Hallo Dr. Azubi
Ich hab da mal eine Frage.: Ich bin 21 und mein Ausbildungbetrieb sagt das ich nicht mehr in die Berufschule muss. Ist das denn so ? Ich arbeite dann 5 Tage die Woche was nicht schlimm ist. Ich frage mich, wie ich die Zwischenprüfung bzw wie ich dafür Tische eindecken u.s.w lernen soll???? Was für die Zwischenprüfung notwendig ist. Bitte um hilfe?
LG Märry
Natürlich musst du zur Berufssschule, das ist vorgeschrieben!
Du musst sogar von deinem Betrieb dafür freigestellt werden.
Liebe Märry,
auch Volljährige sind nach dem Gesetz für den Berufsschulunterricht freizustellen, denn die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist.
Das heißt, dass Azubis nur in absoluten Ausnahmefällen durch ihrem Betrieb von der Berufsschule befreit werden dürfen! Genauer gesagt darfst du (auf Antrag deines Betriebs) laut Gesetz maximal 2 Unterrichtstage im Schuljahr durch den Klassenlehrer beurlaubt werden (Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Berufsschule). Nach dem schriftlichen Antrag deines Ausbildungsbetriebes entscheidet deine Schule über die Freistellung. Aus dem Antrag muss die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein. Alle vorhersehbaren betrieblichen Ereignisse (z.B. Saison- und Terminarbeiten) können in der Regel kein Grund für eine Freistellung sein. Der Antrag hat rechtzeitig vor der Freistellung bei der Schule einzugehen.
Eine eigenmächtige Freistellung durch den Ausbildungsbetrieb ohne Abstimmung mit der Schule wäre eine Verletzung des Berufsbildungsgesetzes.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hallo Dr. Azubi
Ich habe mit meiner ausbilderin geredet und die wollen mich definitiv nicht in die berufschule schicken. ich hab angst wenn ich was dagegen mache. Bin ja noch in der probezeit. Bin schon in der Berufschule angemeldet. Soll ich mit meinen klassenlehrer reden? Kann er das dann alles regeln??
Liebe Grüße
Märry