Dr. Azubi

Pause odr arbeitsweg

guten morgen.

letzetns musste ich um 9-13uhr in einer filiale arbeiten, und von 14-20uhr in einer andere filiale.
darf meine chefin das als Pause berechne, oder muss sie dies als Arbeitsweg anrechen. ich hatte mich mit meiner betriebsratvorsitzende darüber unterhalten, sie meinte ich dürfe das mich so seh als abreitsweg, sie würde das als pause anrechen.
ist das jetzt nun mein arbeitsweg oder emien pause wnen ich in dieser zeit von 13-14uhr die filale wecheseln muss??
mfg natalie


Re: Pause odr arbeitsweg

Liebe Nathalie,

wenn deine Ausbilderin dich in eine andere Filiale schickt und du für den Weg eine Stunde brauchst, muss dies natürlich als Arbeitszeit - und nicht als Pause (!) - angerechnet werden!
So lange darfst du übrigens gar nicht an einem Tag - und schon gar nicht ohne Pause - arbeiten! Das waren dann ja 11 Stunden am Stück.

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für volljährige Azubis bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Ulm-Aalen/Göppingen
Weinhof 23
89073 Ulm
Tel.: 0731 / 371 31 / 2
Fax: 0731 / 371 33
Mail: region.ulm-aalen-goeppingen@ngg.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Da kannst du dir auch Hilfe holen, wenn deine Chefin das mit dem Arbeitsweg nicht einsehen möchte.

Zudem muss deine Arbeitszeit durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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