Dr. Azubi

Lohn/Gehalt

Guten Abend Dr. Azubi,

ich verdiene 306 Euro im monat. Nun bekomme ich Abzüge. Ich wollte mal nachfragen, ob das stimmt, dass man unter der Grenze von 325 euro keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. könnten Sie mir auch bitte sagen, wo ich diese Regelung rechtlich niedergeschrieben ist.

Vielen dank und mit freundlichen Grüßen,
Anja


Re: Lohn/Gehalt

Liebe Anja,

im Ausbildungsverhältnis arbeitest du ganz normal auf Lohnsteuerkarte.
Verdienst du weniger als 325 Euro brutto im Monat, zahlt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine (§ 8 SGB IV), verdienst du über 325 brutto, müssen du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Lohn/Gehalt

Hallo Dr. Azubi,

vielen Dank für Ihre Antwort bzgl. der Sozialabgaben. Ich habe im § 8 SGB IV nachgeguckt, was jedoch die geringfüge Beschäftigung bis 400 Euro betrifft. Die Zahl 325€, die maßgeblich für das Nichtzahlen der Sozialabgaben sein soll, habe ich gesucht und nicht gefunden. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wo ich diese Zahl im Zusammenhang mit meiner Ausbildung finden kann. ich bräuchte das genaue Gesetz.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Anja

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