Anfang des Jahres habe ich 1500 € Fortbildungsgeld für eine B-Lizenz vorgestreckt, um die Fortbildung schnell zu machen. Leider habe ich anschließend im Juli gekündigt, weil es dort einfach nicht mehr ging.
Bis jetzt habe ich aber noch nichts wiederbekommen , trotz eingereichter Papiere??
Steht mir das Geld zu?? Muss der Arbeitgeber mir das Geld wiedergeben?
Liebe Grüße
Liebe Katja,
das hängt davon ab, ob die Fortbildung von deinem Arbeitgeber angeordnet wurde oder ob du die Fortbildung völlig selbständig, also aus deinem eigenen Interesse heraus gemacht hast.
Wenn dein Arbeitgeber wollte, dass du diese Fortbildung machst, sie also Teil deiner Ausbildung war, muss er für die damit verbundenen Kosten aufkommen.
Wenn du dir die Fortbildung selbst ausgesucht, aber mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dass er die Kosten dafür trägt, gilt selbstverständlich das gleiche. Nur wenn du die Ausbildung gänzlich von dir aus und ohne Kosten-Absprache mit deinem Arbeitgeber gemacht hast, müsstest du die Rechnungen dafür selbst tragen.
In den ersten beiden Fällen rate ich dir dich an einen Rechtsbeistand zu wenden und eine Geltendmachung aufzusetzen.
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand vor Gericht - dann könntest du dich also an ver.di vor Ort wenden.
Normalerweise muss man bereits seit mindestens 3 Monaten Gewerkschaftsmitglied sein, damit man diesen Service in Anspruch nehmen kann, aber vielleicht kann man ja eine Ausnahme machen. Ruf einfach mal bei deiner Gewerkschaft an und frag, ob du ausnahmsweise jetzt schon den Rechtsschutz genießen könntest, wenn du Mitglied werden würdest.
Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Hier ist ein Kontakt zu ver.di in deiner Nähe:
ver.di Dortmund, Bastian Prange, Königswall 36, 44137 Dortmund, Mail bastian.prange@verdi.de, Fon (02 31) 91 30 00 82, Fax (02 31) 91 30 00 88.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Hier wird deine Bedürftigkeit sowie die Chancen auf Erfolg bei diesem Prozess geprüft und dann ein Anspruch berechnet.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!