Dr. Azubi

Anrechnung für Berufsschulstunden

Hallo, ihr wart bei uns und habt erzählt, dass jede Berufsschulstunde (45 Minuten) als volle Zeitstunde (60 Minuten) gerechnet wird. Dazu konnte ich aber im Gesetz nichts finden! Wo steht das? Ich hab jetzt Streit mit meinem Chef müsste nach der Logik nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.

Auch wurde gesagt, dass kleine Pause (Toilette etc.) nicht gerechnet wird - logisch. Wann beginnt aber eine "zählbare" Pause - wieviele Minuten muss die haben? Ist eine "Zwangspause" in der Schule Pause oder Arbeitszeit? Das ich am ersten Tag vom Block nicht in die Schule muss habe ich selbst schon herausgefunden, aber eben für die restliche Zeit ist es für mich wichtig!

Und wie ist das mit der Zeit? Also wenn die Praxis nicht vor Schulbeginn auf hat wird (die Wochenzeit) nicht gezählt - erst ab Praxisöffnung. Aber meine tägliche Zeit darf trotzdem nicht überschritten werden, oder?

Auch wäre für mich wichtig, ob mein Chef einzelne Stunden unter der Woche zusammenzählen darf und ich am Samstag kommen muss - das die Wochenzeit wieder stimmt Passiert, wenn die Schulstunden als 45 Minuten rechne und nicht als 60 Minuten (siehe oben). Im Vertrag steht Mo - Sa, wobei ich Sa nur kommen muss um die fehlende Zeit aufzuholen.

Ich bitte euch um Quellen-Angaben sonst glaubt mir mein chef dass nicht!!!


Re: Anrechnung für Berufsschulstunden

Liebe Carmen!

Vielen Dank für deine Anfrage. Ich werde dir umfassend alle Informationen zu Arbeitszeit und der Anrechung der Berufsschulzeit geben.

Daher zuerst:

Was ist Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb verbringst. Die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Die Zeiten, die du in der Berufsschule verbringst, werden dir auf die Arbeitszeit angerechnet. Deine tägliche oder auch wöchentliche Arbeitszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.

Die Arbeitszeit in deinem Ausbildungsvertrag wird dabei entweder durch einen bestehenden Tarifvertrag oder durch die Arbeitszeitgesetze beschränkt. Wenn du weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten musst, ist dies ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass für dich ein Tarifvertrag gilt, den deine Gewerkschaft für deine Branche abgeschlossen hat.

Arbeitszeit für Minderjährige

Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.

Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden (§11 Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.

Zwischen 20 und 6 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb (§ 14 Jugendarbeitsschutzgesetz). Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Samstag ist arbeitsfrei (§16 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt selbstverständlich auch für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gibt es in Branchen wie der Gastronomie und der Landwirtschaft. Hier gelten spezielle Regelungen: Wirst du an einem Sonntag beschäftigt, muss dir in derselben Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Wirst du an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss dir innerhalb derselben oder der folgenden Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Und: Am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai dürfen Jugendliche unter keinen Umständen beschäftigt werden!

Anrechnung der Berufsschulzeiten bei Minderjährigen

Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Allerdings muss die Berufsschulzeit nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 40 Stunden angerechnet werden!
Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.

Ich hoffe, dass wir dir weiterhelfen konnten mit diesen Angaben.

Sprich, ein Tag der Berufsschule wird eventuell sogar mit mehr Stunden angerechnet als du tatsächlich hin musst, der andere wird einschließlich der Pausen jedoch die tatsächliche Zeit angerechnet (also 45 Min. wenn eine Schulstunde soviel beträgt). Vielleicht hat dein Chef nicht bedacht, dass es bei Minderjährigen spezielle Regelungen gibt.

Und die 5-Tage- Stunde ist auch völlig ausgeschlossen bei dir. Sollte es da spezielle Regelungen für deinen Beruf geben, müsste dein Chef dir das vorlegen.

Falls du Ärger mit deinem Chef bekommen solltest, wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich da beraten. Da bist du in guten Händen, falls wirklich etwas passiert. Hier ein Kontakt in deiner Nähe:

ver.di - Geschäftsstelle Hamburg, ver.di center

Besenbinderhof 56
20097 Hamburg

Tel.: 040/2858-100
E-Mail: rechtundberatung.hamburg@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfehle unseren Service weiter!

Re: Anrechnung für Berufsschulstunden

fast das gleiche problem bei mia auch! für mich ist aba noch unklar wann jetzt zeitlich eine pause läuft und wann nicht. ab welcher zeit. und werden bei älteren ohne jugendgesetz auch dann alle schulpausen gerechnet? schreibt mal bitte was zu berufsschulenzeiten für ältere wie mich. thanks.

Re: Anrechnung für Berufsschulstunden

Lieber Jens, vielen Dank für deine Anfrage. Auch Volljährige sind nach dem Gesetz für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, alle Pausen in der Berufsschule und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden. Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitszeit wird die Zeit in der Berufsschule abgezogen, die während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Ein Beispiel: Ein volljähriger Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden. Zu den Pausen im Betrieb: Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden und eine Pause hat mindestens fünf Minuten – was darunter ist, ist keine Pause im Sinne dieser Regelung (§4 Arbeitszeitgesetz). Wenn es Probleme bei der Anrechnung der Berufsschulzeit oder der Pausenregelung in deinem Betrieb gibt, die du nicht durch ein Gespräch mit deinem Ausbilder lösen kannst, wende dich am besten an deine Gewerkschaft NGG. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe: NGG Hamburg Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Tel.: 040/2858300 region.hamburg-elmshorn@ngg.net Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft! Liebe Grüße, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
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