Dr. Azubi

Ausbildungsbetrieb wechseln / fristlos kündigen wg. psych. Problemen

Hallo Dr. Azubi,

ich bin jetzt im 3. Lehrjahr und seit etwas über einem Jahr ist meine Arbeitssituation alles andere als schön. Es fing damit an, dass ich immer wieder einen Einlauf von meiner ungeduldigen Kollegin (die mich auch überwiegend ausbildet) wegen unterlaufenen Fehlern bekommen habe, auf Fragen reagiert sie genervt bis hin zu patzigen Antworten, dass ich mich schon gar nicht mehr traue, zu fragen. Am Anfang dachte ich mir, dass ich mich da jetzt einfach durchbeisse, aber es geht mir mit der Situation inzwischen immer schlechter.

Eigentlich werde ich nur noch angemotzt, kritisiert, meine Arbeit und dass ich mir Mühe gebe, wird nicht im Ansatz geschätzt, im Gegenteil, mir wird eher noch das Gefühl vermittelt, ich würde Däumchen drehen und Trödeln, obwohl ich mich wirklich bemühe, alles richtig und sorgfältig zu machen.
Egal was ich mach, es ist falsch, überall findet sie ein Haar in der Suppe oder einen Grund zu motzen, immer genervt zu seufzen (dann weiss ich schon, dass ich gleich nen Rüffel bekomm), hinter dem Bildschirm leise zu schimpfen, etc.

Ich weiss ja, dass ich viele Leichtsinnsfehler mache, aber seit ich so Angst vor dem nächsten Einlauf habe, mache ich noch viel mehr. Seit über einem Jahr nehme ich Antidepressiva (eigentlich zuerst wegen den Referaten in der Ausbildung, später dann wegen der Arbeit) und habe das Gefühl, dass ich seither noch vergesslicher und verplanter geworden bin. Mit der Referatsangst und dem ständigen Ärger kam dann langsam aber schleppend auch immer mehr die Angst vor der Arbeit, inzwischen vergeht kein (Arbeits)tag mehr, an dem ich nicht vor, während oder nach der Arbeit heule. Verquollene, rote Augen sind an der Tagesordnung.

Ein Kollege hat mich auch schon auf die ständigen Konflikte angesprochen, aber ich konnte gar nicht richtig auf das Gespräch eingehen weil mir schon die Tränen in den Augen standen. Ein Gespräch darüber - egal mit wem - ist ohne schlimmen Heulanfall sowieso nicht möglich. Daher scheue ich auch das Gespräch mit dieser Kollegin.

Es ist einfach keine normale Kritik, sondern ein ziemlich bissiger Ton und nach dem Motto, meine Fehler und Fragen wären total verblödet.
Ich komm damit einfach nicht mehr klar, mir graut es die ganze Woche beim bloßen Gedanken an die Arbeit, mir ist oft schlecht und ich bekomme Magenschmerzen, seit einer Weile beisse ich Nachts und zT auch tagsüber die Kiefer so sehr zusammen, dass ich davon Nacken- und Kopfschmerzen bekomme. Sogar meine Mutter hat mich schon darauf angesprochen weil ich in letzer Zeit so oft "richtig grau im Gesicht" wäre.

Inzwischen war ich wegen der Situation auch schon krank geschrieben, aber ich kann mich ja schlecht das letzte halbe Jahr krank schreiben lassen...

Ich will meine Ausbildung auf jeden Fall fertig machen, aber eben nicht in diesem Betrieb, die machen mich kaputt dort!

Ist eine fristlose Kündigung / Betriebswechsel ohne böse Folgen möglich?


Re: Ausbildungsbetrieb wechseln / fristlos kündigen wg. psych. Problemen

Liebe Olivia,

vielen Dank für deine Anfrage. Das ist eine schwierige Situation in der du dich befindest und ich finde es erstaunlich, wie lange du sie schon erträgst. Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, dass du dich gegen den psychischen Druck wehrst. Insofern finde ich es gut, dass du nun aktiv geworden bist. Es ist auch wichtig, dass du mit Menschen deines Vertrauens über deine Probleme am Ausbildungsplatz sprichst. Wenn du es nur runterschluckst werden sich die Erfahrungen weiter auf deine Seele oder deinen Körper auswirken.

Leider gibt es in Situationen wie deiner kein Patentrezept! Auf der einen Seite kannst du versuchen innerhalb deines Betriebes aktiv zu werden. Dein Ausbilder muss dafür sorgen, dass du weder körperlich noch psychisch geschädigt wirst (§14 Berufsbildungsgesetz). Er muss dich vor Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Schutz nehmen. Daher solltest du dir überlegen, mit deinem Ausbilder in Kontakt zu treten. Wenn es zu einem Gespräch mit der Kollegin kommt, solltest du dieses auf keinen Fall alleine führen. Nimm eine Person deines Vertrauens mit und lass das Gespräch protokollieren. Davor würde ich dir dringend raten, eine Beratungsstelle für Mobbingopfer aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen.

