Hallo ich habe im November 2008 eine Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann begonnen...ab wann bekomm ich die dritte Gehaltsstufe?ab august oder September...?
Desweiteren habe ich circa 100 Überstunden...stimmt folgender Text?
Alle Auszubildenden haben laut § 17 Berufsbildungsgesetz Anspruch auf einen Ausgleich für ihre Überstunden.
Die Überstunden müssen den Azubis entweder mit ihrer Vergütung ausgezahlt werden oder es erfolgt eine Abgeltung durch Urlaub. Grundsätzlich vorgesehen ist dabei der Freizeitausgleich und Auszubildende können dies verlangen. Aber auch wenn die Überstunden ausgezahlt werden: In beiden Fällen muss ein Zuschlag gezahlt werden. Bei Urlaub steht dem Azubi pro Überstunde eine Stunde Urlaub zu, plus Zeitzuschlag. Bei einer Bezahlung die normale Vergütung für eine Arbeitstunde, die sich so errechnet:
Ausbildungsvergütung (geteilt durch) 30 (geteilt durch) tägliche Arbeitszeit (plus) Zuschlag.
Wenn die Überstunden in Urlaub ausgeglichen werden, hat dies nichts mit dem normalen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun, siehe Urlaub.
Und was heißt das Konkret wenn ich 650 Euro brutto verdiene-wieviel bekomme ich dann und wieviele Stunden darf ich dann Urlaub nehmen?200?
Vielen Dank für die Antwort im Vorraus.
Hallo Azubi 123,
wenn du deine Ausbildung im November 2008 begonnen hast, hast du ab November 2009 Anspruch auf die Vergütung des 2. Lehrjahres und ab November diesen Jahres Anspruch auf die Vergütung des 3. Lehrjahres.
Nun zu deinen Überstunden - und hier erst einmal vorweg:
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst musst du zudem darauf achten, dass die geltenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden: Volljährige dürfen demnach durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt.
Nun zu deiner Konkreten Frage. Ja, es stimmt: Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt, der eine entsprechende Regelung enthält - ich kann dir leider nicht sagen, wie hoch der Zuschlag in deinem Fall sein könnte. Hier ist ein Kontakt zu ver.di in deiner Nähe für dich:
ver.di Nürnberg, Florian Pollok, Kornmarkt 5 – 7, 90402 Nürnberg, Mail florian.pollok@verdi.de, Fon (09 11) 23 55 79 21, Fax (09 11) 23 55 79 23.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!