Dr. Azubi

Betriebsstättenwechsel

Hallo,

ich bin momentan im 2 Lehrjahr zur Medizinischen Fachangestellten und möchte nun meinen Betrieb/Praxis wechseln da ich kaum etwas lerne und im team es nur lästerein gibt. Eine neue Praxis hab ich auch schon gefunden. Nun wollte ich sie fargen ob sie mir sagen könnten was ich beachten muss beim Wechsel in die neue Praxis


Re: Betriebsstättenwechsel

Liebe Katja,

vielen Dank für deine Anfrage. Wenn du glaubst, dass sich deine Ausbildungssituation in deinem jetzigen Betrieb nicht verbessern wird, überlege dir, ob nicht vielleicht ein Ausbildungsplatzwechsel die richtige Lösung für dich wäre.
Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch, aber du solltest jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:


1. Bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen Ausbildungsplatz hast, sind deine Bewerbungschancen viel besser. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis.
2. Sobald du was Neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz

• mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
• eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremde Tätigkeiten

• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)

• mehrmalige ausbleibende Ausbildungsvergütung
• wenn deinem Betrieb die Ausbildereignung fehlt, entzogen wird oder er gar keine besitzt

• angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist

• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)


Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z.B.: Entziehen der Ausbildereignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z.B. sexuelle Belästigung) dann kannst du sofort unter Angaben der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z.B. ausbildungsfremde Tätigkeiten), dann musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein, die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen. Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.


Hier ist ein Kontakt für dich:

ver.di - Geschäftsstelle Plauen
Martin-Luther-Str. 42
08525 Plauen

Tel.: 03741/55760
Fax: 03741/557619
E-Mail: GST.Plauen@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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