Ebenso möchte ich dir raten, dich an deine Gewerkschaft ver.di zu wenden und dich dort beraten zu lassen. Die kennt sich mit Mobbing am Arbeitsplatz auch aus und weiß, was zu tun ist. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
ver.di Esslingen
Julius-Motteler-Str. 12
73728 Esslingen

Tel.: 0711/758709-0
Mail; bz.fils-neckar-alb@verdi.de (Reutlingen)

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Ich kann aber auch sehr gut verstehen, dass du am liebsten deinen Betrieb überhaupt nicht mehr aufsuchen und den Ausbildungsplatz wechseln möchtest. Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du wie folgt vor:

1. Bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen Ausbildungsplatz hast, sind deine Bewerbungschancen viel besser. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis.

2. Sobald du was Neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist. Wichtig bei einem Aufhebungsvertrag ist, dass es sich um eine vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses im Einverständnis mit deinem Ausbilder handelt. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Frist, das heißt das Beendigungsdatum auf einen beliebigen Zeitpunkt gesetzt werden.

3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)


• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)


Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.

Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z.B.: Entziehen der Ausbildereignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z.B. sexuelle Belästigung) dann kannst du sofort unter Angaben der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z.B. ausbildungsfremde Tätigkeiten), dann musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein, die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft ver.di holen.

Wenn du aufgrund von Mobbing kündigen möchtest, dann ist ein gut geführtes Mobbingtagebuch von deiner Seite aus ein guter Nachweis, auch Aussagen von Kollegen, die das Mobbing mitbekommen haben, Gesprächsnotizen mit dem Vorgesetzten und dem „Täter“ sowie eine Bestätigung deines behandelnden Arztes, dass Folgen der Mobbingsituation bereits körperliche und psychische Auswirkungen bei dir ausgelöst haben, stellen ebenfalls einen handfesten Nachweis für dich da. 


Da du aber auch schon im dritten Ausbildungsjahr bist, kannst du dich auch bei der für dich zuständigen Stelle informieren, ob du auch als externer Prüfling zu den Abschlussprüfungen zugelassen werden kannst.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen! Ich wünsche dir viel Kraft, um die anstehenden Schwierigkeiten erfolgreich zu meistern!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

Re: Ausbildungsbetrieb wechseln / fristlos kündigen wg. psych. Problemen

Danke für eure Antwort!

Eine Art Tagebuch über die Vorwürfe führe ich schon seit einigen Wochen.
Ich denke für eine fristlose Kündigung reicht es nicht aus, sie beleidigt mich ja nicht, es ist eher der Ton und die Art und Weise, wie sie mich spüren lässt, dass sie nichts von mir Arbeit hält. Und wenn ich einen Fehler mache, ist es ja berechtigt, mich zu kritisieren (wenn auch nicht auf die Art...)

Inzwischen habe ich auch mit meiner Vorgängerin gesprochen, die hatte wohl ähnliche Probleme mit besagten Damen, allerdings wurde es bei ihr zum Ende hin besser. Also genau umgekehrt wie bei mir.

Ich werde jetzt versuchen die letzten Monate die Zähne zusammen zu beißen und wenn es nicht geht, versuchen für die Schulfremdenprüfung zugelassen zu werden.

Re: Ausbildungsbetrieb wechseln / fristlos kündigen wg. psych. Problemen

Liebe Olivia!

Dann wünsche ich dir viel Kraft!

Hier noch einige Informationen zu einer Prüfung als externer Prüfling:

Wenn du es in deinem Betrieb überhaupt nicht mehr aushalten solltest, könntest du dich mal erkundigen, ob du als externer Prüfling zur Abschlussprüfung zugelassen werden könntest.
Ob deine bisher verbrachte Ausbildungszeit dazu ausreicht (sprich: du in deinem jetzigen Betrieb kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen könntest, weil du es dort nicht mehr aushältst), müsstest du bei der IHK erfragen - das ist die entscheidungstragende Instanz. Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.
Der Nachteil, die Abschlussprüfung als externer Prüfling abzulegen ist übrigens, dass du die Prüfungsgebühren selbst tragen musst und dich selbstständig frühzeitig zur Abschlussprüfung anmelden musst.
 Außerdem ist es natürlich nicht ideal als externer Prüfling in die Prüfung zu, wenn du noch wichtige Dinge für das Bestehen der Abschlussprüfung lernen müsstest. Und: Wenn du kündigst giltst du unter Umständen als mitschuldig am Verlust deines Arbeitsplatzes und riskierst eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Grundsätzlich ist die IHK übrigens auch dafür da, die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu kontrollieren. Da könntest du die Missstände in deinem Betrieb also auch mal ansprechen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi
P.S. Bitte empfehle unseren Service weiter!

neuer Kommentar



 


Vernetzt euch!

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/facebook_logo.jpg  Doktor Azubi ist
  bei Facebook!