Ich habe dieses jahr meine 3. abmahnung bekommen,laut der abmahnung stand drin das ich im märz fehltage hatte.
es kam zu einer stellungsnahme um zu klären,warum ich dort fehlte.(aber wie kann ich mich heute an den märz erinnern warum ich an diesem tag fehlte)
Nun meine Frage:
Sind Abmahnungen zulässig wenn die Fehlzeiten 1/2 Jahr zurück liegen?
Über eine schnelle Anwort würde ich mich freuen.
Hallo Binzenbach,
damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst.
Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein halbes Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend deiner Gewerkschaft beraten lassen.
Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
IG BAU Mitgliederbüro Berlin
Keithstr. 1-3
10787 Berlin
Telefon: 030 / 206 206-70
Fax: 030 / 206 206-66
E-Mail: berlin@igbau.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!