Dr. Azubi

Eignung angezweifelt

Mein Lehrherr zweifelt meine Eignung als Tischler drei Monate nach Ende der Probezeit an, weil ich Fehler bei der Arbeit mache. Ich habe keinen Ausbilder, der Chef hat keine Zeit, die Gesellen sind auf Montage und ich stehe alleine in der Werkstatt mit Aufgaben, die ich nicht schaffe. Dabei passieren mir Fehler. Ich bin nicht sehr geschickt, gebe mir aber total Mühe. Meine Eltern haben schon mit dem Chef gesprochen, er sagt, ich gebe mir keine Mühe und ich könnte nichts. Ständig bekomme ich von ihm zu hören, dass ich die Prüfung sowieso nicht schaffe. Aus lauter Angst, Fehler zu machen, passieren mir nur noch mehr. Ich kann nicht mehr. Wen kann ich um Hilfe bitten?


Re: Eignung angezweifelt

Liebe JoJo,

vielen Dank für deine Anfrage. Es tut mir leid, dass du Probleme in deiner Ausbildung hast. Ich kann mir gut vorstellen, dass es bestimmt frustrierend ist, wenn du niemanden hast, den du im Betrieb ansprechen kannst un die niemand etwas zeigt.

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet werden!
Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:

1. Sprich mit deinem Ausbilder und mache ihn darauf aufmerksam, dass du seine Hilfe und sein Wissen brauchst, um deinen Beruf zu erlernen. Falls möglich schalte den Betriebsrat ein.

2. Falls sich nach dem Gespräch nichts ändert, solltest du den Ausbilder oder Betriebsinhaber noch einmal schriftlich an seine Pflichten erinnern. Hebe dir eine Kopie des Schreibens auf! Hier ist ein Musterbrief:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb

Hinweis auf § 14 BBiG

Sehr geehrte/r Frau/Herr ____________,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz muss ein geeigneter Ausbilder die Ausbildungsinhalte vermitteln.
- Ich bin allerdings sehr häufig alleine im Betrieb (Beispiele)
- Es steht für mich allerdings kein Ausbilder bereit und es ist auch niemand ausdrücklich mit meiner Ausbildung beauftragt worden.
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir einen Ausbilder zur Verfügung zu stellen, mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Azubi ____________

3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:


IG BAU - Bezirksverband Niedersachsen-Süd

Weender Landstr. 1
37073 Göttingen

T: 0551 44917
F: 0551 5 69 45
E: goettingenE-Mail-Adresseigbau.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der Kammer/Innung wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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