Dr. Azubi

Ausbildung

Hallo

Ich habe jetzt das zweite Lehrjahr begonnen,am Anfang meiner Ausbildung hieß es das ich jedes Quartal die Abteilung wechseln soll,aber die ersten 4 Monate war ich an der Wurst und Käsetheke und jetzt 7 Monate im Obst und Gemüsebereich und muss teilweise die ganze Abteilung alleine führen,ist das überhaupt erlaubt,fühle mich ausgenutzt.
Ich muss auch immer nach der Schule arbeiten,also 13 Uhr Schulschluss und 14 Uhr Arbeitsbeginn bis 21 Uhr und den nächsten Tag 6 Uhr muss ich wieder anfangen,bin manchmal so ausgepauert und keine Zeit zum lernen,sodas meine Noten nicht gerade rosig sind.
Meine Ausbildungsleiterin war auch noch nicht einmal bei mir im Betrieb,ist das normal?

MfG

Monique Stemmer


Re: Ausbildung

Liebe Monique,

zunächst einmal zum Arbeiten nach der Berufsschule. Du musst nach der Berufsschule nur noch so lange in den Betrieb, bis deine vertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit erreicht ist.
Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Zur An-, bzw. Abwesenheit deiner Ausbildungsleiterin ist folgendes zu sagen: Wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14 Berufsbildungsgesetz). Dabei kann nicht jedem diese Aufgabe übertragen werden. Der Ausbildungsbeauftragte muss persönlich und pädagogisch geeignet sein und über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. In Frage kommen also Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf oder einem ähnlichem Beruf oder mit einem abgeschlossenen Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Du darfst also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, solltest du dich an deine Gewerkschaft wenden.

Nun zum Verlauf deiner Ausbildung:
für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: www.bibb.de/de/26171.htm). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!

Du solltest unbedingt dafür kämpfen, dass deine Ausbildung nach dem Rahmenplan verläuft, denn sonst ist dein Ausbildungsziel gefährdet. Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:

1. Bitte deinen Chef um ein Gespräch und erkläre ihm ruhig und sachlich, dass du Angst hast, dein Ausbildungsziel nicht zu erreichen. Am besten nimmst du den Ausbildungsplan mit in das Gespräch. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen. Schalte außerdem (falls vorhanden) den Betriebsrat ein.

2. Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest du den Ausbilder schriftlich auffordern. Hebe eine Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief:

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz müssen Sie mich entsprechend des gesetzlichen und betrieblichen Ausbildungsplans ausbilden. Ich habe jedoch wichtige berufliche Fertigkeiten noch nicht erlernt, die ich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Ausbildung längst beherrschen müsste.
Einige Beispiele: - (Berufliche Fertigkeiten)
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Azubi ____________

3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

ver.di Südwestfalen, Kirsten Heining, Hochstr. 117a, 58095 Hagen, Mail kirsten.heining@verdi.de, Fon (0 23 31) 1 67 71, Fax (0 23 31) 18 18 01.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der IHK wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die IHK ist dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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