Hallo,
Ich habe 6 Semester lang studiert (2 verschiedene Studiengänge) und während den ersten vieren auch Bafög erhalten. Nach dem 4 erlosch mein Anspruch darauf, da ich zu spät gewechselt hatte.
Nun mache ich eine Ausbildung. Habe ich jetzt Anspruch auf BAB? Oder ist dieser Anspruch wegen meiner Vorgeschichte erloschen?
Grüße,
Andreas
Lieber Andreas,
mit BAB wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Das du bereits studiert hast, gilt dies als deine erste Ausbildung - auch wenn du das Studium abgebrochen hast.
Aber es gibt noch andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, neben deiner Ausbildungsvergütung, wenn du nicht mehr zu hause wohnst:
1. 184€ Kindergeld für dich. Das müssen dir deine Eltern überweisen, da du ja nicht mehr zu hause wohnst. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird.
2. Wohngeld: Zunächst musst du BAB beantragen, denn einen Antrag auf Wohngeld kannst du nur dann stellen, wenn dir BAB „dem Grunde nach“ nicht zusteht, also z.B. wenn du deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist.
Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Wohngeldantrag musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in welcher sich deine Wohnung befindet.
Unter www.wohngeldantrag.de findest du alle wichtigen Informationen. Außerdem kannst Du dich bei der dazugehörigen kostenlosen Wohngeldberatung telefonisch informieren (die Tel. findest du unter: www.sozialhotline.de).
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wohngeld habe ich schon beantragt. War nur besorgt, weil ich oft gelesen hatte, ich würde keines bekommen, da ich BAB kriegen soll.
Ich habe dem WG Antrag jetzt zwar keine BAB Ablehnung beigelegt, aber Nachweise für mein bisherigen Studium und dass ich dort Bafög erhalten habe. Hoffentlich reicht denen das, sonst muss ich echt noch das BAB beantragen, warten bis die Ablehnung kommt und dann wieder zum Wohnungsamt fürs Wohngeld flitzen.
Aber vielen Dank nochmal für die Antwort.