euro ist ein Nettobetrag (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11. Januar 2005 – 2 BvR 167/02). Das Gericht hat geurteilt, dass vom Bruttoeinkommen des Kindes neben den Werbungskosten von 920 Euro auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen (ca. 20,5 Prozent) abgezogen werden können.

Daraus resultiert, dass das Bruttoeinkommen des Kindes im laufenden Kalenderjahr etwas über 10.000 Euro liegen darf.

Bei einer genauen Berechnung und für eine Beratung kann man sich natürlich auch jederzeit an die Gewerkschaft wenden, in der man Mitglied ist.

Viele Grüße
Michael

Re: Lohnerhöhung

Liebe Natascha,

Michael hat Recht, das hatte ich vergessen zu erwähnen - danke für den Hinweis!

Das Bundesverfassungsgericht hat 2005 entschieden, dass die Sozialabgaben bei der Verdienstgrenze nicht als Einkommen gelten. Das heißt: Wenn du über 325 Euro verdienst, zahlst du monatlich ca. 20 Prozent Sozialabgaben, die du von deinem Einkommen abziehen darfst.

Unter www.arbeitsagentur.de steht ein Formulardienst zur Verfügung, der einem beim Ausfüllen des Kindergeldantrages hilft und die gemachten Angaben überprüft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

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