Hallo, ihr wart bei uns und habt erzählt, dass jede Berufsschulstunde (45 Minuten) als volle Zeitstunde (60 Minuten) gerechnet wird. Dazu konnte ich aber im Gesetz nichts finden! Wo steht das? Ich hab jetzt Streit mit meinem Chef müsste nach der Logik nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.
Auch wurde gesagt, dass kleine Pause (Toilette etc.) nicht gerechnet wird - logisch. Wann beginnt aber eine "zählbare" Pause - wieviele Minuten muss die haben? Ist eine "Zwangspause" in der Schule Pause oder Arbeitszeit? Das ich am ersten Tag vom Block nicht in die Schule muss habe ich selbst schon herausgefunden, aber eben für die restliche Zeit ist es für mich wichtig!
Und wie ist das mit der Zeit? Also wenn die Praxis nicht vor Schulbeginn auf hat wird (die Wochenzeit) nicht gezählt - erst ab Praxisöffnung. Aber meine tägliche Zeit darf trotzdem nicht überschritten werden, oder?
Auch wäre für mich wichtig, ob mein Chef einzelne Stunden unter der Woche zusammenzählen darf und ich am Samstag kommen muss - das die Wochenzeit wieder stimmt Passiert, wenn die Schulstunden als 45 Minuten rechne und nicht als 60 Minuten (siehe oben). Im Vertrag steht Mo - Sa, wobei ich Sa nur kommen muss um die fehlende Zeit aufzuholen.
Ich bitte euch um Quellen-Angaben sonst glaubt mir mein chef dass nicht!!!
Liebe Carmen!
Vielen Dank für deine Anfrage. Ich werde dir umfassend alle Informationen zu Arbeitszeit und der Anrechung der Berufsschulzeit geben.
Daher zuerst:
Was ist Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb verbringst. Die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Die Zeiten, die du in der Berufsschule verbringst, werden dir auf die Arbeitszeit angerechnet. Deine tägliche oder auch wöchentliche Arbeitszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.
Die Arbeitszeit in deinem Ausbildungsvertrag wird dabei entweder durch einen bestehenden Tarifvertrag oder durch die Arbeitszeitgesetze beschränkt. Wenn du weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten musst, ist dies ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass für dich ein Tarifvertrag gilt, den deine Gewerkschaft für deine Branche abgeschlossen hat.
Arbeitszeit für Minderjährige
Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden (§11 Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.
Zwischen 20 und 6 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb (§ 14 Jugendarbeitsschutzgesetz). Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Samstag ist arbeitsfrei (§16 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt selbstverständlich auch für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gibt es in Branchen wie der Gastronomie und der Landwirtschaft. Hier gelten spezielle Regelungen: Wirst du an einem Sonntag beschäftigt, muss dir in derselben Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Wirst du an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss dir innerhalb derselben oder der folgenden Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Und: Am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai dürfen Jugendliche unter keinen Umständen beschäftigt werden!
Anrechnung der Berufsschulzeiten bei Minderjährigen
Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Allerdings muss die Berufsschulzeit nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 40 Stunden angerechnet werden!
Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.
Ich hoffe, dass wir dir weiterhelfen konnten mit diesen Angaben.
Sprich, ein Tag der Berufsschule wird eventuell sogar mit mehr Stunden angerechnet als du tatsächlich hin musst, der andere wird einschließlich der Pausen jedoch die tatsächliche Zeit angerechnet (also 45 Min. wenn eine Schulstunde soviel beträgt). Vielleicht hat dein Chef nicht bedacht, dass es bei Minderjährigen spezielle Regelungen gibt.
Und die 5-Tage- Stunde ist auch völlig ausgeschlossen bei dir. Sollte es da spezielle Regelungen für deinen Beruf geben, müsste dein Chef dir das vorlegen.
Falls du Ärger mit deinem Chef bekommen solltest, wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich da beraten. Da bist du in guten Händen, falls wirklich etwas passiert. Hier ein Kontakt in deiner Nähe:
ver.di - Geschäftsstelle Hamburg, ver.di center
Besenbinderhof 56
20097 Hamburg
Tel.: 040/2858-100
E-Mail: rechtundberatung.hamburg@verdi.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfehle unseren Service weiter!
fast das gleiche problem bei mia auch! für mich ist aba noch unklar wann jetzt zeitlich eine pause läuft und wann nicht. ab welcher zeit. und werden bei älteren ohne jugendgesetz auch dann alle schulpausen gerechnet? schreibt mal bitte was zu berufsschulenzeiten für ältere wie mich. thanks.