Hallo,
ich bin jetzt im 6. Ausbildungsmonat. Die Probezeit habe ich bestanden und nun steht bald der erste Urlaub bevor (4 Wochen). Da ich alleine wohne, demnach also eine eigene Wohnug habe und mich auch alleine versorge, wird es jeden Monat ziemlich eng mit dem vorhandenen Budget.
Ich würde deswegen gerne 2 Wochen des Urlaubs arbeiten gehen, unzwar dort, wo ich mein FSJ abgeleistet hatte (im Altenpflegeheim). Nun habe ich aber gehört, dass es wohl "verboten" ist im Urlaub zu arbeiten. Stimmt das? Ist es nicht trotzdem möglich eine Nebentätigkeit/Erwerbstätigkeit zu beantragen?
Wie kann ich denn meinen Arbeitgeber trotzdem klar machen, dass ich mich, trotz Arbeit, gut erholen werde?
Danke für die Bemühungen
MfG Tony
Hallo Tony,
ich habe selber während der Ausbildung einen Nebenjob gehabt (400€-Basis). Diesen musste ich schriftlich angeben. Zusätzlich informierte ich meinen Ausbildungsbetrieb über den Umfang (Stunden/Woche), meinen Zusatzverdienst/Stunde und wurde darüber informiert, dass das in Ordnung ist, meine Schulleistungen etc. es allerdings erlauben müssen, noch mehr Zeit ins "Kohlescheffeln" zu investieren. Ich würde das Gespräch mit Deinem zuständigen Ausbilder suchen und ihm auch die Problematik mit der allgemein bekannten Geldnot während der Ausbildung sachlich erklären. Was Du im Kopf behalten solltest, ist die Tatsache, dass es ein sog. Bundesarbeitszeitgesetz gibt, in dem genau gelistet ist, wie lange der Arbeitnehmer (oder Azubi) in der Woche arbeiten darf, über den Höchstsatz zu kommen, wäre natürlich nicht so super...
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Julia
Hallo Tony,
grundsätzlich ist es nicht verbotem, im Urlaub zu arbeiten, allerdings musst du deinen Ausbilder/Arbeitgeber auf jeden Fall über deinen Nebenjob informieren. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen (z.B. durch Nachtarbeit) oder wenn du z.B. für die Konkurrenz tätig bist! Ansonsten dürfte es keine Probleme geben.
Du musst allerdings darauf achten, dass du die Vorgaben der Arbeitszeitgesetze einhältst, denn auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten und hier zählen Ausbildung und Nebenjob zusammen: Minderjährige dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich / 40 Stunden wöchentlich, Volljährige nicht mehr als 10 Stunden täglich / 48 Stunden wöchentlich arbeiten.
Wenn du einen Nebenjob annimmst, ist es in der Regel am günstigsten für dich, wenn du einen 400-Euro-Job machst, da hier wenig Steuern und Sozialabgaben anfallen. Aber du musst aufpassen: Vielleicht überschreitest du durch den Nebenjob die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder deine BAB wird gekürzt. Rechne dir das vorher genau aus, sonst hast du am Ende trotz mehr Arbeit weniger in der Tasche!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!