Dr. Azubi

Ausbildungsvergütung

Bin seit 1.9.10 in Ausbildung. Vertrag wurde mit der Gesellschaft zur Förderung des Kraftfahrzeugsgewerbes Berlin mbH, 10963 Berlin abgeschlossen. Ausbildungsort im 1. Lehrjahr ist die Ausbildungsstätte in Bernau.
Ich erhalte im 1. Lj. 250 € Vergütung, im 2. 262,50 €, im 3. 275,63€ u. 4. 289,41 €.

Ist das in Ordnung?

Muss künftig, immer dienstags, nach der Berufsschule (endet an diesem Tag um 12:30 Uhr) anschließend in die KFZ-Werkstatt, in der ich vor 14 Tagen für drei Tage zur Probe arbeitete.

Vielen Dank im Voraus.
A.


Re: Ausbildungsvergütung

Liebe Antonia,

laut Bundesinstitut für Berufsbildung (unter www.bibb.de/dokumente/pdf/Gesamtuebersicht_Ausbildungsverguetungen_2009.pdf) liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung für KFZ-Mechatronikerinen im 1. Ausbildungsjahr in den neuen Bundesländern bei 557 Euro brutto, im 2. Ausbildungsjahr bei 596 Euro brutto, im 3. Ausbildungsjahr bei 660 Euro brutto und im 4. Ausbildungsjahr bei 707 Euro brutto.

Frag mal bei deiner Gewerkschaft IG Metall vor Ort nach, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Anspruch auf die im Tarifvetrag ausgehandeten Leistungen hast du allerdings nur, wenn du selbst Gewerkschaftsmitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:

IG Metall Aachen
Dennewartstr. 17
52068 Aachen
Telefon: 0241/946720
Fax: 0241/9467244
E-Mail: aachen@igmetall.de
Homepage: www.aachen.igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen.

Dein Gehalt erscheint dementsprechend etwas wenig zu sein - allerdings solltest du - solange du noch in der Probezeit bist - gegenüber deinem Chef noch nichts unternehmen, denn innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ja jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz).
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung nach Ablauf der Probezeit für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!

Nun zu deiner zweiten Frage: Du musst nach der Berufsschule nur noch so lange in den Betrieb, bis deine vertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit erreicht ist.
Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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