Dr. Azubi

Änderung der Schulblöcke

Hallo,
ich bin im zweiten Ausbildungsjahr zum Fotografen. Bisher hatten wir pro Monat einen Schulblock von 1-2 Wochen. Nach den Sommerferien soll sich das ändern. Die Innung hat beschlossen : Wir sollen zwei Schultage pro Woche bekommen und sind somit an die Schulferien gebunden. Das heißt für uns( da Fotografen im ersten Ausbildungsjahr 256,-€;im zweiten 336,-€ und im dritten knapp 400,-€ verdienen) dass wir eigentlich den Rest der Ausbildung keine Urlaubsreise mehr machen können. Dazu kommt noch, dass es jetzt noch mehr Streß mit der Urlaubsplanung im Studio gibt. Da die Ferienzeit natürlich Urlaubswunsch Nummer eins ist. Gibt es für uns als Schüler die Möglichkeit, dagegen anzugehen und die alten Blockzeiten wieder zu bekommen? Vielen Dank.


Re: Änderung der Schulblöcke

Liebe Meike,

vielen Dank für deine Anfrage. Ich schätze eure Aussichten, den Beschluss der IHK zu verändern, leider eher gering ein. Versuchen könnt ihr es trotzdem: Ihr solltet euch als Azubis organisieren, eventuell auch die Berufsschullehrer auf eure Seite bringen und könntet dann eine Unterschriftenaktion starten. Ihr solltet auch bei eurer Gewerkschaft ver.di nach Unterstützung fragen. Die Kollegen dort kennen sich nicht nur mit Problemen im Betrieb aus, sondern auch damit, wie man eine Kampagne und politische Aktionen organisiert. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

ver.di Bielefeld
Oelmühlenstraße 57-59
33604 Bielefeld

Tel.: 0521/41714-0
E-Mail: bz.bi-pb@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Was den Urlaub angeht, hast du natürlich recht, dass dann die Organisation in den Betrieben deutlich komplizierter wird. Das Gesetz sagt dazu: Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Im Bundesurlaubsgesetz steht dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) oder soziale Gründe (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) dagegen sprechen. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Du solltest deinen Urlaubsantrag kopieren und dir die Abgabe des Urlaubsantrags schriftlich bestätigen lassen! Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Lass dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Reagiert der Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.

Aber natürlich werden dadurch die Reisen in den Ferien nicht billiger. Wenn du jedoch nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du zur Aufbesserung deines Einkommens Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die soll dir eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von maximal 518€ für den Lebensunterhalt. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
- gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung
- nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert (betriebliche, sowie außerbetriebliche Ausbildungen), sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- du erhältst nur dann BAB wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst
- die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.
Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen – unter anderem deinen Mietvertrag. Rufe bei der zuständigen Agentur für Arbeit an und lass` dir ein Antragsformular für BAB schicken. Stelle deinen Antrag möglichst bald, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld! Hier gibt es auch einen BAB-Rechner, wo du schon mal errechnen lassen kannst, ob und wieviel BAB dir zustehen würde: http://babrechner.arbeitsagentur.de/
Achtung: Es kann passieren dass du kein BAB erhältst, weil deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder du erhältst kein BAB, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst du trotzdem BAB erhalten.

Ich wünsche dir/euch viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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