Dr. Azubi

keine Lehrgeldzahlung

Ich arbeite im 3. Lehrjahr und bekomme nun schon den 2. Monat kein Lehrgeld ausgezahlt. Wenn ich meinen Chef darauf anspreche antwortet er mir nur das kein Geld da ist. Was kann ich tun da ich ja auch einen eigenen haushalt habe und fahrkosten für die Ausbildung benötige.


Re: keine Lehrgeldzahlung

Lieber Kevin,

vielen Dank für deine Anfrage. Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen.

Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Wenn du eine Geltendmachung schreibst, musst du die Höhe deiner Forderung darin angeben und deinen Arbeitgeber am besten mit einer Fristsetzung (also einem genauem Datum) zur Zahlung auffordern. Außerdem solltest du sie so bald wie möglich formulieren und per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken, damit du einen Nachweis über deine Geltendmachung hast.

Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft IG Metall zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft IG Metall einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft IG Metall Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich:

IG Metall Hennigsdorf / Bezirk Oranienburg
Fontanesiedlung 13
16761 Hennigsdorf

Telefon: 03302-505710
Mail: oranienburg@igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dass dein Chef sagt, es sei kein Geld da, kann auch auf eine drohende Insolvenz hindeuten. Deswegen solltest du wissen:

Eine Insolvenz kündigt sich meistens mit Vorzeichen an. Wenn die Ausbildungsvergütung ausbleibt oder im Betrieb immer weniger los ist, solltest du wachsam sein. Bei den ersten Anzeichen solltest du gleich nachfragen, ob Insolvenz angemeldet wurde oder nicht. Bestenfalls forderst du deinen Betrieb auf, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Notfalls kannst du auch beim zuständigen Amtsgericht selbst nachfragen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Worauf du unbedingt achten solltest:


Spätestens zwei Monate nachdem dir bekannt ist dass Insolvenz vorliegt, musst du bei der Arbeitsagentur Insolvenzausfallgeld beantragen. Je früher desto besser. Dann zahlt die Arbeitsagentur die ausbleibende Ausbildungsvergütung weiter.
Unterschreibe nichts, das z.B. erklärt, dass du auf die Ausbildungsvergütung verzichtest um weiter beschäftigt zu werden oder ähnliches. Denn dann verlierst du unter anderem deinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung und auch Insolvenzgeld!
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, tritt ein Insolvenzverwalter an die Stelle des Geschäftsführers. Er wird also Vertragspartner für alle Mitarbeiter, also auch für die Azubis. Zunächst versucht er den Betrieb zu retten, indem er einen neuen Käufer sucht. Sollte sich ein neuer Eigentümer finden, so findet ein Betriebsübergang statt. Dabei werden alle bestehenden Verträge übernommen. Als Azubi solltest du also nicht einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen, wenn darin schlechtere Bedingungen geregelt sind. Denn dein alter Vertrag gilt weiter.

Wenn kein Käufer gefunden wird, kann der Insolvenzverwalter den Betrieb endgültig stilllegen und den Azubi kündigen. Auch du als Azubi hast dieses Recht. Falls nur Betriebsteile stillgelegt werden oder es zu einer Betriebseinschränkung kommt, ist eine Kündigung von Seiten des Betriebes nur gerechtfertigt, wenn es für den konkreten Beruf im gesamten Betrieb keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr gibt.

Da du schon im 3. Lehrjahr bist, kannst du bei der zuständigen Stelle beantragen, dass du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Dann kannst du an der Abschlussprüfung teilnehmen, auch ohne einen neuen Betrieb gefunden zu haben. Falls nicht, wende dich an die Arbeitsagentur und die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag). Laut Gesetz sind die nämlich verpflichtet, dir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu helfen. Zwar müssen sie dir "nur" helfen, das heißt sie müssen dir keine neue Stelle verschaffen, unsere Erfahrung zeigt aber, je hartnäckiger du bleibst, desto mehr Hilfe bekommst du.

Wenn du dich bei einem neuen Betrieb vorstellst, hast du als "Insolvenz-Azubi" einen entscheidenden Vorteil: Ein Betrieb, der dich übernimmt, kassiert den sogenannten Ausbildungsbonus. Dabei wird dem neuen Betrieb ein Teil der Kosten für deine Ausbildung erstattet. Je nach Ausbildungsvergütung kann so der Betrieb bis zu 6.000 Euro erhalten! Diese Regelung hat der Bundestag bis zum 31.12.2013 verlängert. Frag doch im Vorstellungsgespräch mal nach, ob der neue Betrieb vom Ausbildungsbonus weiß.
Wende dich auch unbedingt an die zuständige Stelle. In Bayern z.B. hat die IHK extra eine Insolvenz-Hotline eingerichtet. Frag bei deiner zuständigen Kammer nach, wer dir helfen kann.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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