Dr. Azubi

Ausbildungsabbruch wegen Chronischer Krankheit

Hallo,

mein Name ist Jennifer und bin 22 Jahre alt.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin jetzt seit ungefähr 4 Jahren in der Ausbildung zur Gärtnerin Fachrichtung Baumschule. Im November 2010 wurde bei mir Gelenkrheuma festgestellt was mir etwas den Boden unter den Füßen weg gerissen hat.

Mein Arzt sagte mir damals, das ich die Ausbildung aufgeben sollte, da ich diese nicht mehr ausführen kann. Ich habe noch ein halbes Jahr als Gärtnerin gearbeitet. Heute arbeite ich über eine Zeitarbeitsfirma in einem Lager (was mir sehr gefällt und mir auch gut tut).

Nun bin ich am überlegen die Ausbildung zur Gärtnerin abzubrechen und eine neue Ausbildung zu beginnen. Was meinem Freund nicht so gefällt (weil ich wieder nicht so viel verdienen würde und ich ihm nicht auf der Tasche liegen will).

Also hier eine kleine Auflistung;

1. Ausbildungsabbruch (?)
2. neue Ausbildung beginnen (?)
3. eine eigene kleine Wohnung (?!)

Die Frage, die ich jetzt habe ist, ob ich das vom Amt bezahlt bekommen würde. Also den Umzug in eine eigene Wohnung und später auch die Miete.
Ob ich noch mal Ausbildung Beihilfe (BAB) bekommen würde? (das habe ich schon einmal bekommen).

Ich würde ganz gern hier in Hamburg bleiben, weil es hier einfacher ist Arbeit zu finden und ich endlich allein was auf die Beine stellen möchte und was erreichen will.

Ich hoffe das ich meine Situation für dich (oder euch) gut beschreiben konnte und hoffe auf eine baldige hilfreiche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Jennifer


Re: Ausbildungsabbruch wegen Chronischer Krankheit

Liebe Jennifer,

vielen Dank für deine Anfrage. Das ist natürlich eine große Entscheidung. Leider kann ich deinem Beitrag nicht deutlich entnehmen, ob du nun noch in der Ausbildung zur Gärtnerin bist, oder nicht.

Leider kann ich dir auch diese Entscheidung nicht abnhemen, ob du abbrechen sollst, bzw. noch einmal etwas von vorne beginnst.
Diese Entscheidung kannst nur du treffen. Mache dir einmal eine Pro- und Contra Liste und sprich mit deinen Eltern und Freund darüber.

Auch würde ich dir empfehlen, dich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen, wenn du Gesundheitsbedingt deinen Ausbildungsberuf ausüben kannst. Vielleicht haben die DAmen und Herren noch weitere Möglichkeiten für dich im Angebot.

Leider kann ich dir auch nicht pauschal beantworten, ob du Anspruch auf BAB hast. Der Bezug von BAB ist an viele Bedingungen geknüpft.
Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dir eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von maximal 584 Euro für den Lebensunterhalt (Anmerkung: Grundbedarf: 348€, Mietpauschale: 149€, Mietzuschlag:75€, Bedarf für Arbeitskleidung:12€). Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten (Betrieb, Berufsschule und eine Heimfahrt pro Monat) und Kinderbetreuungskosten. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert (betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen), sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Wenn du noch Minderjährig bist, erhältst du nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst, verheiratet bist oder mindestens ein Kind hast.
Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen. Rufe bei der zuständigen Agentur für Arbeit an und lass dir ein Antragsformular für BAB schicken. Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, auch wenn dir noch Unterlagen fehlen. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, umso später gibt es auch Geld!

Für den Antrag müssen
* der Personalausweis

* der Mietvertrag für die eigene Wohnung

* der Nachweis für die Fahrtkosten zwischen eigener Wohnung und Arbeitsstelle (z.B. Monatskarte bzw. Kostenschema des örtlichen Nahverkehrsbetriebes oder geschätzter Sprit-Verbrauch, wenn man auf das eigene Auto angewiesen ist)

* ein Angebot eines öffentlichen Verkehrsmittel (in der Regel Bahn und Bus) für die Heimfahrt zum Elternhaushalt

* der eventuelle Nachweis über erhöhte Aufwendungen für die Arbeitsbekleidung

* der Ausbildungsvertrag

* ein Einkommensnachweis des Auszubildenden (Höhe der Ausbildungsvergütung)
vom Auszubildenden eingereicht werden.
Darüber hinaus muss auch ein Einkommensnachweis der Eltern und ein Nachweis über eventuell vorhandene Geschwister (z.B. Geburtsurkunden) eingereicht werden. Es wird der Steuerbescheid deiner Eltern vom vorletzten Kalenderjahr verlangt. Falls sich die Einkommensverhältnisse deiner Eltern danach wesentlich verschlechtert haben (Arbeitslosigkeit, Rente) kannst du auf Antrag auch den aktuellen Steuerbescheid einreichen

Achtung: Es kann passieren dass du kein BAB erhältst, weil deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder du erhältst kein BAB, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst du trotzdem BAB erhalten: Wende dich an deine Gewerkschaft!
Ob du Anspruch hast und wie viel die zusteht kannst du dir online unter www.bab-rechner.arbeitsagentur.de ausrechnen!

Seit 2007 gilt eine neue Regelung. In der BAB ist auch ein pauschaler Zuschuss zur Miete enthalten ist. Dieser beträgt seit Mitte 2010 höchstens 75€, der allerdings oft nicht die Mietkosten deckt. Jetzt kannst du zusätzlich einen Wohngeldzuschuss bekommen, der den Unterschied zwischen deiner echten Miete und dem pauschalen Zuschuss ausgleicht. Dieser Mietzuschuss wird aber nur gewährt wenn deine Wohnung in Größe und Preis angemessen ist. Zudem müssen Azubis unter 25 den Zuschuss vor Auszug beantragen. Diesen Wohngeldzuschuss musst du extra bei der ARGE beantragen - frage einfach bei der Agentur für Arbeit nach.

Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:


ver.di - Hamburg, ver.di center Besenbinderhof 56
20097 Hamburg

Tel.: 040/2858-100
Fax: 040/2858-7000
E-Mail: rechtundberatung.hamburg@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Viel Erfolg und alles Gute! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Ausbildungsabbruch wegen Chronischer Krankheit

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe schon einmal BAB bekommen und wollte wissen ob ich das noch einmal bekommen würde?

Ich danke Dir (oder euch) für die vielen Infos.

Liebe Grüße Jennifer

Re: Ausbildungsabbruch wegen Chronischer Krankheit

Liebe Jennifer,

danke für deine Nachfrage. Mit dem BAB wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert. Diese Formulierung zeigt, dass es hier im Einzelfall auch Ausnahmen geben kann. Schließlich würde es sich in deinem Fall um gesundheitliche Gründe handeln, die dir eventuell den Abschluss deiner Ausbildung und die spätere Arbeit in deinem Beruf nicht mehr möglich machen würden.

Aber leider kann ich dir nicht sicher sagen, wie in deinem Einzelfall entschieden werden würde. Hierfür kannst du dich direkt an die Agentur für Arbeit wenden. Sollte es Probleme geben, kannst du dich bei deiner Gewerkschaft beraten lassen. Den Kontakt findest du oben.

Noch einmal viel Erfolg und alles Gute!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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